Vollbanklizenz

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Universalbanken, auch Vollbanken genannt, sind Kreditinstitute, die im Gegensatz zu Spezialbanken die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten, wie sie für deutsche Banken im Kreditwesengesetz definiert sind.

Die Universalbanken sind bestrebt, ein Allfinanzangebot anzubieten und damit die Kundenbindungen zu intensivieren, beständiger zu machen und Cross-Selling-Geschäfte nutzen zu können und so den Ertrag pro Kunde zu steigern. Auch für den immer intensiver werdenden Beratungsbedarf (insbesondere im Hinblick auf die zunehmend öfter gerichtlich eingeklagte Haftung für richtige und vollständige Beratungsleistungen) ist es von Nutzen, sämtliche Finanzen eines Kunden im Blick zu haben, um ihn so vollständig beraten zu können.

Praktisch wird das Universalbankprinzip dadurch realisiert, dass alle Spezialbankleistungen (Zahlungsverkehr, Aktiv- und Passivgeschäft, Investmentbanking usw.) im Unternehmen selbst realisiert werden bzw. als Outsourcing-Leistungen wie eigene Leistungen angeboten werden. Nicht-Bank-Leistungen werden als Vermittlungsleistungen für andere Finanzdienstleister erbracht. Organisatorisch kann dies durch Kooperationen, durch gekaufte oder selbst gegründete Tochterunternehmen (z. B. ist die DWS-Investmentgesellschaft eine Tochter der Deutschen Bank AG) oder durch komplexere Konzernstrukturen (z. B. der Aufkauf der Dresdner Bank AG durch die Allianz SE) erfolgen.

Geschäfte

Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:

  1. das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite
  2. das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
  3. Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentgeschäft im Außenhandel
  4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
  5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks

Internationale Vorkehrungen

Das Universalbankprinzip ist nicht auf der ganzen Welt anzutreffen. In zahlreichen Staaten (z. B. USA, Großbritannien) sind überwiegend Spezialkreditinstitute anzutreffen. Dies liegt daran, dass das Universalbankprinzip aus aufsichtsrechtlicher Sicht in diesen Staaten als sehr kritisch und problematisch angesehen wird, weil sich durch die verschiedenen Geschäftsbereiche massive Interessenkonflikte ergeben können. Wickelt beispielsweise ein Unternehmen seine Kreditgeschäfte, seinen Zahlungsverkehr, seine Kapitalanlagen und seinen Börsengang über eine Universalbank ab, stellt sich die Frage, ob die Bank das Wissen aus der vielfältigen Geschäftsbeziehung im Rahmen der Anlageberatung für die Aktie dieses Unternehmens verwenden darf oder muss, ohne dabei die Interessen des Anlegers und des Unternehmens zu verletzen.

Bezüglich ihrer Hardware und Software arbeiten Banken aufgrund ihrer hohen Sicherheitsbedürfnisse (wie Datenschutz und Datensicherheit) mit spezieller Informationstechnik. Da die Verwaltung dieses Bereiches nicht zum typischen Bankgeschäft gehört und oft mit höheren Kosten für die Banken verbunden ist, betreiben diese gern Outsourcing und geben den Bereich an Firmen der IT-Branche ab.


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