Bayern (Postgeschichte und Briefmarken)

Bayern (Postgeschichte und Briefmarken)
1949 erinnerte die Deutsche Bundespost an die 1. Briefmarke Deutschlands mit einer 3er Serie

Die Geschichte der Post in Bayern stellt über Jahrhunderte eine eigenständige Entwicklung dar, die erst 1920 mit dem Übergang zur Reichspost endete.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Anfänge der Post in Bayern lag in den Händen derer von Thurn und Taxis. In Innsbruck, Regensburg und Augsburg hatten sie Reichspostämter eingerichtet von wo aus Boten die Bestellung im Lande besorgten. Die bayrischen Herzöge selbst kümmerten sich um diese Boten. Einzelne Routen ließen sie, nach Taxis'schem Vorbild, in Reitposten mit festem Pferdewechsel anlegen. Bekannt sind Reitposten (Postkurse) nach Augsburg, mit Station in Bruck, oder 1598 unter Herzog Maximilian von München über Dachau, Aichach und Rain nach Donauwörth und von München nach Schärding. Friedrich der IV. legte eine Reitpost zwischen Amberg und Nürnberg mit Anschluss nach Prag an.

Kaiser Rudolf II. ermahnte die deutschen Reichsstände, die Reichsposten, also Thurn und Taxis, in ihren Landen aufzunehmen und ihren Dienst tun zu lassen. Herzog Ferdinand Maria von Bayern bestand aber 1652 darauf nur kurfürstlich-bayerische Postmeister für die durch sein Land gehende Reichsposten einzustellen. Sechs Jahre später erklärte Leopold I. das Postwesen als ein „besonderes Regal“, welches gehörig respektiert werden müsse. Man blieb aber dem Hause Thurn und Taxis treu. 1664 wurde mit dem General-Post-Amt in Regensburg vereinbart in München ein Taxissches Reichs-Postamt zu gründen. Die noch erhaltenen Botenlinien wurden abgeschafft und neue Postrouten angelegt. Es entstanden Verbindungen über Mittenwald nach Innsbruck und über Gräfenfeld nach Regensburg, um nur die bedeutendsten zu nennen.

Herzog Max Emanuel von Bayern ernannte den Grafen Hoymhausen zum General-Postmeister in Bayern und ließ eine reitende Post von München nach Brüssel anlegen. Der Kaiser war entrüstet. Der Herzog blieb bei seiner Anordnung. Erst als der Kaiser drohte „seinen Erblandspostmeister zu entlassen, die Landesposten aufzuheben und durchgehend nur die Reichspost zuzulassen, alsdann des Grafen Hoymkausens Lehnsgüter in Böhmen einzuziehen“, gab Maximilian nach, Thurn und Taxis hatte gesiegt und blieb im Lande aktiv. Im Jahre 1784 wurde, zwischen dem Kurfürsten Karl Theodor von Bayern und dem Fürsten Ferdinand von Thurn und Taxis eine Konvention über das „Postfreitum“ geschlossen und 15 Jahre später erneuert.

Bayerische Staatsposten

Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde zwar Thurn und Taxis in seinen Postrechten bestätigt, seine Macht war aber erschüttert. Der Kaiser hatte viel von seiner Macht verloren. Taxis versuchte sich durch Verträge abzusichern. Der Vertrag mit Bayern wurde 1804 abgeschlossen, in dem Kurfürst Max Joseph von Bayern dem Fürsten von Thurn und Taxis die Verwaltung sämtlicher Landesposten auf zehn Jahre zusicherte. Thurn und Taxis wurde mit einem Thronlehen und der Würde eines Erbland-Postmeisters ausgestattet. Die Postbeamten, alles Einheimische, mussten auf den König und die taxissche Postverwaltung verpflichtet werden und unterstanden der Oberhoheit einer königlichen Kommission. Der Vertrag hatte aber wenig Kraft. Zunächst nimmt der Kurfürst die Reichspostanstalten in den fränkischen und schwäbischen Gebietsteilen in eigenen Besitz, die ihm durch den Reichsdeputationshauptschluß zugefallen waren. Auch in den altbayerischen Gebietsteilen wurde der Vertrag nicht eingehalten. Am 20. Dezember 1805 wurden die Postbeamten auf den Kurfürsten verpflichtet, an den Posthäusern die Hoheitszeichen der Reichspost abgenommen und das kurfürstliche Wappen angebracht. Der Kurfürst von Bayern nahm die Post in Staatsbesitz. Das Postwesen wurde dem Ministerialdepartement der Auswärtigen Angelegenheiten unterstellt. In einem Vertrag vom 14. Februar 1806 wurde dieser Staatsakt gebilligt. Das Postwesen unterstand staatsrechtlich nunmehr dem König von Bayern. Er erteilt dem Fürsten von Thurn und Taxis die Würde eines Erbland-Postmeister, und lässt ihm einstweilen die Verwaltung des bayerischen Postwesens gegen eine Pacht von 15.000 Gulden. Auch dieser Vertrag hatte keinen Bestand.

