Walter Zirpins

Walter Zirpins

Walter Zirpins (* 26. Mai 1901 in Königshütte, Oberschlesien; † 17. Februar 1976 in Hannover) war ein deutscher Jurist und Polizeibeamter. Er wurde vor allem bekannt aufgrund seiner Ermittlungen im Rahmen des Reichstagsbrandes von 1933.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Ausbildung und frühe Laufbahn

Nach dem Schulbesuch studierte Zirpins Rechtswissenschaften. Zirpins promovierte an der Universität Breslau mit der 1927 erschienenen Dissertation Die Begriffsgrenze zwischen Besitzdiener und Besitzmittler : (§§ 855 u. 868 BGB) zum Dr. jur.[1][2] Anschließend trat er in den Polizeidienst ein. Von 1929 bis 1932 war Zirpins erstmals politisch-polizeilich bei der Grenzpolizei Elbing-Marienburg tätig.

NS-Zeit

Im Januar 1933 wurde Zirpins in die Abteilung I A (Politische Polizei) beim Polizeipräsidium Berlin versetzt. In dieser Eigenschaft war er einen Monat später maßgeblich in die Ermittlungen anläßlich des Brandes des Reichstagsgebäudes in der der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 involviert: Als Mitglied der provisorischen Brandkommission führte er einige der ersten Vernehmungen des Tatverdächtigen Marinus van der Lubbe durch und begleitete diesen am Tag nach dem Brand bei einer Tatortbegehung, bei der Lubbe vorführen sollte, wie die Durchführung des Brandes vonstattengegangen sein soll. Bei seinen Vernehmungen des Verdächtigen fälschte Zirpins nach aktuellem Forschungsstand „dessen Aussage [...] bewusst, um die These von der Alleintäterschaft (van der Lubbes) zu erhärten.“[3] Außerdem trat Zirpins einige Monate später als Sachverständiger im sogenannten Reichstagsbrandprozess auf.

Ende März oder Anfang April 1933 wurde Zirpins in die neugegründete Geheime Staatspolizei (Gestapo) übernommen, aus der er aber bereits am 23. Mai 1933 auf Veranlassung von Rudolf Diels wieder ausschied. Hintergrund war offenbar die Beschäftigung eines jüdischen Spitzels, die ihm in einer Eingabe von unbekannter Seite an den Chef der Polizeiabteilung im Preußischen Innenminsiterium Kurt Daluege Anfang Mai zum Vorwurf gemacht worden war.[4]

Stattdessen wechselte Zirpins im Mai als Lehrer an das Polizeiinstitut in Berlin-Charlottenburg. Dort wurde er am 1. Dezemebr 1934 zum Kriminalrat befördert, bevor er am 1. April 1937 zum Stabsführer der Führerschule der Sicherheitspolizei ernannt wurde. Zu dieser Zeit begann er auch durch Aufsätze über die nationalsozialistische Rechtsauffassung öffentlich hervorzutreten.[5][1] Der SS trat er im Mai 1937 bei (Mitgliedsnummer 342.009). 1942 erreichte er in dieser den Rang eines SS-Sturmbannführers.

Im Dezember 1938 wechselte Zirpins ins Reichskriminalpolizeiamt in Berlin.

1937 publizierte Zirpins die These, nicht in erster Linie die individuellen Rechte von Menschen seien von der Exekutive zu schützen. Vielmehr müsse sie das Wohl der „Volksgemeinschaft“ fördern, deshalb berechtige „jede Schlechterfüllung der Pflichten gegenüber dem Volk“ die Polizei „zum Einschreiten […] ohne Rücksicht auf ihre strafrechtliche Verfolgbarkeit“.[6]

Zweiter Weltkrieg

Während des Zweiten Weltkriegs wurde Zirpins im besetzten Łódź (Litzmannstadt) eingesetzt. Dort leitete er von Mai 1940 bis zum Februar 1941 die Kriminalpolizei im Ghetto Litzmannstadt. Seine dortige Tätigkeit betrachtete Zirpins als Pionierleistung, wie sein zweiteiliger Aufsatz „Das Ghetto in Litzmannstadt, kriminalpolizeilich gesehen“ zeigt, der im Oktober und September 1941 in der Zeitschrift Kriminalistik erschien.[7] Dort führte er aus:

