Versicherungspolice

Versicherungspolice

Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag, er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält also sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, sowohl die Individualvereinbarungen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten.

Im technischen Sprachgebrauch wird als Versicherungsschein – auch als Versicherungspolice oder Versicherungspolizze (in Österreich gebräuchlich) bezeichnet – nur das mit meist faksimilierter Unterschrift des Versicherers versehene Datenblatt zu Beginn des Vertragsdokumentes verstanden. Hier werden die individuellen Daten des Vertrages, wie die internen Vertragsmerkmale des Versicherers (z. B. Versicherungsnummer, Produktbezeichnung und Version der Versicherungsbedingungen), das spezifisch versicherte Risiko, die Vertragspartner und die übrigen am Vertrag Beteiligten, die Versicherungssummen, Versicherungsbeginn und -dauer und der Versicherungsbeitrag aufgeführt. Die übrigen Teile des eigentlichen Versicherungsscheins werden meistens als Anlagen zum Versicherungsschein bezeichnet.

Außerdem können in dem Versicherungsschein auch Bezugsrechte, Verpfändungen oder Abtretungen zugunsten anderer eingetragen sein. Dies können beispielsweise Kreditinstitute sein, zu deren Gunsten im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Der Versicherungsschein gilt meist als Beweis des bestehenden Versicherungsschutzes; beispielsweise ist bei der Gewährung von Hypotheken meist das Bestehen einer Feuerversicherung für die zu beleihende Immobilie nachzuweisen. Daher fordern Versicherer oft bei Vertragsende den Versicherungsschein zurück. Dies geschieht insbesondere, wenn der Versicherungsschein als Inhaberpapier ausgestellt ist. In dem Fall kann der Versicherer an denjenigen befreiend leisten, der den Versicherungsschein vorlegt.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Versicherungspolice — Versicherungspolice …   Deutsch Wörterbuch

  • Versicherungspolice — Versicherungspolice,die:⇨Versicherungsschein …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Versicherungspolice — die Versicherungspolice, n (Oberstufe) Dokument über den Abschluss einer Versicherung Beispiele: Um sich gegen horrende Operationskosten abzusichern, kann eine entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen werden. Alle Familienmitglieder des… …   Extremes Deutsch

  • Versicherungspolice auf den Todes- und Erlebensfall — Versicherungspolice auf den Todes und Erlebensfall …   Deutsch Wörterbuch

  • Versicherungspolice — Police; Versicherungsschein * * * Ver|sị|che|rungs|po|li|ce 〈[ pɔli:sə] f. 19〉 Urkunde über den Abschluss einer Versicherung * * * Ver|sị|che|rungs|po|li|ce, (österr.:) Ver|sị|che|rungs|po|liz|ze, die: Police. * * * Ver|sị|che|rungs|po|li|ce …   Universal-Lexikon

  • Versicherungspolice — ⇡ Versicherungsschein …   Lexikon der Economics

  • Versicherungspolice — Ver|sị|che|rungs|po|li|ce …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vers.-Pol. — Versicherungspolice EN insurance policy …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Police — Versicherungspolice, Versicherungsschein; (österr.): Polizze; (veraltet): Assekuranzbrief, Assekuranzpolice. * * * Police,die:⇨Versicherungsschein …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Versicherungsschein — Versicherungspolice; Urkunde über den Abschluss eines Versicherungsvertrags, zu dessen Ausstellung der Versicherer verpflichtet ist (§ 3 VVG). Der V. ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags. Der V. ist… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”