Am 1. März 1808 wurde der Fürst von Thurn und Taxis abgefunden, die Post zu einer Staatsanstalt erklärt und in eigene Verwaltung genommen. Der Fürsten von Thurn und Taxis erhielt die Würde eines bayerischen Erbland-Postmeister und eine entsprechende Entschädigung. Am 1. Juli 1808 wurde der General-Postdirektion, als Abteilung des auswärtigen Ministeriums die Leitung der kgl. Posten übertragen. Zunächst bestanden Ober-Postämter in München, Augsburg, Nürnberg und Innsbruck als nachgeordnete Stellen. Der örtliche Betrieb war den Postanstalten anvertraut, die je nach ihrer Größe und Bedeutung Postämter, Postverwaltungen oder Postexpeditionen genannt wurde. Daneben bestanden noch Posthaltereien und Briefsammlungen.

Südtirol und Italien

Mit dem Frieden von Pressburg erhielt Bayern am 1. Januar 1806 Tirol und Vorarlberg zugesprochen. Während in Bayern selbst noch Taxis die Postregie behielt, wurden in Tirol und Vorarlberg die Posten in staatliche Regie übernommen. Es blieb aber bis September 1807 in Tirol das ehemalige österreichische Postsystem erhalten. Bayern nahm erst Ende 1807 die Postregie tatsächlich wahr.

1810 wurde das Oberpostamt in Innsbruck in ein Postamt umgewandelt und mit den übrigen Postanstalten dem Oberpostamt Augsburg zugeteilt. Durch den Tilsiter und Wiener Frieden kamen in den neu erworbenen Gebieten in Bayreuth, Regensburg und Salzburg weitere Ober-Postämter hinzu. Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 musste Bayern seine österreichischen Zugewinne wieder aufgeben, bekam aber zum Ausgleich die Pfalz zurück sowie Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg. Die noch taxisschen Postanstalten wurden übernommen und in Würzburg ein Oberpostamt eingerichtet. Das Oberpostamt Salzburg wurde geschlossen. Hinzu kam 1816 ein Ober-Postamt in Speyer. Die vorhandenen 6 Oberpostämter hatten zusammen 284 Postanstalten zu verwalten.

Verwaltung

Durch Verordnung vom 31. Juli 1817 wurde die Verwaltung in „Generaladministration der kgl. Posten“ umbenannt und neu geregelt. Vom 1. Januar 1826 an kam diese Behörde als selbständige Abteilung an das Staatsministerium der Finanzen. 1827 wurden die Oberpostämter in Regensburg und Speyer in Postämter umgewandelt. Während Speyer seine Befugnisse behielt, wurden die Regensburger Postanstalten München bzw. Nürnberg zugeteilt. Am 1. April 1831 gingen die Postanstalten des aufgelösten Oberpostamts Würzburg an Nürnberg. 1826 führte Bayern Eilwagen auf der Strecke von Nürnberg nach Hof, mit Anschluss nach Leipzig, ein. Die Einrichtung bewährte sich so gut, dass seit dem Jahre 1838 die wichtigsten Strecken täglich befahren werden mussten. Im Jahre 1832 wurde das Postwesen dem Ministerium des Äußeren unterstellt. 1834 wurden in Regensburg und Würzburg neue Oberpostämter eingerichtet.

Die älteste deutsche Marke, der „Schwarze Einser“ von 1849

Die erste deutsche Eisenbahn wurde am 7. Dezember 1835 zwischen Nürnberg und Fürth eröffnet. Am 3. Juli 1837 wurden die Beziehung zwischen Bahn und Post geregelt (Beförderung der Brief, Zeitungspakete und Estafetten Sendungen ohne Vergütung, der Fahrpost gegen Pauschsumme). Bayern führte 1842 Briefkasten allgemein ein. 1843 wurden Ankunftstempel eingeführt. 1849 verausgabte Bayern die ersten deutschen Briefmarken.