Eine solche Zusammenpferchung von Kriminellen, Schiebern, Wucherern und Betrügern [hat] auch sofort ihre besonderen kriminalpolizeilich bedeutsamen Erscheinungsformen gezeitigt. Da aber die Schaffung eines so großen und vor allem festgeschlossenen Gettos bisher einmalig ist, fehlt es an kriminalistischen einschlägigen Erfahrungen und an jeglichem Vorbild. Es hat daher eines umfangreichen Studiums der jüdischen Mentalität und Gepflogenheiten […] bedurft, um die Wege zur präventiven und repressiven Bekämpfung durch die Kriminalpolizei herauszufinden.[8]

Im Anschluss an seine Tätigkeit in Łódź war Zirpins von 1941 bis 1943 als Referatsleiter im Amt I B 3 („Lehrplangestaltung der Schulen“ bzw. „Ausbildung, Fortbildung und Sonderschulung“) im Reichssicherheitshauptamt tätig. Klee zufolge war er auch dort maßgeblich an der Judenverfolgung in den Ghettos von Łódź und Warschau beteiligt.[1] Daneben firmierte Zirpins seit seiner Beförderung zum Regierungs- und Kriminalrat im Jahr 1943 als „Lehrbeauftragter für Verbrechensbegehung und Verbrechensbekämpfung“ an der Deutschen Karls-Universität in Prag. Ferner war er Mitglied der von Reinhard Heydrich eingesetzten Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission.

Am 15. Januar 1945 wurde Zirpins noch zum Oberregierungs- und Kriminalrat ernannt und kurz danach, im März 1945, zum Leiter der Hamburger Kriminalpolizei bestellt.[1]

Nachkriegszeit

Bei Kriegsende geriet Zirpins in alliierte Gefangenschaft. Er wurde bis 1947 interniert und aufgrund seiner Tätigkeit im Ghetto von Lodz in die offizielle polnische Kriegsverbrecherliste aufgenommen.

1951 wurde Zirpins im Niedersächsischen Innenministerium in seinem alten Rang als Oberregierungs- und Kriminalrat als Referent für kriminalpolizeiliche Belange eingestellt. Zuvor hatte Bernhard Wehner in einem Spiegel-Artikel vom 14. März 1951 zur Personalpolitik des BKA Zirpins einen „SS-Hauptsturmführer honoris causa“ genannt und damit seine Tätigkeit als Leiter der Kripo in Łódź verharmlost, um seine Wiedereinstellung zu fordern.[9] Der auf die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus spezialisierte Historiker Patrick Wagner bezeichnet eine Aussage von Zirpins 1955, die Kripo habe von 1933 bis 1945 „stets […] Rechtsbewusstsein, Selbstverantwortung und Achtung vor der Menschenwürde“ zum Maßstab ihres Handelns gemacht, angesichts der Mitwirkung von Zirpins bei den Judenverfolgungen 1940/41 im Ghetto Litzmannstadt als „abgrundtief zynisch“.[10] Neben Bernhard Wehner habe sich Zirpins als zweiter, die Involvierung der Polizei in die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosender „Vergangenheitspolitiker der Kripo“ profiliert.[11] 1956 wechselte er auf den Posten des „Leiters der Kriminalpolizei Hannover“ [12] bei der Polizeidirektion Hannover, den er bis zu seiner Pensionierung 1961 innehatte.

Zirpins stand auf der Liste der Kriegsverbrecher der polnischen Regierung.[13] Nach einer vom NDR am 30. April 1960 unter dem Titel „Das Ghetto von Lodz 1940 – 1944“ ausgestrahlten Rundfunksendung, in der Zirpins als früherer Leiter der Kriminalpolizeistelle Lodz erwähnt worden war, gingen im Mai 1960 bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeigen wegen „Anstiftung zum Mord“ und „Beteiligung an der Tötung von Juden im Ghetto von Lodz“ ein.[14] Da Zirpins aber schon im Februar 1941 als Chef der Kripo Lodz abberufen und zum Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) versetzt worden war, und die systematische Vernichtung der Juden im Ghetto Lodz erst im Januar 1942 begonnen hatte, war der Nachweis einer Beteiligung am Judenmord nicht möglich und „sein mögliches Wissen um die bevorstehende Massenmorde [...] ein bereits verjährtes Vergehen“, so dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im März 1961 eingestellt wurde. [15]

