Verordnung (EG) Nr. 726/2004

Verordnung (EG) Nr. 726/2004
Flagge der Eurpäischen Union
Basisdaten der
Verordnung 726/2004/EG
Titel: Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Festlegung von
Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung
und Überwachung von Human- und Tier-
arzneimitteln und zur Errichtung einer
Europäischen Arzneimittelagentur
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Arzneimittelrecht
Veröffentlichung: 30. April 2004
Inkrafttreten: 20. Mai 2004
Letzte Änderung durch: Verordnung (EG) Nr. 1394/2007
Veröffentlichung der
letzten Änderung:
10. Dezember 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ist eine Verordnung der Europäischen Union, in der das Gemeinschaftsverfahren zur zentralisierten Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Europäischen Union geregelt wird. Ferner ist die Verordnung die Rechtsgrundlage für die Errichtung und Arbeit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA). Da inzwischen die weit überwiegende Zahl an innovativen Arzneimitteln über das zentralisierte Verfahren zugelassen wird, hat diese Verordnung große Bedeutung für das europäische Arzneimittelrecht. Als EG-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ist sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar verbindlich.

Gliederung

Die Verordnung ist in fünf Titel gegliedert. Titel I enthält Begriffsbestimmungen, die Titel II und III behandeln die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln beziehungsweise Tierarzneimitteln durch die Europäische Arzneimittelagentur und die Europäische Kommission, Titel IV regelt die Zuständigkeit und Verwaltungsstruktur der Europäischen Arzneimittelagentur und Titel V enthält Schlussbestimmungen. Schliesslich enthält die Verordnung noch einen Anhang, in dem explizit die Arten von Arzneimitteln genannt werden, die zwingend durch das zentralisierte Verfahren zugelassen werden müssen; darunter fallen unter anderem biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie Arzneimittel mit neuen Arzneistoffen, die bei bestimmten Krankheiten, beispielsweise Krebs oder Aids, eingesetzt werden.

Historie

Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 von 1993, in der mit Wirkung ab 1995 zum ersten Mal das zentralisierte Verfahren der Arzneimittelzulassung und die Einrichtung der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt worden waren. Im Rahmen der neuen Verordnung wurde die Anwendbarkeit des zentralisierten Zulassungsverfahrens deutlich ausgeweitet, die Pharmakovigilanz-Verfahren wurden überarbeitet und die Grundlage für eine erhöhte Transparenz der Arbeit der Agentur geschaffen.

Die Verordnung trat im Mai 2004 in Kraft; abweichend davon fanden die Titel I bis III und V erst ab dem 20. November 2005 Anwendung. Seit dem Inkrafttreten wurde die Verordnung bisher zweimal geändert: einmal durch die Verordnung über Kinderarzneimittel (Verordnung (EG) Nr. 1901/2006), zum anderen durch die Verordnung über Arzneimittel für neuartige Therapien (Verordnung (EG) Nr. 1394/2007).

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verordnung (EU) — Eine Verordnung der Europäischen Union (engl. regulation, Kurzform „Verordnung (EU)“) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union. Verordnungen, die bis 30. November 2009 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EG) ...“ (Verordnung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung über Kinderarzneimittel — Basisdaten der Verordnung (EG) 1901/2006 Titel: Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG… …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung (EG) Nr. 470/2009 über Rückstandshöchstmengen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs — Die Verordnung 470/2009 (EG), kurz Rückstandshöchstmengen Verordnung genannt, regelt die Höchstmengen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, und dient dem Verbraucherschutz. Die Verordnung ist für den Einsatz …   Deutsch Wikipedia

  • Compassionate Use — Unter dem englischen Begriff Compassionate Use (Übersetzung: Anwendung aus Mitgefühl) versteht man den Einsatz (noch) nicht zugelassener Arzneimittel an Patienten in besonders schweren Krankheitsfällen, die mit zugelassenen Arzneimittel nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Compassionate-Use — Unter dem englischen Begriff Compassionate Use (wörtliche Übersetzung: „Anwendung aus Mitgefühl“) versteht man den Einsatz (noch) nicht zugelassener Arzneimittel an Patienten. In der deutschen Sprache gibt es kein unmittelbares Äquivalent. In der …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/83/EG — Basisdaten der EG Richtlinie 2001/83/EG Titel: Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Kurztitel: (nicht amtlich) …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) — Basisdaten der EG Richtlinie 2001/83/EG Titel: Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Kurztitel: (nicht amtlich) …   Deutsch Wikipedia

  • Arzneimittelzulassung (EU) — Die Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können. Der Zweck eines solchen Zulassungsverfahrens …   Deutsch Wikipedia

  • Concerned Member State — Die Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können. Der Zweck eines solchen Zulassungsverfahrens …   Deutsch Wikipedia

  • Medikamentenzulassung — Die Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können. Der Zweck eines solchen Zulassungsverfahrens …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”