Von den Jüden und iren Lügen

Von den Jüden und iren Lügen
Martin Luther, Portrait von Lucas Cranach d.Ä., 1529
Unterschrift Martin Luthers

Martin Luther ( * 10. November 1483 in Eisleben, Sachsen-Anhalt; † 18. Februar 1546 ebenda) war der theologische Urheber und Lehrer der Reformation.

Als zu den Augustinermönchen gehörender Theologieprofessor wollte er Fehlentwicklungen in der Römisch-Katholischen Kirche durch ausschließliche Orientierung an Jesus Christus als dem fleischgewordenen Wort Gottes beseitigen. Seine Betonung der Gnade Gottes, seine Predigten und Schriften – besonders seine Lutherbibel – veränderten die Gesellschaft im ausgehenden Mittelalter und der beginnenden Neuzeit nachhaltig. Sie wurden von den Fürstentümern des 16. Jahrhunderts dazu genutzt, die Zentralmächte von Papst und Kaiser zurückzudrängen. Unter ihrem Einfluss kam es entgegen Luthers Absichten zu einer Kirchenspaltung, Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche und weiterer Konfessionen des Protestantismus.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Elternhaus und Jugend

Luthers Eltern, Hans und Margarethe Luther von Lucas Cranach d.Ä.
Luthers Taufstein in Eisleben
Älteste Abbildung Martin Luthers als Augustinermönch mit Tonsur, Lucas Cranach d.Ä., 1520

Luthers Eltern waren der Bauer, Bergmann, Mineneigner und spätere Ratsherr Hans (1459–1530) und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459–1531), die aus Möhra stammten. Die Familie schrieb ihren Nachnamen abwechselnd Lüder, Luder, Loder, Ludher, Lotter, Lutter oder Lauther. Die heute bekannte Form wählte Martin Luther etwa 1512 selbst. Er leitete den Namen vom Herzog Leuthari oder vom griechischen Wort ελευθερός (frei) ab, die aus dem Griechischen abgeleitete Form „Eleutherios“ (der Freie) benutzte er aber nur vorübergehend[1].

Luther wurde als ihr erster oder zweiter Sohn in Eisleben geboren. Am folgenden Martinstag (11. November 1483) wurde er auf den Namen des Tagesheiligen in der St.-Petri-Pauli-Kirche getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Mansfelder Land und heute im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und hatten damals einige tausend Einwohner.

Luther erfuhr eine damals normale, strenge väterliche, aber auch liebevolle Erziehung. Seine Eltern waren kirchentreu, aber nicht übermäßig fromm. Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.

Verwirrungen gab es um Luthers Geburts- und auch das Sterbehaus in Eisleben. Das Geburtshaus ging 1689 in Flammen auf, 1693 errichtete die Stadt auf dem Grundstück einen würdevollen Barockbau, der als eines der ersten deutschen Museen in Deutschland gilt. An der Stelle des Sterbehauses am Markt 56 entstand Ende des 16. Jahrhunderts ein Neubau, heute ein Hotel. Die ursprünglichen Eigentümer zogen in ein Haus am Andreaskirchplatz, das seitdem als das Sterbehaus angesehen wurde. Diese Verwechslung kam durch einen Irrtum in der Erforschung der Baugeschichte zustande[2].

Studium

Von 1501 bis 1505 studierte Luther an der Universität Erfurt in Thüringen und erlangte den Titel eines „Magister Artium“ der Philosophischen Fakultät: Zum Studium gehörte eine lateinische Grundausbildung in den Fächern Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie. Hier erwarb er sich eine genaue Kenntnis der Lehren des Aristoteles, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik beherrschten, aber in Erfurt bereits in der Kritik des Nominalismus standen.

Auf väterlichen Wunsch begann Luther das Studium der Rechtswissenschaften. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Heiligen Anna, der Mutter Marias: „Heilige Anna, hilf! Lässt Du mich leben, so will ich ein Mönch werden.“ Weshalb der junge Luther gerade dieses Gelübde ablegte und dann einen kirchlichen Lebensweg einschlug, erklärt sich weder aus seiner Erziehung noch seiner Todesangst ganz.[3] Jedenfalls trat er am 17. Juli 1505 gegen den Willen seines Vaters in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein.[4]

Hier übte er die Ordensregeln in vorbildlicher Strenge, so dass er schon am 27. Februar 1507 zum Priester geweiht wurde. Trotz täglicher Bußübungen litt Luther große Gewissensqualen. Seine Hauptfrage war: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Die Frage entzündete sich nicht an Missständen der kirchlichen Praxis, sondern am Sakrament der Buße, deren Vorbedingung die aufrichtige Reue aus Liebe zu Gott, nicht Angst vor Gottes Bestrafung, und die Beichte aller, auch der heimlichsten, einem selbst unbewussten Sünden war. Luther nahm diese Forderungen sehr ernst und stürzte deshalb in verzweifelte Heilsungewissheit darüber, ob er diese Voraussetzung erfüllen könne oder aber mit einer ungültigen Absolution ewige Verdammnis auf sich ziehen würde. Er erfuhr seine Unfähigkeit, aus Liebe, nicht Angst, Gottes Forderungen zu erfüllen, so dass er auch an der zugesagten Vergebung zweifelte.[5]

Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn dazu 1508 nach Wittenberg. In der dortigen Klosterschule lernte er die Theologie Wilhelm von Ockhams kennen, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, dazu die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die Sentenzen des Petrus LombardusAugustin. Ein Jahr darauf promovierte er auch zum baccalarius biblicus (Professor der Bibel), der Griechisch und Hebräisch beherrschte, und hatte nun neben Moralphilosophie auch biblische Fächer zu lehren.

1510 reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents, in den er inzwischen zurückgekehrt war, gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen Observanten mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten.

1511 holte Staupitz ihn erneut nach Wittenberg und machte ihn 1512 als Doktor der Theologie zu seinem Nachfolger. Mit dem thomistischen Gedanken, dass sein Gewissensleiden von Gott selbst hervorgerufen sei, um wahre Demut in ihm zu wecken, konnte er Luthers Gewissensnot lindern, aber nicht lösen. Dennoch hielt ihre Freundschaft bis zu Staupitz’ Tod 1524 an.

In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe. Davon sind einige Originalmanuskripte und wörtliche Nachschriften erhalten. Sie erlauben es, Luthers Entwicklung bis zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren im Detail nachzuvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen auswegloser Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente nachzudenken. Themen wie das Papsttum und die Jungfrauengeburt spielten hier noch keine Rolle.

Reformatorische Wende

In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther das Prinzip der Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) zuerst formulierte. Von der Datierung der Reformatorischen Entdeckung hängt ihre nähere inhaltliche Bestimmung und Bedeutung für die beginnende Reformation mit ab.

In einer späteren Eigenaussage beschrieb Luther diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die er in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinerklosters erfahren habe. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 1511 bis 1513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an. Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm 1,17 EU habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:

„Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht (Hab 2,4 EU): Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“

Dieser Bibelvers führte früher oder später zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit sei ein reines Gnadengeschenk, das dem Mensch nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben werde. Keinerlei Eigenleistung könne dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, sei kein menschenmögliches Werk. Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah, zunehmend kritischer in den Blick.

