Versicherungspolizze

Versicherungspolizze

Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag, er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält also sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, sowohl die Individualvereinbarungen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten.

Im technischen Sprachgebrauch wird als Versicherungsschein – auch als Versicherungspolice oder Versicherungspolizze (in Österreich gebräuchlich) bezeichnet – nur das mit meist faksimilierter Unterschrift des Versicherers versehene Datenblatt zu Beginn des Vertragsdokumentes verstanden. Hier werden die individuellen Daten des Vertrages, wie die internen Vertragsmerkmale des Versicherers (z. B. Versicherungsnummer, Produktbezeichnung und Version der Versicherungsbedingungen), das spezifisch versicherte Risiko, die Vertragspartner und die übrigen am Vertrag Beteiligten, die Versicherungssummen, Versicherungsbeginn und -dauer und der Versicherungsbeitrag aufgeführt. Die übrigen Teile des eigentlichen Versicherungsscheins werden meistens als Anlagen zum Versicherungsschein bezeichnet.

Außerdem können in dem Versicherungsschein auch Bezugsrechte, Verpfändungen oder Abtretungen zugunsten anderer eingetragen sein. Dies können beispielsweise Kreditinstitute sein, zu deren Gunsten im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Der Versicherungsschein gilt meist als Beweis des bestehenden Versicherungsschutzes; beispielsweise ist bei der Gewährung von Hypotheken meist das Bestehen einer Feuerversicherung für die zu beleihende Immobilie nachzuweisen. Daher fordern Versicherer oft bei Vertragsende den Versicherungsschein zurück. Dies geschieht insbesondere, wenn der Versicherungsschein als Inhaberpapier ausgestellt ist. In dem Fall kann der Versicherer an denjenigen befreiend leisten, der den Versicherungsschein vorlegt.


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