Weibel (Amtsdiener)

Weibel (Amtsdiener)
Der Standesweibel des Kantons Appenzell Innerrhoden führt den Zug der Regierung an. Die Farben des Kantons sind schwarz und weiss.
Genfer Standesweibel in den Standesfarben rot und gelb
Bundesweibel bei der Vereidigung eines neuen Bundesrats

Der Weibel (auch Amtsweibel, frz. huissier, it. usciere) dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht in der Schweiz. Er ist für Dienst- und Botengänge zuständig, hat aber auch zeremonielle Aufgaben. In einigen Kantonen wurden dem Weibel auch ein selbständiges Bewilligungsrecht bezüglich verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Verfahrensschritte zugestanden, siehe auch Amtsbot. Bei öffentlichen Auftritten trägt der Weibel einen Umhang in den Farben der repräsentierten Körperschaft. Bundesweibel zum Beispiel tragen daher einen Umhang, der halb rot, halb weiss ist.

Man unterscheidet zwischen:

  • Standesweibel (auch Staats- oder Landweibel) arbeiten für die Regierung und (selten: oder) das Parlament eines Kantons.
    • Ratsweibel sind die Amtsdiener eines Kantonsparlaments (Basel-Stadt, Glarus, Solothurn).
    • Gerichtsweibel sind die Amtsdiener eines Gerichts (Bezeichnung nur in wenigen Kantonen gebräuchlich).
  • Stadtweibel oder Ratsweibel arbeiten für grössere Städte und haben vor allem zeremonielle Aufgaben. Entsprechend auch der Gemeindeweibel, der für die Gemeindeverwaltung Botengänge macht und auch formelle Aufgaben hat.

Das Wort Weibel stammt von ahd. weibil, das seinerseits von ahd. weibôn 'sich hin und her bewegen' abgeleitet ist. Die Schweizer Dienstgradbezeichnung Feldweibel ist desselben Ursprungs, ebenso die deutsche Dienstgradbezeichnung Feldwebel.

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