In der Römerbrief-Vorlesung von 1515 liegt Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentlichte er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte.

Ablass und 95 Thesen

Martin Luther (Stich von 1902)

Ablassbriefe sollten den Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, wurden aber als Sündenerlass gegen Geld verkauft: Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt. Damit sollte der Bau des Petersdoms in Rom finanziert werden.

Genau ein Jahr vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich gegen die Ablasspraxis. Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Johann Tetzel auch nach Sachsen.

Am 4. September 1517 gab Luther zunächst 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel wieder. Erst dann verfasste Luther jene Reihe von 95 Thesen, die direkt auf den Ablass Bezug nahmen. Er soll sie nach einer auf Philipp Melanchthon zurückgehenden Überlieferung am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben; dies bezweifelt die Forschung.[6]

Diese Thesen fanden den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte Luther weniger gegen die Finanzpraktiken der Katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den in einfacher, verständlicher Weise abgefassten Sermon von dem Ablass und Gnade.

Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in der Heidelberger Disputation seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Bugenhagen, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.

Der römische Prozess

Im Juni 1518 hatte die Kurie Luther nach Rom vorgeladen, um die Gefahr der Ketzerei in einem Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Ketzerei geändert: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Er ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei.

Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Thomas Cajetan sollte Luther beim Reichstag zu Augsburg verhören. Vom 12. bis 14. Oktober 1518 sprach Luther dort vor. Er weigerte sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab. Luther entzog sich der drohenden Verhaftung in der Nacht vom 20. zum 21. Oktober 1518 durch Flucht aus Augsburg.[7]

Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.: Er hatte den spanischen König Karl I. als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte diesen verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaats fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.

Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Andreas Bodenstein (genannt Karlstadt) auf. Diese richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 persönlich an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de iure erst seit 400 Jahren – dem Decretum Gratiani, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte – Führer der Christenheit.

Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage – Konzil oder Papst – nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: „Auch Konzile können irren.“ Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche.

Nachdem Karl am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.

Reichstag zu Worms

Luther auf den Reichstag zu Worms 1521; historisierendes Wandgemälde von Hermann Wislicenus (1825–1899) in der Kaiserpfalz Goslar
Lutherdenkmal am Ort der „Gefangennahme“

Dennoch widmete Luther im Oktober 1520 Papst Leo seine Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember aber vollzog er den endgültigen Bruch, indem er auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor antwortete. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 mit der Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert.

Dies und seine reformatorischen Hauptschriften machten Luther nun im ganzen Reich bekannt. Der Buchdruck, die allgemeine soziale Unzufriedenheit und politische Reformbereitschaft verhalfen ihm zu einem außergewöhnlichen publizistischen Erfolg: Bis zum Jahresende waren bereits 81 Einzelschriften und Schriftsammlungen von ihm erschienen, vielfach in andere Sprachen übersetzt, in insgesamt 653 Auflagen.[8] In vielen Ländern regten sich ähnliche Reformbestrebungen, die nun sehr stark von den politischen Spannungen zwischen Fürstentümern und Zentralmächten bestimmt wurden.

Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte. Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies sein Tod sein konnte, lehnte er mit folgender Begründung ab:[9]

„[Da] … mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.“

Die oft zitierte Version Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen ist nicht belegt.

Darauf verhängte der Reichstag am 26. Mai 1521 das auf den 8. Mai rückdatierte, vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn:[10] Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.

Der Geächtete wurde am Abend des 4. Mai 1521 auf dem Heimweg nahe Schloss Altenstein bei Bad Liebenstein von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen.

Bibelübersetzung

Lutherstube auf der Wartburg
Martin Luther als „Junker Jörg“. Gemälde von Lucas Cranach d. Ä., 1522

Auf der Wartburg blieb Luther bis zum 1. März 1522 inkognito als „Junker Jörg“. Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Als Vorlage diente ihm ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam, zusammen mit dessen eigener lateinischen Übersetzung sowie der Vulgata. Luthers Bibelübersetzung erschien ab September 1522. 1523 erschien auch Luthers erste Teilübersetzung des Alten Testaments; beide zusammen erlebten bis 1525 bereits 22 autorisierte Auflagen und 110 Nachdrucke, so dass bis zu einem Drittel aller lesekundigen Deutschen dieses Buch besaßen.[11] 1534 übersetzte Luther auch das übrige Alte Testament aus damals wiederentdeckten Handschriften der Masoreten; beide Testamente zusammen bilden die berühmte Lutherbibel.

Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Zwar gab es vorher schon 14 hochdeutsche und vier niederdeutsche gedruckte Bibelausgaben. Jedoch waren diese Übersetzungen durch ihr „gestelztes“ Deutsch für das einfache Volk schwer verständlich. Vor allem fußten sie auf der Vulgata, der die griechische Septuaginta zugrunde lag: Sie hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte.

Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen nach ihrem Wortsinn (sensus literalis) ins Deutsche zu übertragen. Er wollte „dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Sein Schreibstil wirkte stil- und sprachbildend für Jahrhunderte. So ersann er Ausdrücke wie Feuertaufe, Bluthund, Selbstverleugnung, Machtwort, Schandfleck, Lückenbüßer, Gewissensbisse, Lästermaul und Lockvogel. Metaphern wie „Perlen vor die Säue werfen“, „ein Buch mit sieben Siegeln“, „die Zähne zusammenbeißen“, etwas ausposaunen, gehen ebenso auf ihn zurück wie „im Dunkeln tappen“, „ein Herz und eine Seele“, „auf Sand bauen“ oder ein „Wolf im Schafspelz“ und „der große Unbekannte“.[12]

Bei seiner Übersetzung legte Martin Luther die Bibel gemäß seiner Auffassung von dem, „was Christum treibet“ – Gottes Gnade in Christus als Ziel und Mitte der ganzen Schrift – aus.

Die Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon vor Luther verschmolzen waren. Aber erst durch seine Bibelübersetzung entwickelte sich dieser Dialekt zum gemeinsamen Hochdeutsch. Sie gilt auch dichterisch als große Leistung, da sie bis in den Silbenrhythmus hinein durchdacht war.[13]

Protestanten verwenden die Lutherbibel nach mehreren revidierten Neuauflagen bis heute, die bislang letzte Revision stammt von 1984. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik, deren Texte für Choräle, Kantaten, Motetten usw. verwendet werden.

Auch Luthers Predigten und Schriften waren in einer kräftigen und volksnahen Sprache verfasst, wobei er vulgäre Ausdrücke nicht verschmähte. Bekannt wurden viele deftige Zitate wie: „Aus einem glücklichen Arsch kommt ein fröhlicher Furz.“

Reformation in Wittenberg

In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichende Gottesdienstreformen: u. a. gegen die Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl mit dem Laienkelch. Ab 1522 setzte der Stadtrat die Neuerungen um und beschloss auch Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte. Doch die Tumulte ebbten nicht ab: Viele Nonnen und Mönche verließen nun die Klöster in Sachsen. Die Zwickauer Propheten, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhe.

Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. Mit den acht Invokavitpredigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvolleren Reformen. Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend; Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Nachdem der alte Stadtpfarrer Simon Heins Anfang September 1523 verstorben war, wurde Johannes Bugenhagen auf Luthers Empfehlung um den 25. Oktober 1523 vom Rat der Stadt und den Vertretern der Gemeinde Wittenberg als Stadtpfarrer an der Stadtkirche gewählt [15]. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt. Am 9. Oktober 1524 gab Luther sein Dasein als Mönch auf.[14]

Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten). Am 29. Oktober 1525 hielt er die erste deutsche Messe ab. Ab Weihnachten wurde sie in Wittenberg üblich. Im folgenden Jahr veröffentlichte Luther eine Gottesdienstordnung.

Heirat und Familie

Katharina von Bora von Lucas Cranach d. Ä., um 1526

Katharina von Bora war gemeinsam mit weiteren acht Nonnen zu Ostern im April 1523 aus dem Kloster Nimbschen (Zisterzienserinnen) geflohen und lebte seitdem in Wittenberg.[15] Luther verlobte sich mit ihr am 13. Juni und feierte Hochzeit am 27. Juni 1525. Die Eheschließung entsprach seinen Lehren, da er sie nicht mehr als sakrales Sakrament verstand, den Zölibat ablehnte und die Auflösung der Klöster verlangt hatte.

Katharina war ihm in seinen persönlichen Problemen eine große Hilfe. Durch Beherbergung von Studenten, die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben, beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor. Luther hatte mit ihr sechs Kinder:

  1. Johannes, * 7. Juni 1526 in Wittenberg, † 27. Oktober 1575 in Königsberg (Preußen),
  2. Elisabeth, * 10. Dezember 1527 in Wittenberg, † 3. August 1528 in Wittenberg,
  3. Magdalena, * 4. Mai 1529 in Wittenberg, † 20. September 1542 in Wittenberg,
  4. Martin, * 7. November 1531 in Wittenberg, † 4. März 1565 in Wittenberg,
  5. Paul, * 28. Januar 1533 in Wittenberg, † 8. März 1593 in Leipzig,
  6. Margarethe, * 17. Dezember 1534 in Wittenberg, † 1570 in Mühlhausen/Ostpreußen.

Derzeit leben rund 2.800 Nachkommen von Martin Luther und Katharina von Bora.[16]. Sie sind in der Lutheriden-Vereinigung organisiert[17]. Allerdings war der 1759 verstorbene Martin Gottlob Luther der letzte unter ihnen, der den Nachnamen Luther trug.

Luthers Wappen war die „Lutherrose“, deren Symbolik er in einem Brief vom 8. Juli 1530 beschrieb.[18]

Haltung zum Deutschen Bauernkrieg

In deutschen Gebieten kam es 1524 bis 1526 zum Großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war.

Mit den 12 Artikeln gaben sich die Aufständischen einheitliche Ziele, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten. Sie beriefen sich dabei auf das „göttliche Recht“ und Luthers Schriftprinzip sola scriptura. Wie er erklärten sie sich bereit, ihre Forderungen fallenzulassen, sobald man ihnen aus der Bibel ihr Unrecht beweise. Dies gab ihren schon früher religiös begründeten Hoffnungen auf soziale Befreiung erstmals Durchschlagskraft.[19]

Luther distanzierte sich von den 12 Artikeln wegen ihrer aus seiner Sicht falschen Berufung auf die Bibel. Im April 1525 bemühte er sich in einer Flugschrift jedoch um eine gütliche Einigung und ein abgewogenes Urteil, griff einige berechtigte Forderungen der Bauern auf und wies sowohl sie als auch die Fürsten zurecht. Doch nachdem einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter ermordet hatten (Weinsberger Bluttat), verfasste Luther seine Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese verdammte die Aufstände nunmehr als Werk des Teufels und forderte alle Fürsten – unabhängig von ihrer Konfession – dazu auf, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, ihr Gegenheer.

1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Bad Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.

Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum 75.000 bis 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Nur in einigen süddeutschen Städten und Gebieten wurden einige ihrer Forderungen erfüllt; vielfach wurden ihre Lasten dagegen sogar noch verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.

Hinter Luthers Ablehnung der Bauernaufstände stand sein Zerwürfnis mit Müntzer. Dieser hatte als Lutherschüler in der Bibel Impulse für die soziale Revolution gefunden. Er glaubte, es sei Gottes Wille, die Lage der Elenden direkt zu ändern und die politischen Verhältnisse dem kommenden Reich Gottes anzugleichen, um so auch die Ungebildeten zum Empfang des Evangeliums bereit zu machen. Luther dagegen lehnte die unmittelbare Verwendung der Bibel für politische Ziele strikt ab und wehrte sich schon 1521 gegenüber Ulrich von Hutten dagegen, „mit Gewalt und Mord für das Evangelium [zu] streiten“. Er unterschied den „weltlichen“ vom „geistlichen“ Bereich; zwar begegne der Christ in beiden Gottes Willen, aber in verschiedener Gestalt. Die biblischen Gebote gälten nur für die Gläubigen; wer sie direkt auf die Politik übertrage, gefährde das Evangelium, das die Gewissen befreien und nicht durch neue Gesetze versklaven solle (siehe dazu Zwei-Reiche-Lehre). Daher begrüßte er Müntzers Ende als gerechte Strafe für den „Teufel“, der gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte. Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war. Mit seiner Empfehlung des Weingartner Vertrages unterschied er weiterhin für ihn berechtigte von unberechtigten Reformen.[20]

Konsolidierung der Reformation

Seit 1525 verlor die Reformation ihren Charakter als Volksbewegung und wurde zur Angelegenheit der Landesfürsten, die aus der Niederlage der Bauern gestärkt hervorgingen. Konsequenz der Zwei-Reiche-Lehre wäre eigentlich ein völliger Neuaufbau der Kirche auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl Andersgläubigen, auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation, also die Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des Evangeliums, anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte Notkonzept wurde bald zur Regel in evangelischen Gebieten und begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren.[21]

Als die katholischen Reichsstände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (fünf Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten. Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 wollten Luthers Anhänger den protestantischen Glauben reichsrechtlich anerkennen lassen. Dazu verfasste Melanchthon das protestantische Glaubensbekenntnis, die „Confessio Augustana“, die Kaiser Karl auf dem Augsburger Reichstag überreicht und schließlich von ihm geduldet wurde. Luther konnte als Geächteter nicht daran teilnehmen und unterstützte seine Anhänger von der Feste Coburg aus, kritisierte aber auch einige der Kompromissformeln Melanchthons als zu entgegenkommend.

Spätzeit

Luthers Sterbehaus in Eisleben

Nach dem Augsburger Reichstag trat Luther nur noch seelsorgerlich und publizistisch hervor. Er hielt bis 1545 Vorlesungen in Wittenberg, doch seit 1535 fast ausschließlich über die Schöpfungsgeschichte. Mit verschiedenen Stellungnahmen zu theologischen und politischen Einzelfragen versuchte er zudem weiterhin, den Fortgang der Reformation zu beeinflussen, jedoch mit weit weniger direkten Wirkungen.

