Wegweiser

Wegweiser
Ortstafel in der Schweiz, (Lugano).

Ein Wegweiser ist ein Schild mit Ziel- und Richtungsangaben zu bestimmten Objekten.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

aus: Erlass über die Aufstellung von Wegeweisern im Herzogtum Magdeburg[1]
Wegweiser nach Lhasa
Wegweiser in Stade 1930
Siebenarmiger Wegweiser bei Hetendorf im Naturpark Südheide

Wegweiser sind aus Blech, Holz, Stein oder Kunststoff und können an Pfählen, Masten, Bäumen oder festen baulichen Anlagen angebracht werden – zählen also zur Stadtmöblierung.

Wegweiser sind meist in typischen Farben gehalten, beschriftet, können mit Symbolen oder Piktogrammen versehen sein und enthalten häufig auch Entfernungs- und andere Angaben zum Ziel. Im ursprünglichen Sinne ist jedes Wegzeichen, das eine Richtung anzeigt, ein Wegweiser, etwa ein Steinmännchen oder Pflock als Landmarke, in erweitertem Sinne auch eine Wegtafel, die einen kartografischen oder symbolischen Überblick über eine Route gibt.

Verwendung

Normierte Wegweiser sind beispielsweise:

Für andere, nicht der Sicherheit dienende Wegweiser können örtliche Vorschriften (etwa in Bezug auf das Ortsbild) gelten, etwa für ihre Gestaltung, Aufstellung oder Anbringung. So sind kulturelle Sehenswürdigkeiten oft mit braunen Tafeln angekündigt, Naturschönheiten in Grün usw.

Wegweiser können selbst auch kulturelle, bildhauerische Objekte sein.

Beispiele

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Wegweiser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Erlass über die Aufstellung von Wegweisern im Herzogtum Magdeburg von 1704 bei Wikisource

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