1961 wurde Zirpins pensioniert und verfasste anschließend zusammen mit Otto Terstegen ein Standardwerk zur Wirtschaftskriminalität, das 1963 erschien. Er war bis zu seinem Tod 1976 als „Nestor der Wirtschaftskriminologie in der Bundesrepublik hoch angesehen“.[16]

Jüngeren Forschungen zufolge war Zirpins Teil eines Netzwerks ehemaliger NS-belasteter Kriminalisten, dem es gelang, „nicht nur die Personalpolitik und die kriminalpolitischen Diskurse der westdeutschen Kripo, sondern auch die Bedeutung kriminalpolizeilicher Tätigkeit im NS-Staat zu bestimmen“.[17] Noch 1986 übernahm ein Polizeilehrbuch Zirpins’ Begründung für die hohe Kriminalität nach Kriegsende: Diese habe ihre Ursache in der „Freilassung des größten Teils der strafgefangenen und sicherungsverwahrten Berufsverbrecher, Asozialen und kriminellen Landfahrer“ gehabt.[18]

Zirpins sagte zum Komplex des Reichstagsbrandes sowohl 1933 im Reichstagsbrandprozess als auch 1961 vor dem Amtsgericht Hannover aus.[19] Zudem war er der wichtigste Zeuge von Fritz Tobias in der Kontroverse um die These von Marinus van der Lubbes Alleinschuld am Reichstagsbrand.[20]

Schriften (Auswahl)

  • Die Begriffsgrenze zwischen Besitzdiener und Besitzmittler (§§ 855 und 868 BGB), Eschenhagen, Ohlau 1927. (Dissertation)
  • Strafrecht, leicht gemacht! Neuartige Einführung in das Strafrecht. Mit 250 Übungsfragen und -beispielen nebst Lösungen, Kameradschaft, Berlin 1939. (Vorwort von Arthur Nebe; bis 1944 fünf Auflagen).
  • Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Erläuternde Textausgabe mit einem ausführlichen Sachregister, nebst Einführungsgesetz und den wichtigsten Nebengesetzen, Kameradschaft, Berlin 1940. (Hrsg. von Robert Gersbach; Neu bearbeitet von Walter Zirpins; bis 1944 fünf Auflagen)
  • Reichsstrafgesetzbuch (Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) mit systematischen Erläuterungen und den wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetzen, Hannover 1949. (Neuauflage des vorangegangenen Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich)
  • Wirtschaftskriminalistische Betriebsprüfung, Hagedorn, Hannover 1949.
  • Die Entwicklung der polizeilichen Verbrechensbekämpfung in Deutschland, Verlag Deutsche Polizei, Hamburg 1955.
  • Wirtschaftskriminalität. Erscheinungsformen und ihre Bekämpfung. Schmidt-Römhild, Lübeck 1963. (mit Otto Terstegen; Nachdruck Keip, Goldbach 1995).
  • Von Schwindelfirmen und anderen unlauteren (kriminellen) Unternehmen des Wirtschaftslebens, Bundeskriminalamt, Wiesbaden 1959.