In den Türkenkriegen (1521–1543) forderte Luther wie viele andere Theologen den Kaiser und die Reichsstände 1529 angesichts der Belagerung Wiens zum gemeinsamen Verteidigungskrieg auf, lehnte jedoch anders als die meisten Theologen die Kreuzzugsidee kategorisch ab. Seit 1535 rief er jedoch in einigen Schriften dazu auf, den „Feinden Christi“ mit schärfstem Zorn zu begegnen. So befürwortete er gegen seinen Grundsatz „Ketzer verbrennen ist wider den Willen des Heiligen Geistes“ (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung. 1535 beendeten katholische wie evangelische Fürsten gemeinsam das Täuferreich von Münster. 1543 erschien Von den Juden und ihren Lügen (s. u.), 1545 Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet.

Inschrift auf Luthers Grab, Schlosskirche Wittenberg

Trotz eines schon länger währenden Herzleidens reiste Luther im Januar 1546 über Halle nach Eisleben, um einen Streit des Grafen von Mansfeld zu schlichten. Er starb am Zielort am 18. Februar 1546. Sein Leichnam wurde nach Wittenberg überführt und am 22. Februar in der Schlosskirche beigesetzt.

Theologie

Überblick

Luthers theologisches Denken ist äußerst komplex. Viele seiner Schriften, Predigten, Vorlesungen, Kommentare und Disputationen lassen sich nur kontextuell aus Situation, Anlass, Zweck erklären; erst in der Gesamtschau werden tragende Grundlinien seiner Theologie erkennbar.

Man teilt Luthers Werke historisch-genetisch in vier Phasen ein, die jedoch nicht exakt abgrenzbar sind:

  • Entwicklung der reformatorischen Entdeckung: ca. 1509 bis 1518
  • öffentliches Hervortreten gegen herrschende römisch-katholische Lehren: ca. 1517–1520
  • Abgrenzung von Mitstreitern und innerevangelischen Gegnern: ca. 1521–1530
  • Spätschriften: ca. 1530–1546

Systematisch wird Luthers Theologie oft mit dem vierfachen Sola/Solus zusammengefasst:

  • sola scriptura: „Allein die Heilige Schrift“ sei die Quelle allen Glaubens an und Wissens von Gott und daher der kritische Maßstab allen christlichen Redens und Handelns
  • sola gratia: „Allein durch Gnade“ ohne jedes eigene Zutun werde der Mensch von Gott gerechtfertigt
  • sola fide: „Allein der Glaube“, das Geschenk (nicht: die menschenmögliche Leistung) der Annahme des Wortes Gottes in Christus schaffe unser Heil
  • solus Christus: „Allein Jesus Christus“, der wahre Mensch und wahre Gott, schaffe durch seine stellvertretende Hingabe am Kreuz ein für allemal unsere Rechtfertigung und Heiligung, die uns im mündlichen Evangelium und im Sakrament des Abendmahls zugeeignet werde. Dies ist der tragende Grund der übrigen drei Prinzipien des reformatorischen Glaubens.

Schriften zur reformatorischen Wende

Schon in seinen Randglossen zu verschiedenen Kirchenvätern (1509/10) setzt Luther eigene theologische Akzente gegenüber der Scholastik. Er betont:

  • den Gegensatz zwischen Glauben und Wissen
  • die Autorität der Bibel und ihrer Sprache gegenüber der kirchlichen Tradition
  • die Abwehr des Verständnisses von Glauben als menschlichem habitus
  • die Identität von Glauben, Hoffnung, Liebe, so dass Glaube nicht neben unrechtem Handeln (Sünde) bestehen kann.

Diese Radikalisierung auf der Seite der menschlichen Antwort auf Gottes Wort zieht Luthers Probleme mit dem Verständnis der Gerechtigkeit Gottes selber nach sich.

In seiner 1. Psalmenvorlesung (1512/13) wird zum einen Luthers genaue Kenntnis aller damaligen theologischen Denkschulen sichtbar, zum anderen sein selbständiger und eigenwilliger Umgang damit: Er schaltet scholastische Begriffe bei der Bibelexegese weitgehend aus und grenzt den Wortlaut der Bibel gegen die überkommenen, besonders aristotelischen Deutungsmuster ab. Dabei fasst er den wörtlichen Sinn (sensus literalis) des Bibeltextes unmittelbar als Hinweis auf Christus auf, so dass ihm Christus selbst zum Ausleger der Psalmen wird: Dieser ist für Luther der Geist in allen Buchstaben, der Grundtext, der sich selbst mitteilt und den Glauben an ihn schafft. Dies stellt den Menschen vor die fundamentale Alternative, sein Dasein entweder aus dem Gesetz oder dem Glauben, dem Sichtbaren oder dem Unsichtbaren, der sinnlichen Wahrnehmung oder dem von-Gott-erkannt-sein heraus zu verstehen. Das, was Menschen aus dieser wahrnehmbaren Welt heraus für das höchste, göttliche Wesen halten und erklären, könne im Angesicht Jesu Christi dann nur der Gipfel ihrer Selbstgerechtigkeit und Heuchelei sein. Eine Vermittlung ist undenkbar.[22]

Damit reißt Luther den ausschließenden Gegensatz zwischen der theologia crucis (dem aktuellen Urteil Gottes im Gekreuzigten) und der theologia gloriae (dem zum Eigenruhm menschlichen Erkenntnisvermögens geschaffenen Gottesbegriff der aristotelischen Metaphysik) auf, den er spätestens in seiner Römerbriefvorlesung (1515) und dann in der Heidelberger Disputation (1518) ausführt.

Reformatorische Hauptschriften

An den christlichen Adel

An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung

Mit dieser Adelsschrift wendet sich Luther auf Deutsch an die weltlichen Fürsten, denen er die Durchführung der reformatorischen Maßnahmen übertragen will, da die Bischöfe darin nach seiner Meinung versagt haben. Luther argumentiert, dass sich die Romanisten vor der Reformation hinter drei Mauern verstecken: 1. Sie stellen die kirchliche Obrigkeit über die weltliche. 2. Wenn die Reformation mit Hilfe der Bibel begründet wird, verweisen sie darauf, dass nur der Papst das Recht hat, die Bibel endgültig auszulegen. 3. Soll zu Auslegungszwecken oder Reformationsbemühungen ein Konzil einberufen werden, wird darauf verwiesen, dass nur der Papst das Recht dazu besitze. Damit stehe der Papst über dem Konzil.

Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, das Zinsnehmen eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben.

Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten den Gegensatz von Staat und Kirche, der das Mittelalter geprägt hatte; die Fürsten wurden zu uneingeschränkten Beherrschern der neuen Staatskirchen. Erst 1918 endete dieser Zustand in Deutschland.

Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche

De captivitate Babylonica ecclesiae (Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche)

Diese lateinisch abgefasste Schrift behandelt die Sakramente und reduziert sie unter Berufung auf die Einsetzungsworte Jesu von sieben auf drei – Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Da er bei letzterem in der Frage der „Materie“ (nicht der Einsetzung Christi) unsicher ist, spricht er von zwei Sakramenten und einem sakramentalen Zeichen. Doch nicht die Reduktion ist das Bahnbrechende, sondern die neue Auffassung, sie dem Wort unterzuordnen. Luther sieht im Sakrament nicht mehr göttliches Gnadenmittel, sondern das sichtbare Zeichen der göttlichen Verheißung. Die Sakramente veranschaulichen die Wortverkündigung, fügen ihr aber nichts hinzu. Hier liegt die eigentliche, bis heute trennende Grenzlinie zum katholischen und orthodoxen Sakraments- und Kirchenverständnis.

