Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Kurztitel: Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Abkürzung: WpAIV
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstellennachweis: 4110-4-9
Datum des Gesetzes: 13. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3349)
Inkrafttreten am: 18. Dezember 2004
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 5. April 2011
(BGBl. I S. 538, 547)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Februar 2012
(Art. 9 Abs. 3 G vom 5. April 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV), im Langtitel Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, konkretisiert in Deutschland die Veröffentlichungspflichten von Emittenten beim Wertpapierhandel.

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