Verwendungsaufstieg

Verwendungsaufstieg

Der Verwendungsaufstieg ist im deutschen Beamtenrecht eine Form des Laufbahnwechsels vom Mittleren Dienst in den Gehobenen Dienst.

Im Gegensatz zum Regelaufstieg, der nur bis zum 44. Lebensjahr möglich ist, ist hier die Vollendung des 45. Lebensjahres und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A8 (Hauptsekretär/in) Voraussetzung. Der Verwendungsaufstieg ist nur auf bestimmten Dienstposten möglich, an die der Aufstiegsbewerber gebunden ist.

Nach erfolgreicher Einführung in die Aufgaben des gehobenen Dienstes (in der Regel 6 Monate) wird der Bewerber zum Inspektor (Besoldungsgruppe A9) ernannt.

Quellen

Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist in den 17 einzelnen Laufbahnverordnungen der 16 Länder und des Bundes geregelt.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Beamte — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtendienst — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn in Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenstatus — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenverhältnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamter auf Lebenszeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamter auf Probe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamter auf Widerruf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”