Von der Freiheit eines Christenmenschen

Diese Schrift handelt von der „evangelischen Freiheit“, die das Leben eines Christen ausmache. Luther fasst sie im Anschluss an Paulus von Tarsus in zwei Sätzen zusammen, die sich dialektisch ergänzen und bedingen:

  • „Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan – durch den Glauben.“
  • „Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan – durch die Liebe.“

Der vergeblich um eine Verständigung im Ablassstreit bemühte Georg Miltitz riet Luther, diese Schrift Papst Leo zu widmen, um die endgültige Exkommunikation noch abzuwenden. Doch nach dem Verbot seiner Schriften setzte Luther den Papst noch im selben Jahr mit dem „Antichrist“ gleich.

Abgrenzung zum römisch-katholischen Mess- und Sakramentsverständnis

  1. Die römisch-katholische Kirche versteht die Messe als Opfer, welches der Priester Gott darbringt (Opferpriestertum). Luther stellte neu den Gnadencharakter der Messe heraus, indem den Gläubigen im Abendmahl die durch Christi Tod erwirkte Gnade durch den Priester ausgeteilt wird (Gnadenpriestertum). Mittelalterliche Auffassungen sahen in der Messe ein Opfer, welches zusätzlich zum einmaligen Kreuzesopfer Christi vor Gott Gnade erwirken sollte für die Sünden der Menschen. Sehr oft fand sich die Meinung, Christus werde in der Messe durch den Priester immer wieder neu als Opfer dargebracht. Vor allem aus diesem Grund war für Luther die römische Messe „das größte und schrecklichste Greuel“ von allen „päpstlichen Abgöttereien“. Er betont vehement das Opfer am Kreuz als ausreichend („Es ist vollbracht.“) und sieht in der erneuten Opferung eine den Aussagen der Bibel widersprechende Tradition.
  2. Das Sakrament wurde nur in einer Gestalt (sub una) den Gläubigen gereicht. Stattdessen forderte Luther die stiftungsgemäße Austeilung des Kelches auch an die Laien.
  3. Luther wies die Wirkung des Sakraments ex opere operato „auch ohne innere Herzensgesinnung des Empfangenden“ zurück. Das Altarsakrament zielt auf den gläubigen Empfang von Christi Leib und Christi Blut. Fehle der Glaube an die Worte Christi: Das ist mein Leib – Das ist mein Blut (im Sinne der Realpräsenz) nehme sich der Kommunikant die Heiligen Gaben nicht zum Heil (Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit vgl. Luthers Kleiner bzw. Großer Katechismus), sondern zum Gericht. So fordere das Sakrament einerseits den Glauben zum segensreichen Empfang, wecke aber auch gleichzeitig den Glauben.
  4. Die Wandlung schon allein zu „sehen“ und dieser im Gottesdienst beizuwohnen, galt als segensvoll. Aus diesem Grund nahmen die mittelalterlichen Gläubigen zwar an der Messe teil, empfingen aber das Sakrament sehr selten. Oft ging man weniger als alle drei Jahre zur Kommunion. Luther dagegen betonte, dass es auf das Empfangen des Sakraments ankomme. Wer der Messe nur passiv beiwohnt, habe keinen Nutzen vom Sakrament.
  5. Die Wortverkündigung spielte eine untergeordnete Rolle. Für Luther und die Reformatoren war die Predigt und das Hören der Gemeinde ein den Gottesdienst konstituierendes Element.
  6. Der Gebrauch der lateinischen Sprache in der Feier des Gottesdienstes machte zumindest Teile dessen der Mehrzahl der Gläubigen unverständlich.

Luthers Kritik an der römischen Transsubstantiationslehre betraf nicht die Realpräsenz (wirkliche Gegenwart) von Christi Leib und Blut in den Elementen von Brot und Wein. Darin war er durchaus mit den römischen Theologen einig. Mit Melanchthon entwickelte Luther eine Ansicht, die später polemisch von reformierter Seite Konsubstantiationslehre genannt wurde: Die Kommunikanten nehmen den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Jesu Christi „in, mit und unter“ Brot und Wein entgegen. Brot und Leib Christi, sowie Wein und Blut Christi seien in „sakramentaler Einheit“ (Luther, Vom Abendmahl Christi) durch die Einsetzungsworte miteinander verbunden. Brot und Wein verschwänden ihrer Substanz nach nicht. Damit wird ein zentrales Problem der Transsubstantiationslehre beseitigt, nämlich die nach lutherischer, aber auch schon innerscholastischer Kritik der Schöpfungslehre widersprechende Auffassung, dass die Substanzen von Brot und Wein vergehen, um Leib und Blut Christi als den neuen Substanzen in den Akzidenzien von Brot und Wein Raum zu machen.

Luthers Kritik betraf auch den Rang als Dogma, den die Transsubstantiationslehre in der römischen Kirche seit dem VI. Laterankonzil (1214/1215) hat. Die Transsubstantationslehre hält er für unbiblisch, da diese aus der aristotelisch-platonische Philosophie abgeleitet und erklärt wird. Polemisch spricht Luther von „Sophisterei“. Seiner Ansicht nach ist das Sakrament eine besondere Gestalt des Wortes Gottes, nämlich, wie er in Anlehnung an Augustinus formuliert, sichtbares Wort (verbum visibile).

Der innerevangelische Abendmahlsstreit

Luthers-Abendmahl

Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Karlstadt 1524 seine Auffassung von der wirklichen Gegenwart (Realpräsenz) des Leibes und Blutes Christi beibehalten und ausgebaut, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck gebracht hatte. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheit Christi im Abendmahl gründet sich auf die Einsetzungsworte mit der Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26 LUT; 1 Kor 11,24 LUT) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“, d.h. wer es leugnet, entferne sich vom rechtfertigenden Glauben selbst.

Karlstadt äußerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Interpretation (Brot und Wein bedeuten Leib und Blut Christi) mit mystischem Anklang. Unabhängig davon entwickelte in der Schweiz der Zürcher Ulrich Zwingli ab 1523 eine rein signitative Auffassung der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl, und wertete die Nießung als „geistliches“ Essen. Für den Gläubigen sei das Abendmahl Erinnerungsmahl an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und allein deshalb geistlich wirksam.

Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführter Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumente mit Zwingli. Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1. bis 4. Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb.

Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der substantiellen Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi. Die Messe könne nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für alle gestorben sei.

Zwingli betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte: „est“ meine „significat“. Für Zwingli war die Durchführung des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter. Dabei verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6,63: „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestatte es nicht, von einer leibhaften Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen sei, könne seither nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich sei Jesus nur von der Geburt bis zur Himmelfahrt auf Erden gewesen; gelitten am Kreuz habe er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befinde sich Jesu erhöhte menschliche, d.h. leibliche Natur „zur Rechten Gottes.“ Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen.

Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe und verwies auf die vorhergehenden Aussagen des johanneischen Christus: „Amen, amen, das sage ich euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise und mein Blut ist wirklich ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm“ (Joh 6,53 ff.).

Die „Rechte Gottes“ verstand Luther unräumlich. Christus habe Anteil an der Stellung Gottes und sei, wie Gott selbst, allgegenwärtig. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther nicht getrennt werden. Der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi setzte er die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Christus auch als der Menschgewordene und zum Vater Heimgekehrte an der göttlichen Allgegenwart teilhat und überall und jederzeit seine leibliche Gegenwart schenken kann.