Am 27. Mai 1847 wurde die Verwaltung der Post und Eisenbahnen vereinigt, am 1. Dezember 1847 der „General-Verwaltung der Kgl. Posten und Eisenbahnen“ dem Finanzministerium unterstellt, später dem neu gebildeten Staatsministerium des Handels und er öffentlichen Arbeiten unterstellt.

Deutsch-Österreichischer Postverein

Bayern war bei Abschluss des deutsch-österreichischen Postvertrages zwischen Preußen und Österreich, beigetreten. Der Deutsch-Österreichische-Postverein ist am 1. Juli in Kraft getreten. Ab 9. Februar 1851 bildet sich die als „General-Direktion der kgl. Verkehrsanstalten“ dem Handelsministerium unterstellt. Nun gehörte auch die Verwaltung des Telegraphenwesens dazu. Im gleichen Jahr wurden Briefe mit Bareinzahlung eingeführt.

Eine Verordnung vom 6. August 1858 führte zur Bildung von acht Regierungsbezirken. Jeder Regierungsbezirk erhielt eine Bezirksbehörde und zwar Oberbayern, Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken je ein Oberpostamt sowie Bahnpostämter in München, Augsburg Nürnberg und Bamberg. Die Pfalz, Niederbayern, Oberpfalz und Unterfranken, hier waren die Bahnen nicht Staatseigentum, je ein Oberpostamt. Zu Beginn des Jahres 1854 gab es in Bayern acht Hauptexpeditionen für Brief-, Fahrpost und Zeitungsdienst am Dienstort der Oberpostämter, acht Post- und Bahnämter, zwei Postämter, 15 Post- und Bahnverwaltungen, drei Postverwaltungen, 72 Post- und Bahnexpeditionen, 518 Postexpeditionen und 189 Briefablagen. 1868 wurde das Oberpostamt Landshut aufgelöst, der Bezirk dem Oberpostamt Regensburg zugeteilt.

Norddeutscher Postbezirk

Brief von Tutzing nach Palermo, um 1870

Die unterschiedlichen deutschen Landesposten, im Norden hatte sich der Norddeutsche Postbezirk gebildet, passten sich in den Tarifen und Behandlungsvorschriften immer mehr an. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg ging Bayern in der deutschen Reichspost auf. Im Vertrag von Versailles von 1870, war Bayern das Fortbestehen seines Postwesens zugestanden worden, mit der Folge, dass Bayern die internen Angelegenheiten in der Abteilung Bayern in München selbst regelte. Mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, ging das gesamte Post- und Telegraphenwesen auf das Reich über. Bayern und Württemberg behielten ihre eigene Post- und Telegraphenverwaltung. Die Postgesetzgebung stand auch für Bayern und Württemberg dem Reiche zu. Nach einigen weiteren kleinen Änderungen, in der bayerischen Postverwaltung wurden mit Geltung vom 1 Januar 1876 die gemeinschaftlichen Oberpostämter und Oberbahnämter getrennt. Die jeweiligen Verkehrsanstalten wurden ihnen unterstellt.

Bahnpost

1882 wurde das erste bayerische Bahnpostamt in München eingerichtet (Nürnberg 1890, Würzburg und Augsburg 1898). Der Verkehrsumfang erforderte eine Dezentralisierung und so entstanden 1886 eine „Generaldirektion der Staatseisenbahnen“ und eine „Direktion der kgl. bayerischen Posten und Telegraphen“. Inzwischen gab es 2225 Verkehrsanstalten. Neben diesen wurde vom Jahre 1897 an zahlreiche Posthilfsstellen eingerichtet. Seit 1898/99 wurden die untergeordneten Postanstalten in drei Klassen von Postämtern (je nach Geschäftsumfang), in Postagenturen und Posthilfsstellen eingeteilt und sogenannte Saisonpostanstalten, die nur während der Sommermonate im Betrieb waren.

Der erste bayerische Kraftpostbus von 1905

Kraftpost

1905 wurden bei der bayerischen Post Kraftwagen für die Post- und Personenbeförderung auf der Linie Bad Tölz - Lengries eingerichtet. Es war in Aussicht genommen worden durch solche Kraftpostlinien in den abseits von der Eisenbahn gelegenen Landesteilen die Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Schon 1908 waren 11 Linien ganzjährig und 6 mit Sommerbetrieb im Gang. Am 1. April 1920 waren 23 Strecken vorhanden.

