Werbegeschenk

Werbegeschenk

Ein Werbeartikel oder Werbegeschenk ist ein dreidimensionaler Werbeträger, den Unternehmen zu Werbezwecken an Kunden und Interessenten verschenken. Weitverbreitete klassische Werbeartikel sind Kalender, Kugelschreiber und Feuerzeuge. Der Markt ist riesig und reicht von günstigen Streuartikeln im unteren Preissegment bis zu hochwertigen Marken-Artikeln.

Inhaltsverzeichnis

Produktion

Auf Werbeartikeln ist in der Regel ein Claim oder Logo aufgebracht, je nach Material mit unterschiedlicher Technik: auf Kunststoff überwiegend als Tampon- oder Siebdruck, auf Metalloberflächen meist mit Lasergravur oder auf chemischem Weg eingeätzt. Zur Corporate Identity gehört auch, die Farben des Logos auf dem jeweiligem Werbemittel exakt wiederzugeben, was mit Gravur und Ätzung aber nicht möglich ist.

Die individuelle Anfertigung von Werbeartikeln, die Corporate Identity/Corporate Design (CI/CD) gerecht werden - oft eigens für spezielle Kampagnen von Werbemittelagenturen konzipiert, gestaltet und produziert - sind ein für entsprechende Lieferanten und Kreativagenturen wichtiger Geschäftsbereich.

Eine Ausnahme stellen Prämien (Werbegeschenke) dar: Sie haben meist keinen Werbeaufdruck.

Werbewirkung

Industrie, Handel und Gewerbe setzen Werbeartikel zur Kundengewinnung und Kundenbindung ein. Der Markt ist riesig und reicht von Streuartikeln im unteren Preissegment (klassisch sind etwa Kalender, Kugelschreiber und Feuerzeuge) bis zu hochwertigen Marken-Artikeln (oft Teile, die im Handel wenig Absatz fanden).

Bei der Beurteilung der Werbewirkung kommt es darauf an, messbare Kriterien zu finden. Beispiel: Jemand kommt am Messestand mit mehr Interessenten ins Gespräch, weil er einen pfiffigen Werbeartikel hat. Nur zu oft ist der Werbeerfolg jedoch nicht so einfach messbar. Daher sind Studien von Werbeartikel-Anbietern kritisch zu würdigen, da methodisch oft unzureichend.

Steuerliche Aspekte

Die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbeartikeln liegt (Stand 2006) bei 35 Euro pro Jahr und Empfänger für Netto-Kaufpreis des Artikels und ggf. Werbeaufdruck und Umverpackung, jedoch ohne eventuelle Versand- und Verpackungskosten. Höherwertige Werbeartikel können daher nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Buchhaltung muss Werbeartikel-Empfänger namentlich auflisten, um eine Kontrolle der 35-Euro-Grenze zu ermöglichen. Das entfällt für sehr wertgeringe etwa die oben genannten klassischen Streuartikel (Kugelschreiber etc.). Wie eine Prämie als Zugabe angebotene Werbeartikel sind von der 35-Euro-Grenze nicht betroffen (z. B. Weizenbiergläser-Set im Bierkasten). In anderen Ländern wie z. B. der Schweiz fehlen solche Abzugsgrenzen.

Siehe auch

Weblinks


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