Luther und die Juden

siehe auch: Antijudaismus in der Neuzeit#Luthers Stellung zum Judentum

Luthers Ablehnung des Judentums entstand erst allmählich. In seiner Schrift Daß Jesus ein Geborner Jude Sei (1523) betonte er, dass Jesus aus Gottes Volk stammte, schloss Gewalt gegen Juden aus und sah ihre gesellschaftliche Isolierung als Hindernis, sie „zu bessern“, das heißt, zum "wahren Glauben" zu bekehren. Er nahm an, Juden nach erfolgter Reformation der Kirche eher zu Christen bekehren zu können.

Nachdem er darin enttäuscht wurde und Missionserfolge von Juden an Protestanten erlebt hatte, wandelte er sich zu einem Judenfeind. In seinen Spätschriften Brief wider die Sabbather an einen guten Freund (1538), Von den Jüden und iren Lügen (1543) und Vom Schem Hamphoras und vom Geschlechte Christi (1544) erklärte er die Juden zum ärgsten Feind des Christentums und bezog sich dazu auch – ob zu Recht oder nicht, ist umstritten – auf antijüdische Aussagen des Neuen Testaments. 1543 schrieb er:

„Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.“

„Wenn ich könnte, wo würde ich ihn [den Juden] niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.“

„Jawohl, sie halten uns [Christen] in unserem eigenen Land gefangen, sie lassen uns arbeiten in Nasenschweiß, Geld und Gut gewinnen, sitzen sie dieweil hinter dem Ofen, faulenzen, pompen und braten Birnen, fressen, sauffen, leben sanft und wohl von unserm erarbeiteten Gut, haben uns und unsere Güter gefangen durch ihren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir arbeiten und sie faule Juncker lassen sein … sind also unsere Herren, wir ihre Knechte.“

Darauf folgte ein Sieben-Punkte-Plan zum Umgang mit den Juden:

Wittenberg, 1543

„Erstlich, das man jre Synagoga oder Schule mit feur anstecke und, was nicht verbrennen will, mit erden überheufe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich Und solches sol man thun, unserm Herrn und der Christenheit zu ehren damit Gott sehe, das wir Christen seien. – Zum anderen, das man auch jre Heuser des gleichen zerbreche und zerstöre, Denn sie treiben eben dasselbige drinnen, das sie in jren Schülen treiben Dafur mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall thun, wie die Zigeuner, auff das sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Lande. – Zum dritten, das man jnen nehme all jre Betbüchlein und Thalmudisten, darin solche Abgötterey, lügen, fluch und lesterung geleret wird. – Zum vierten, das man jren Rabinen bey leib und leben verbiete, hinfurt zu leren. – Zum fünften, das man die Jüden das Geleid und Straße gantz und gar auffhebe. – Zum sechsten, das man jnen den Wucher verbiete und neme jnen alle barschafft und kleinot an Silber und Gold, und lege es beiseit zu verwaren. – Zum siebenden, das man den jungen, starcken Jüden und Jüdin in die Hand gebe flegel, axt, karst, spaten, rocken, spindel und lasse sie jr brot verdienen im schweis der nasen.“

Das wirkt heute wie ein Aufruf zu einigen Maßnahmen der späteren Nationalsozialisten gegen Juden. Historiker weisen demgegenüber darauf hin, dass Luthers Schrift an evangelische Fürsten, nicht an die Bevölkerung gerichtet war. Er betonte darin, er wolle nicht die Juden, nur ihre „Lügen“ (den jüdischen Glauben) angreifen und erreichen, dass dieser auf keinen Fall weiter verbreitet werden konnte. Dazu verlangte er von den Fürsten strenge Unterdrückung und letztlich Vertreibung aller Juden aus ihren Gebieten. Dem folgten diese anders als im Bauernkrieg 1525 jedoch nicht.

Ob diese Judenfeindschaft in Luthers Theologie angelegt war oder nur dem Zeitgeist folgte, ist umstritten. Luthers judenfeindliche Klischees unterschieden sich nicht von katholischer Tradition, aus der er sie übernahm; sie erhielten jedoch größeres theologisches Gewicht, wo sie mit seiner Lehre von Gesetz und Evangelium verknüpft wurden. Damit wies er dem Judentum die Rolle des verworfenen, nur unter Gottes Zorngericht stehenden Volkes zu.

Antisemiten im Kaiserreich wie Adolf Stöcker, später NS-Ideologen wie Alfred Rosenberg und Julius Streicher und Deutsche Christen wie Martin Sasse beriefen sich oft auf solche Aussagen Luthers und rechtfertigten ihren Antisemitismus damit. Sie konnten den von Heinrich von Treitschke 1879 geprägten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ daraus herleiten: „so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind.“ Viele evangelische Deutsche sahen die nationalsozialistische Rassenpolitik 1933–1945 als Vollstreckung eines angeblich von Luther gewollten nationalen Christentums. Dabei ignorierten sie stets, dass Israel für Luther immer Gottes Volk geblieben war und er in seiner letzten Predigt nochmals die Bekehrung, nicht die Ermordung der Juden angemahnt hatte.

Luther und die Hexenverfolgungen

Zur Zeit Luthers wurde allgemein die Existenz von Hexen angenommen; auch er selbst glaubte daran. In seiner Erklärung der Zehn Gebote von 1518 forderte er die Exkommunikation von als Hexen verdächtigten Frauen. In einer Predigtreihe über das Buch Exodus predigte er zwischen März und Mai 1526 auch über Ex 22,17 EU:

„Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann …“

„Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Damit forderte Luther nun wie seine Zeitgenossen die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Obwohl er sich nicht selbst als Hexenjäger betätigte, fanden 1540 die ersten Hexenverbrennungen in Wittenberg statt.

Zu den übrigen Bestandteilen der mittelalterlichen Hexenlehre – Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und gemeinschaftlicher Teufelstanz – äußerte sich Luther eher kritisch. Darum beriefen sich später sowohl Befürworter der Hexenverfolgung als auch Gegner wie Johann Georg Gödelmann (1591) auf ihn.

Gottesdienstordnungen

Luther verfasste 1523 eine erste lateinische Messordnung, die Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi, eine gereinigte Form der Messe. Erst 1526 erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts. Das in dieser Schrift enthaltene Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen, damit die Jugend auch diese erlerne.

Daneben nennt Luther eine dritte Form für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, „die ienigen, so mit ernst Christen wollen seyn und das Euangelion mit hand und munde bekennen“.[23] Dabei hat Luther wohl eine Art „Kerngemeinde“ vor Augen, die sich in privaten Häusern trifft und Gottesdienst hält und wo die Mitglieder sich gegenseitig ermahnen, wenn sie untereinander Sünden begehen, ganz nach dem Befehl Christi. Luthers Vorhaben mit dieser dritten Weise des Gottesdienstes ging in die Richtung einer Integration derjenigen, die ernsthaft nach neutestamentlichen Vorgaben leben mochten. Auch sie sollten neben den anderen einen Platz in der Gemeinde haben, indem ihre Bedürfnisse befriedigt wurden.

Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.