Literatur

  • Frank Liebert: „Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muss einen Strich dadurch machen.“ Politische „Säuberung“ in der niedersächsischen Kriminalpolizei nach 1945. In: Gerhard Fürnetz, Herbert Reinke u. Klaus Weinhauer (Hrsg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945–1969. Ergebnisse Verlag, Hamburg 2001. ISBN 3-87916-058-9, S. 71–104.
  • Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins. In: Rolf Surman, Dieter Schröder (Hrsg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur. Texte zur Debatte um Raubgold und Entschädigung. Hamburg/Münster 1999, ISBN 3-89771-801-4, S. 51–60 (mit vollständigem Faksimile von Zirpins’ Texten in Kriminalistik 15, 1941, Heft 9 und 10).
  • Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. C.H. Beck, München 2002, ISBN 3-406-49402-1.
  • Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg 2003, ISBN 3-930908-75-1 (zugleich Habilitationsschrift, Universität Hannover 2001).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt am Main 2005, S. 697.
  2. vgl. Eintrag bei der DNB
  3. Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003, S. 311 f.
  4. Walther Hofer: Der Reichstagsbrand, Bd. 2, München 1978, S. 40.
  5. Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen, München 2010, S. 271 und passim.
  6. Walter Zirpins: Welche Lehren kann die Polizei aus dem Fall Seefeld-Schwerin ziehen?. In: Der deutsche Polizeibeamte 5, 1937, S. 93–96 und 121–124, hier S. 123. Zitiert nach: Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 92.
  7. Kriminalistik. Monatshefte für die egsamte kriminalsitische Wissenschaft und Praxis, Berlin 15. Jg., September und Oktober 1941 (z.B. BA, RD 19/26).
  8. Walter Zirpins: Das Getto in Litzmannstadt, kriminalpolizeilich gesehen. In: Kriminalistik 15, 1941, Heft 9, S. 97–99, hier S. 98. Zitiert nach: Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg 2003, S. 312; vollständig faksimiliert in: Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins. In: Rolf Surman, Dieter Schröder (Hrsg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur. Texte zur Debatte um Raubgold und Entschädigung, Hamburg/Münster 1999, S. 51–60, hier S. 54 ff., Zitat S. 55.
  9. Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 157. Wagner bezieht sich auf den Artikel: Bernhard Wehner: Kripo. Revolver-Harry für Bonn. In: Der Spiegel, 14. März 1951.
  10. Patrick Wagner: Kontinuität kriminologischer Konzepte. In: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. Dokumentation einer Kolloquienreihe. Köln 2008, S. 95–110, hier S. 105 (online als PDF-Datei). Wagner zitiert hier aus Walter Zirpins: Die Entwicklung der polizeilichen Verbrechensbekämpfung in Deutschland. Hamburg 1955, S. 45.
  11. Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 170.
  12. Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg 2003, S. 770.
  13. Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. München 2010, S. 272.
  14. Frank Liebert: „Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muss einen Strich dadurch machen.“ Politische „Säuberung“ in der niedersächsischen Kriminalpolizei nach 1945, in: Gerhard Fürnetz/ Herbert Reinke/ Klaus Weinhauer (Hrsg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945–1969, Hamburg 2001, S. 99; vgl. auch Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins. In: Rolf Surman, Dieter Schröder (Hrsg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur. Texte zur Debatte um Raubgold und Entschädigung, Hamburg/Münster 1999, ISBN 3-89771-801-4, S. 53.
  15. Frank Liebert: „Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muss einen Strich dadurch machen.“ Politische „Säuberung“ in der niedersächsischen Kriminalpolizei nach 1945, S. 99 f.
  16. Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins, S. 53.
  17. Stephan Linck: Die Stammtisch-Geschichte der „Alten Charlottenburger“. Ein Netzwerk in Westdeutschland. In: Klaus-Michael Mallmann, Andrej Angrick (Hrsg.): Die Gestapo nach 1945. Karriere, Konflikte, Konstruktionen. Darmstadt 2009 (Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, Bd. 14), S. 105–121, hier S. 118.
  18. Stephan Linck: Die Stammtisch-Geschichte der „Alten Charlottenburger“. Ein Netzwerk in Westdeutschland. In: Klaus-Michael Mallmann, Andrej Angrick (Hrsg.): Die Gestapo nach 1945. Karriere, Konflikte, Konstruktionen. Darmstadt 2009 (Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, Bd. 14), S. 118. Demnach findet sich das Zitat aus Walter Zirpins: Die Entwicklung der polizeilichen Verbrechensbekämpfung. Hamburg 1955, S. 292, auch in Robert Harnischmacher, Arved Semerak: Deutsche Polizeigeschichte. Eine allgemeine Einführung in die Grundlagen. Stuttgart 1983, S. 31.
  19. Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. Berlin 2001, S. 771 ff.
  20. Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. München, 2010, passim, insbesondere S. 61 f.

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