Verwaltungsfachwirt

Verwaltungsfachwirt

Die Bezeichnung Verwaltungswirt wird im öffentlichen Verwaltungsdienst Deutschlands von Beamten und Angestellten geführt. Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen dem akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt als Abschluss bei einer Fachhochschule (FH) und Verwaltungsfachwirt als beruflichem Fortbildungsabschluss nach dem BBiG an einem Studieninstitut bzw. einer Verwaltungsschule, wie z.B. dem Hessischen Verwaltungsschulverband. Verwaltungsfachwirte werden in unterschiedlichen Tätigkeiten und Rechtsgebieten innerhalb der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Oft nehmen sie auch Führungsrollen (beispielsweise Sachgebietsleiter oder Abteilungsleiter) wahr.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Zum Besuch des Lehrganges „Verwaltungsfachwirt“ (A-II-Lehrgang) nach BBiG muss eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen vorliegen:


Für die Zulassung zu dem A-II-Lehrgang bzw. zum Verwaltungsfachwirt ist darüber hinaus für die Inhaber o.g. Bildungsabschlüsse auch noch eine einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Verwaltungsdienst von ggf. mehreren Jahren als Sachbearbeiter/in in einer einschlägigen Entgeltgruppe (E 6 oder E 8 TVöD) notwendig. Hierbei wird vereinzelt von den öffentlichen Behörden auch noch ein Eignungstest und eine mündliche Prüfung für die Zulassung zu diesen Aufstiegslehrgängen verlangt.

Fortbildungsinhalte

Inhalt der Fortbildung (in der Regel 800 Stunden) ist zum einen ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet der staatlichen Rechtswissenschaften, zum anderen vertiefte Kenntnisse im Finanzwesen und kaufmännischen Rechnungswesen. Daneben werden auch diverse Sozialkompetenzen wie Mitarbeiterführung gelehrt. Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt richtet sich in der Regel nach dem BBiG. Dies kann zum Beispiel folgende Fächer umfassen:

  • Staatskunde und Politik
  • Volkswirtschaftslehre
  • Organisation- und Personalmanagement
  • Kaufmännisches Rechnungswesen
  • Finanzwesen
  • Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Ordnungsrecht
  • Privatrecht
  • Sozialrecht
  • Beamtenrecht
  • und Arbeitsrecht

In der Regel sind zwei Teilprüfungen zu schreiben. Neben der mündlichen Prüfung ist in der Regel auch eine umfangreiche Projektarbeit zu verfassen. Beim Hessischen Verwaltungsschulverband kann mit der Abschlußprüfung zum Verwaltungsfachwirt gleichzeitig auch die Ausbildereignungsprüfung (AdA) erworben werden.

Wie Dipl.-Verwaltungswirte auch, können Verwaltungsfachwirte Aufgaben der gehobenen Funktionsebene wahrnehmen. Ein tariflicher Anspruch auf eine höherwertige Beschäftigung ist mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt“ allerdings zuerst nicht verbunden.

In Hessen erwerben die Verwaltungsfachwirte mit dem Ablegen der Prüfung gem. § 54 (2) Nr.4 Hess. Hochschulgesetz eine Hochschulzugangsberechtigung.

Weitere Berufsbezeichnungen

Die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt“ wird nicht von allen Studieninstituten vergeben. So bescheinigten beispielsweise die Bundeswehrverwaltungsschulen bis 2007 die erfolgreiche Teilnahme an der „verwaltungseigenen Angestelltenprüfung II“, die Bayerische Verwaltungsschule oder andere kommunale Studieninstitute, wie das Niederlausitzer Studieninstitut in Brandenburg, der Hessische Verwaltungsschulverband oder die Wirtschafts- und Verwaltungsakademie Duisburg, verleihen hingegen die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in“ nach dem BBiG.[1]

Einheitliche Regelung Bundeswehr

Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird seit 2008 für die Absolventen der verwaltungseigenen Fachprüfung II die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in“ vergeben. Für die Absolventen des ehemaligen Angestelltenlehrgangs II besteht über eine Übergangsregelung die Möglichkeit der nachträgliche Zuerkennung der Bezeichnung.

Vergütung

Beide Abschlüsse (A II und Verwaltungsfachwirt) werden jedoch meist in allen Kommunalverwaltungen berufsrechtlich identisch angewandt und berechtigen die Angestellten gleichermaßen zur Wahrnehmung von Aufgaben (vergleichbar gehobener Dienst) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD (analog den Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes A 9 bis A 13 g.D.) [2]. Bei Ausübung einer herausgehobenen Position im öffentlichen Dienst ist allerdings auch die Höhergruppierung in eine Entgeltgruppe vergleichbar dem höheren Dienst (beispielsweise E 13) unter Anerkennung entsprechender langjähriger Berufserfahrung (doppelte Regelstudienzeit eines Hochschulstudiums) möglich.

Fortbildungslehrgänge und Studiengänge für Verwaltungsfachwirte

Seit der Jahrtausendwende fand bezüglich der Haushaltsführung der öffentlichen Verwaltungen ein radikaler Umbruch statt. So wurde nach und nach in vielen Kommunal-und Landesverwaltungen die kameralistische Haushaltsführung zu Gunsten der doppelten Buchführung (Doppik) und der Kosten- und Leistungsrechnung abgeschafft. Insbesondere in den Kommunalverwaltungen wurden aufgrund des großen Kostendrucks Teilorganisationen in sogenannte „Öffentliche Betriebe“ umgewandelt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde zum Beispiel vom Hessischen Verwaltungsschulverband ein Fortbildungslehrgang für Verwaltungsfachwirte und dipl. Verwaltungswirte zum Verwaltungsbetriebswirt (HVSV) angeboten, der die Themenbereiche Rechtsformen öffentlicher Betriebe, Investition und Finanzierung, Unternehmensbesteuerung, Kaufmännisches Rechnungswesen, Personalmanagement und Projektmanagement umfasst.

Auch können Verwaltungsfachwirte auf ihre Ausbildung ein Bachelorstudiengang Public Administration (früher: Diplom-Verwaltungswirt (FH))aufsatteln und später ein Masterstudium anschließen.

Abgrenzung Polizei: In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) wird im mittleren Polizeivollzugsdienst nach Bestehen der Laufbahnprüfung die Bezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in-Polizei" verliehen. Diese Bezeichnung ist jedoch eine Eigenkreation der Polizei und nicht zu verwechseln mit der oben beschriebenen Aufstiegsfortbildung nach dem BBiG. Während der Verwaltungsfachwirt dem gehobenen Dienst zugeordnet wird, ist der "Verwaltungsfachwirt-Polizei" eine Bezeichnung auf der Qualifikationsebene des mittleren Dienstes (Verwaltungswirt).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.rp-giessen.hessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=f3bbb30a6516b2f0fc8fae028122c1b5
  2. http://www.gehalts-check.de/gehaltsfuehrer/gehalt-office/BERUFE/BG_9/GR_586/ANFANG.HTM

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