Musik

Liste der Kirchenlieder Luthers

Luther schrieb zahlreiche Kirchenlieder, da für ihn der Gesang als aktive Beteiligung der Gemeinde im Gottesdienst sehr wichtig war. Er komponierte selbst neue Lieder oder übernahm vorhandene Melodien, etwa gregorianische Hymnen, und gab ihnen neue deutsche Texte oder übersetzte die Originaltexte. Diese Lutherchoräle erschienen erstmals 1524 in Wittenberg in einem evangelischen Gesangbuch. Sie wurden zu einer Säule des reformatorischen Gottesdienstes und prägten zudem die Geschichte des geistlichen Liedes auf dem europäischen Kontinent nachhaltig.

Rezeption

Forschung

Luthers Theologie wird erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts, systematisch erst seit etwa 1900 erforscht. Dabei war ihre Deutung stets eng mit der aktuellen Geschichte des Protestantismus verbunden. Wichtige Lutherforscher waren Theodosius Harnack (konfessionelle preußisch-konservative Restauration), Albrecht Ritschl und Wilhelm Herrmann (neukantianischer Individualismus), Karl Holl und Erich Seeberg (Lutherrenaissance), wichtige Lutherinterpreten Friedrich Gogarten, Rudolf Bultmann, Gerhard Ebeling (existentiale Interpretation), Walther von Loewenich, Ernst Wolf, Hans Joachim Iwand (sozialkritisches Luthertum nach 1945).

Wegmarken der Lutherforschung waren die kritische Weimarer Gesamtausgabe, begonnen 1883, eine Fülle zwischen 1900 und 1920 neu aufgefundener Handschriften vor allem des frühen Luther (z. B. Vorlesungen 1509–1518), aber auch des späten Luther (Predigtnachschriften, Disputationsprotokolle 1522–1546), die Gründung der Luthergesellschaft 1917 und nach 1945 zunehmend interkonfessionelle und internationale Lutherkongresse (1956 Aarhus, 1960 Münster/Westfalen u. a.) sowie eine Fülle von Studien zu bestimmten Lebensabschnitten oder Einzelfragen.

Lange Zeit hatte auf evangelischer Seite die Erforschung der reformatorischen Wende das Übergewicht; dank der neueren Textfunde und interkonfessioneller Forschungsprojekte wurde allmählich das differenzierte und komplexe Verhältnis Luthers zur katholischen Tradition aufgehellt.[24]

Luthers Jugendeinflüsse und Frühschriften erforschte zuerst der Kirchenhistoriker Otto Scheel und stellte fest, dass Luther vor seinem Theologiestudium mit keinen häretischen, humanistischen und kirchenkritischen Strömungen seiner Zeit in Berührung gekommen war.[25]

Der schwedische Psychoanalytiker Erik H. Erikson unternahm 1958 den – in der Fachdiskussion heute weithin als überholt angesehenen – Versuch, Luthers Theologie aus frühkindlichen Deformationen seiner Sexualität und angestauten Schuld- und Hassgefühlen gegenüber seinem Vater zu erklären.[26]

Bilder

Martin Luther, Holzschnitt von Albrecht Altdorfer
Martin Luther von Lucas Cranach dem Älteren

Martin Luther gehört zu den am häufigsten im Bild dargestellten Personen der deutschen Geschichte. Schon zu Lebzeiten wurden geschätzte 500 Bilder, davon allein mindestens 306 Portraits, von ihm angefertigt; vermutet wird zudem eine hohe Dunkelziffer von Tausenden weiterer unbekannter oder verschollener Abbildungen. Darunter waren Kupferstiche, Grafiken, Holzschnitte, Medaillen, Kupferplatten, Steinreliefs, Lederstempel (Bucheinbände), Ofenkacheln, Textilien, Glasmalerei und Ölgemälde.

Viele der späteren Lutherbilder beruhen auf elf Portraits aus der Manufaktur von Lucas Cranach dem Älteren, fortgesetzt von seinen Söhnen Hans und Lucas Cranach dem Jüngeren. Cranach erhielt dazu als Hofmaler den Auftrag des sächsischen Kurfürsten. Luther gab sein Einverständnis und saß oft „Modell“. Aus der Übereinstimmung seiner Gesichtszüge auf diesen von 1520 bis 1545 entstandenen Portraits schließt man trotz Spalatins Vorgaben auf relative Naturtreue. Originale Federzeichnungen erstellten außerdem Johann Wilhelm Reifenstein, der auch die Lutherrose schuf. Das Totenbild schuf Lucas Furtenagel.

Hinzu kommen zeitgenössische, nicht persönlich autorisierte Lutherbilder von fast allen damaligen wichtigen Künstlern, u. a. Heinrich Aldegrever, Albrecht Altdorfer, Hans Baldung Grien, Hans Sebald Beham, Jakob Binck, Daniel Hopfer, dessen Bruder Hieronymus Hopfer, Hans Holbein, Jobst Kammerer, Peter Vischer, Hans und Christoph Weiditz. Nur Albrecht Dürer, der Luthers Lehren seit 1520 anhing und wünschte, ihn abbilden zu dürfen, fehlt aus unbekannten Gründen.

Luther war die erste Person des christlichen Mittelalters, die eine bildliche Verehrung ähnlich wie katholische Heilige erfuhr.[27] Im 19. Jahrhundert wurde mittels Massenproduktion daraus ein bewusst geschaffenes national-heroisches Lutherimage.[28]

Denkmäler

Hauptartikel: Lutherdenkmal

Denkmäler zu Ehren Luthers wurden vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in zahlreichen deutschen Städten errichtet. Häufig nehmen sie Bezug auf konkrete Ereignisse im Leben Luthers oder auf einen Aufenthalt in der jeweiligen Stadt. Das älteste von Johann Gottfried Schadow geschaffene Lutherdenkmal auf dem Wittenberger Marktplatz – zugleich das erste öffentliche Denkmal für eine bürgerliche Persönlichkeit in Deutschland – wurde 1821 enthüllt. Das größte Lutherdenkmal wurde 1868 in Worms eingeweiht.

In der Stadtkirche St. Michael in Jena befindet sich seit 1571 Luthers Grabstein.

