Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Landkreistag

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören alle 71 bayerischen Landkreise an.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Obwohl sich schon nach 1860 Städte und Gemeinden sich zu losen Vereinigungen zusammenschlossen, haben die bayerische Landkreise, damals noch Bezirke genannt, unter dem Eindruck der Revolution in München und den Umwälzungen im politischen Bereich dann folgenden neuen Gemeindeverfassungsrechtes am 10. September 1919 den "Landesverband bayerischer Bezirke" gegründet. Denn das Selbstverwaltungsgesetz von 1919 übertrug den "Bezirken", den heutigen "Landkreisen", zahlreiche Aufgaben mit außerordentlichen finanziellen Belastungen, denen die Bezirke zum damaligen Zeitpunkt kaum gewachsen waren. Insofern sollte der Zusammenschluss der Bezirke eine möglichst gleichmäßige Durchführung der Gesetze in allen Bezirken, insbesondere in den Selbstverwaltungsangelegenheiten gewährleisten.

Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Landesverband bayerischer Bezirke nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits durch das "Gesetz über den Deutschen Gemeindetag" vom 15. Dezember 1933 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags" überführt, der ein Zwangszusammenschluss aller deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 29. August 1947 auf der Vollversammlung in Ingolstadt als „Landkreisverband Bayern“ wiedergegründet und eine vorläufige Satzung beschlossen, die nach langen Diskussionen erst am 26. April 1949 in Regensburg durch eine endgültige Satzung ersetzt werden konnte. Kurz danach verlieh der Freistaat dem Landkreisverband Bayern mit der Genehmigung der Satzung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Verband beschloss am 26. April 1989 eine neue Satzung (StAnz Nr. 28), die zuletzt durch Satzung vom 1. Mai 2002 (StAnz Nr. 28) geändert wurde. Mit Wirkung vom 1. Mai 1990 trat dann schließlich die neue Satzung in Kraft. Seitdem nennt sich der Verband "Bayerischer Landkreistag".

Aufgaben

Der Bayerische Landkreistag hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Kreisebene;
  • Wecken und Förderung der Mitwirkung der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens in den Landkreisen
  • Vertretung der gemeinsamen Interessen der bayerischen Landkreise nach außen, insbesondere gegenüber den gesetzgebenden Organen und den Staatsministerien.
  • Interessenvertretung der bayerischen Landkreise und der Einsatz für die Erhaltung der Institution "Landkreis" auf europäischer Ebene;

Nach innen will der Bayerische Landkreistag

  • seine Mitglieder informieren und beraten;
  • Empfehlungen und Richtlinien ausarbeiten;
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen vermitteln.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist hierbei, eine Benachteiligung des ländlichen Raums im Verhältnis zu den städtischen Ballungsräumen zu vermeiden.

Mitgliedschaften

Der Bayerische Landkreistag entsendet Vertreter in fast 60 Institutionen und Organisationen.

Beispiele hierzu:

Daneben ist der Bayerischer Landkreistag auch unmittelbares Mitglied im Deutschen Landkreistag.

Aufbau und Organe

Der Bayerische Landkreisverband kennt nach seiner Satzung vom 26. April 1989 folgende Organe:

  • die Landkreisversammlung;
  • das Präsidium;
  • der Landesausschuss;

Landkreisversammlung

Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ der Bayerische Landkreistages und bestimmt die Grundlinien der Verbandspolitik. Jedes Mitglied entsendet zwei Delegierte, einer davon ist der Landrat als gesetzliches Mitglied, der zweite Delegierte wird vom Mitglied bestimmt, muss aber Mitglied des Kreistages sein.

Präsidium

Das Präsidium des Bayerischen Landkreistages leitet die Angelegenheiten des Verbandes. Dessen Präsident ist zurzeit Landrat Jakob Kreidl (Landkreis Miesbach). Als Besonderheit ist zu erwähnen, dass dem Bezirksverband Oberbayern als dem mitgliederstärksten Bezirksverband ein weiterer Sitz im Präsidium eingeräumt wird.

Landesausschuss

Der Landesausschuss ist eine Art "kleine Landkreisversammlung" und überwacht die Arbeit des Präsidiums. Gleichzeitig soll der Landesausschuss in grundsätzlichen Angelegenheiten vom Präsidium beteiligt werden. Auch hier ist als Besonderheit zu erwähnen, dass der Bezirksverband Oberbayern als dem mitgliederstärksten Bezirksverband drei weitere Stimmen im Landesausschuss besitzt.

Fachausschuss

Die Fachausschüsse unterstützen die Arbeit des Präsidiums und der Landkreisversammlung durch Beratung und Vorbereitung der Sachentscheidungen in ihrem Arbeitsgebiet. Derzeit sind fünf Fachausschüsse errichtet:

  • Verfassungs-, Rechts- und Kulturfragen;
  • Finanz- und Sparkassenfragen;
  • Gesundheits- und Sozialfragen;
  • Wirtschafts- und Verkehrsfragen;
  • Landesentwicklung und Umweltfragen;

Bezirksverband

Die Mitglieder in einem Bezirk bilden den Bezirksverband, der jedoch rechtlich unselbständig ist. Daher organisieren sich die Bezirksverbände selbst und entsenden ihre Vertreter ins Präsidium und in den Landesausschuss.

Geschäftsstelle

Der Bayerische Landkreistag hat in München eine Geschäftsstelle, welche vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied geleitet wird.

Seine Aufgaben sind

  • die Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlußorgane und Fachausschüsse
  • die Auswertung der Beratungsergebnisse
  • alle für die Landkreise wichtigen Ereignisse des öffentlichen Lebens zu verfolgen;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Landkreistages hat seine Räumlichkeiten in München, Kardinal-Döpfner-Straße 8.

Daneben unterhält der Bayerische Landkreistag zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel.

Finanzierung

Der Bayerische Landkreistag finanziert sich ausschließlich aus den Umlagen seiner Mitglieder. Daneben sind die Delegierten ehrenamtlich tätig.

Bayerischer Innovationsring

Anfang 1997 schlossen sich 15 Landkreise zum "Bayerischen Innovationsring" zusammen. Aufgabe des Bayerischen Innovationsringes ist es, im Rahmen des Pilotprojekts "Verwaltungsreform" unter dem Dach des Bayerischen Landkreistags Handlungsempfehlungen für die Modernisierung der Kreisverwaltungen zu erarbeiten.

Am 28. Februar 2005 startete die zweite Arbeitsphase des Bayerischen Innovationsrings, dem inzwischen 21 Landkreise angehören. Dabei werden nun schwerpunktmäßig Projektgruppen in den Bereichen E-Government und Organisation der Landratsämter gebildet.

Literatur

  • Landkreisverband Bayern (Hrsg.): Die bayerischen Landkreis und ihr Verband. 2. Auflage. Selbstverlag, München o.J. [1980].

Weblinks


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