Übergang ins Deutsche Reich

Zwischen dem Reich und den Staatsregierungen Bayerns und Württembergs kam es am 29. und 31. März 1920 zu Staatsverträgen über die Abtretung des Post- und Telegraphenwesens an das Reich. Bei der Übergabe bestanden in Bayern 64 Postämter I. Klasse, 118 II. Klasse und 409 III. Klasse, 2563 Postagenturen und 2046 Posthilfsstellen, dazu kamen noch 9 Postämter ohne Klassenbezeichnung, sogenannte Saisonpostanstalten und 81 Zweigstellen von Postämtern. Die Bestimmungen für die Postanstalten als auch die für die Beziehungen zwischen Postanstalten und Postkunden wurden in Bayern nicht durch Gesetze, sondern durch zahlreiche Dienstinstruktionen, kgl Verordnungen und Ministeralbekanntmachungen und Entschließungen geregelt. Eine feste Regelung der Zuständigkeiten hat es in Bayern nicht gegeben.

Seit der Postordnung vom 1. April 1920 gibt es nur noch eine Deutsche Reichspostverwaltung. 1922 wurde für München eine spezielle Rohrpostordnung erlassen.

Briefmarken und Stempel

1850
Frühe Briefmarken aus Bayern
1862
Verschiedene „Quadrate“, mit Halbkreis- und Mühlradstempeln

Bayern beschloss am 22. Februar 1849 als erster deutscher Staat die Einführung von Briefmarken. Die Kaufmannsschaft und die Presse waren nicht sonderlich begeistert. Die ersten Marken waren Ziffernmarken, sie so genannten Schwarzen Einser, die ab 1. November 1849 verwendet wurden. Wegen der damaligen revolutionären Bewegungen hatte man die Verwendung des Kopfbildes des Landesherren vermieden. Später lehnte auch Ludwig II. die Verwendung seines Kopfbildes ab. Im Jahre 1867 wurden die quadratischen Ziffernausgaben durch Marken mit Landeswappen in Prägedruck ersetzt. 1911 folgten Postwertzeichen mit dem Kopfbild des Prinzregenten Luitpold und 1914 solche mit dem Kopfbild des Königs Ludwig III. Neben den Briefmarken gab es noch so genannte Dienstmarken und Marken zum Ausgleich der Nachgebühr. Seit dem Übergang der bayerischen Post auf das Reich (1920) gibt es keine eigenen bayerischen Briefmarken mehr.

In Bayern gab es mehrere eigenständige Formen von Poststempeln. Markant sind die Halbkreisstempel, die den Ortsnamen des Aufgabeortes in einem Halbkreis über dem Datum zeigen. Von 1850 bis 1869 war die Verwendung von so genannten Mühlradstempeln für die meisten Poststücke in Bayern vorgeschrieben. Diese markanten Stempel zeigen lediglich die Nummer des Aufgabepostamts in einem Kreis umgeben von Strahlen (geschlossener Mühlradstempel) oder Kreissegmenten (offener Mühlradstempel). In den anderen altdeutschen Teilstaaten kamen diese Stempeltypen normalerweise nicht vor.

Fälschungen

Die erste Marke von 1849 kommt als Ganzfälschung vor. Spätere Marken sind mit falschem Stempel auf den Markt gekommen. Sie sollten nur geprüft erworben werden.

Literatur

  • B. E. Crole (d. i. Bruno Emil König): Geschichte der deutschen Post von ihren Anfängen bis zur Gegenwart. 2. Auflage. Verlag W. Malende, Leipzig 1889
  • Konrad Schwarz (Postrat): Zeittafel zur deutschen Postgeschichte. (= Post- und Telegraphie in Wissenschaft und Praxis; Band 22). R. v. Deckers Verlag, Berlin 1935
  • Handwörterbuch des Postwesens. 2. Auflage. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, Frankfurt a. M. 1953
  • J. Helbig: Bayrische Postgeschichte 1806-1870. Grundlagen zur Interpretation altdeutscher Briefe. Helbig, Nürnberg und München 1991, ISBN 3-927230-05-7 (zugl. Dissertation, Uni Bayreuth 1991)

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