Briefmarken

Filme

Einzelnachweise

  1. Horst Herrmann: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann; München 1999; ISBN 3-572-1004-45; S. 14
  2. Klaus-Peter Voigt: Luther starb ganz woanders; Artikel in Märkische Oderzeitung, Journal vom 17./18. Mai 2008, S. 2
  3. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 276
  4. Martin Treu: Martin Luther in Wittenberg. Ein biografischer Rundgang; Hrsg.: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt; 20062; S. 9
  5. Kurt Dietrich Schmidt, a. a. O., S. 277 f.
  6. Zum Beispiel: Reinhard Schwarz: Die Aktualität der Ablass-Thesen; in: Sonntagsblatt Bayern, Ausgabe vom 23. November 2007]
  7. Volkmar Joestel: Martin Luther. Rebell und Reformator. Biographien zur Reformation, Drei-Kastanien-Verlag (8. Auflage 2005), S. 24
  8. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation, 2. Auflage 1981, S. 62
  9. Martin Treu, a. a. O., S. 49 ff.
  10. Volkmar Joestel, a. a. O. S. 31
  11. Bernd Moeller, Deutschland im Zeitalter der Reformation S. 90
  12. Jan von Flocken: 1521: Wie Martin Luthers Bibel unsere Sprache prägt; in: Die Welt, Ausgabe vom 25. Januar 2008.
  13. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte; S. 334
  14. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=130930
  15. Martin Treu, a. a. O., S. 76; Volkmar Joestel, a. a. O., S. 46
  16. www.welt.de
  17. www.lutheriden.de
  18. Variationen und Bedeutung der Lutherrose
  19. Bernd Moeller, a. a. O., S. 94
  20. Bernd Moeller, a. a. O., S. 98–101
  21. Kurt Dietrich Schmidt: Kirchengeschichte, S. 343
  22. Gerhard Ebeling: Artikel Martin Luther; RGG3, Sp. 499
  23. WA 19, 75, 5 f.
  24. Gerhard Ebeling: Artikel Martin Luther; in: RGG3, Sp. 495 f.
  25. Die Entwicklung Luthers bis zum Abschluß der Vorlesung über den Römerbrief; Leipzig 1910; Dokumente zu Luthers Entwicklung (bis 1519); Tübingen 1911. Siehe zum Ganzen: K. D. Schmidt, a. a. O., S. 276
  26. Erik H. Erikson: Der junge Mann Luther. Eine psychoanalytische und historische Studie
  27. Bayerisches Sonntagsblatt: Übersicht über Lutherdarstellungen in den Kirchen Bayerns
  28. Regine C. Hrosch: Das Bild als historische Quelle? Abbildungen zur Reformation in Geschichtsbüchern; Universität Oldenburg, Dissertation 2006

Werke

Von Luther sind zahlreiche Schriften, Predigten, Briefe und Tischreden überliefert, viele davon durch Sammlungen und Abschriften von Georg Rörer.

  • D. Martin Luthers Werke, Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Lutherausgabe, abgekürzt WA), 120 Bände, 1883 ff. (Sonderedition 2000–2007), ISBN 3-7400-0945-4
  • Kurt Aland (Hrsg.): Luther deutsch. Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart, 4. Aufl. Göttingen 1991, 10 Bände und 1 Registerband ISBN 3-82521656X; entspricht Kurt Aland (Hrsg.): Martin Luther. Gesammelte Werke, CD-Rom, 2008 ISBN 3-89853-639-4; beide Ausgaben in heutigem Deutsch
  • Tischreden. Reclam, Ditzingen 1981, ISBN 3-15-001222-8
  • De servo arbitrio (Vom unfreien Willen), 1525
  • Enchiridion. Der kleine Catechismus für die gemeine Pfarrherrn und Prediger (Der kleine Katechismus), Wittenberg 1529
  • Deudsch Catechismus (Der Große Katechismus), Wittenberg 1529
  • Martin Luther. Studienausgabe in 6 Bänden. Evangelische Verlagsanstalt Leipzig, Luthers wichtigste Werke, frühneuhochdeutsch und lateinisch, kommentiert, mit Glossarband.

Literatur

  • Hans-Martin Barth: Die Theologie Martin Luthers. Eine kritische Würdigung. Gütersloh, 2009. ISBN 978-3579080451
  • Martin Brecht: Martin Luther; ISBN 3-7668-3310-3 bzw. 3-7668-0852-4
    • Bd. 1: Sein Weg zur Reformation 1483–1521; Stuttgart: Calwer, 1981 (31990); ISBN 3-7668-0678-5
    • Bd. 2: Ordnung und Abgrenzung der Reformation 1521–1532; Stuttgart: Calwer, 1986; ISBN 3-7668-0792-7
    • Bd. 3: Die Erhaltung der Kirche 1532–1546; Stuttgart: Calwer, 1987; ISBN 3-7668-0825-7
  • Gerhard Dünnhaupt (Hg.): The Martin Luther Quincentennial; Detroit 1985 (17 Vorträge)
  • Fausel, Heinrich: D. Martin Luther. Leben und Werk, 2 Bände (aus Luther-Sicht); Neuhausen-Stuttgart: Hänssler, 1996; ISBN 3-7751-2440-3
    • Bd. 1: 1483–1521
    • Bd. 2: 1522–1546
  • Kurt Flasch: Kampfplätze der Philosophie, Frankfurt 2008
  • Richard Friedenthal: Luther. Sein Leben und seine Zeit; München, Zürich: Piper, 81996 (11967); ISBN 3-492-20259-4
  • Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen; Stuttgart u.a.: Kohlhammer, 1990
  • Jörg Haustein: Zwischen Aberglaube und Wissenschaft. Zauberei und Hexen in der Sicht Martin Luthers; in: Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land, hg. von Rosemarie Knape; Lutherstadt Eisleben: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 2000; S. 327–337; ISBN 3-9806328-7-3
  • Horst Herrmann: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann; München: Orbis-Verlag, 1999; ISBN 3-572-10044-5
  • Horst Herrmann: Martin Luther – Eine Biographie; Berlin: Aufbau-Taschenbuch-Verlag, 2003; ISBN 3-7466-1933-5
  • Volkmar Joestel, Friedrich Schorlemmer (Hg.): Wir sind allzu lange deutsche Bestien gewesen. Volksbildung bei Luther und Melanchthon. Eine Textsammlung; Wittenberg: Drei-Kastanien-Verlag, 2000; ISBN 3-933028-35-3
  • Friedrich Wilhelm Kantzenbach: Martin Luther. Der bürgerliche Reformator; Göttingen u. a.: Musterschmidt, 1972; ISBN 3-7881-0068-0 (auch: Braunschweig, Wien, Solothurn: Archiv-Verlag, 1999)
  • Rosemarie Knape (Hrsg.): Martin Luther und Eisleben; Schriften der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 8; Leipzig, 2007; ISBN 978-3-374-02484-1
  • Christian Graf von Krockow: Porträts berühmter deutscher Männer. Von Martin Luther bis zur Gegenwart; München: List-Verlag, 2001; S. 11–56; ISBN 3-548-60447-1
  • Volker Leppin: Martin Luther; Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2006; ISBN 978-3-534-17961-9
  • Gottfried Maron: Die ganze Christenheit auf Erden. Martin Luther und seine ökumenische Bedeutung; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1997; ISBN 3-525-554-222
  • Albert Mock: Abschied von Luther; Luthe-Druck und Medien Service (1985); ISBN 3-922727-20-4
  • Martin Treu: Martin Luther und das Geld; Wittenberg: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 2000; ISBN 3-9806328-9-X
  • Ernst Troeltsch: Luther und die moderne Welt, Schutterwald/Baden 2000, ISBN 978-3-928640-63-3
  • Jens Wolff: Metapher und Kreuz; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005; ISBN 3-16-148605-6
  • Heinz Zahrnt: Martin Luther. Reformator wider Willen; Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2000; ISBN 3-374-01838-6
  • Arnulf Zitelmann: „Widerrufen kann ich nicht“. Die Lebensgeschichte des Martin Luther; Weinheim: Beltz und Gelberg, 1999; ISBN 3-407-78813-4

Touristisch Biographisches anlässlich der Dekade bis zum 500. Jahr nach dem Thesenanschlag:

Siehe auch

Weblinks

Biographien
Quellen
Luther und die Juden


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