Wiener Stadtsenat

Wiener Stadtsenat

Der Wiener Stadtsenat ist die Stadtregierung der österreichischen Bundeshauptstadt Wien und das höchste Verwaltungsorgan der Gemeinde Wien. Die Mitglieder des Stadtsenats bilden gleichzeitig die Wiener Landesregierung, die Exekutive Wiens als Bundesland. An der Spitze beider Gremien steht derzeit Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl.

Inhaltsverzeichnis

Bestellung der Mitglieder

Nach der Wiener Stadtverfassung gehören dem Stadtsenat bzw. der Wiener Landesregierung mindestens neun und höchstens fünfzehn Mitglieder an. Die Anzahl der Mitglieder wird nach der Landtags- und Gemeinderatswahl durch die Festlegung der Verwaltungsgruppen bestimmt. Nach der Wahl des Bürgermeisters bzw. Landeshauptmanns erfolgt die Aufteilung der Stadtratsmandate nach dem Proportionalwahlrecht. Die Anzahl der Mandate für die jeweiligen Fraktionen wird nach dem D’Hondt-Verfahren ermittelt. Nach der Ermittlung legen die Fraktionen jeweils einen Wahlvorschlag für die von ihnen zu entsendenden Mitglieder vor. Für die Wahl der Stadtsenatsmitglieder genügt in der Folge die Mehrheit der Stimmen der anspruchsberechtigten Partei. Bei der Abstimmung sind zudem nur Stimmen gültig, die auf einen gültigen Wahlvorschlag lauten.

Eine Besonderheit der Wiener Stadtverfassung liegt darin, dass nicht alle Mitglieder des Stadtsenats für einen Geschäftsbereich verantwortlich sein müssen. Neben den amtsführenden Stadträten kann es so Stadträte "ohne Geschäftsbereich" geben, die auch als "nicht amtsführende Stadträte" bezeichnet werden. Die nicht amtsführenden Stadträte verfügen zwar über Sitz und Stimme im Stadtsenat, leiten jedoch keine Geschäftsgruppe und übernehmen im Magistrat keinerlei Funktionen. Da die SPÖ mit einer Ausnahme seit 1945 immer über eine absolute Mandatsmehrheit im Landtag und Gemeinderat verfügte, stellt die SPÖ in Wien in der Regel alle amtsführenden Stadträte, während der Opposition lediglich nicht amtsführende Stadträte zugeteilt werden.

Stadtsenat

Die Aufgaben des Stadtsenats umfassen den Beschluss wichtige Verwaltungsangelegenheiten wie Personalangelegenheiten und die Beratung über Beschlussfassungen, die dem Wiener Gemeinderat vorgelegt werden müssen. Der Wiener Stadtsenat erstellt zudem einen Budgetvorschlag und erstellt den Rechnungsabschluss der Gemeinde Wien. In Personalangelegenheiten tätigt der Stadtsenat die Bestellung von Magistratsdirektoren, entscheidet über die Beförderung städtischer Bediensteter und gewährt Remunerationen für Mitarbeiter. Zudem erstellt der Stadtsenat einen Vorschlag für die Wahl der amtsführenden Stadträte und repräsentiert die Gemeinde Wien nach außen. Der Stadtsenat gibt seine Zustimmung zur Einbringung von Beschwerden an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof und entscheidet über die Zuständigkeiten der Gemeinderatsausschüsse, sofern Zweifel bestehen. In seiner Notkompetenz kann der Stadtsenat auch Beschlüsse des Gemeinderates oder eines Gemeinderatsausschusses in bestimmten Fällen der Dringlichkeit ersetzen.

Wiener Landesregierung

Die Mitglieder des Wiener Stadtsenats bilden zugleich die Wiener Landesregierung. Diese ist das oberstes Organ der Vollziehung des Landes und ein Kollegialorgan. Auf die Anwendung des monokratischen Prinzips, d.h. die Zuweisung eines Aufgabenbereichs an die Mitglieder der Landesregierung, wurde in Wien verzichtet.

Die Aufgaben der Landesregierung sind in den Bundesgesetzen beziehungsweise in den Gesetzen des Landes Wien festgehalten.

Mitglieder

Eine Übersicht über die Landesregierungen und Stadtsenate der letzten Jahre gibt folgende Tabelle sowie die Navigationsleiste am Ende des Artikels.

Wahlperiode Regierungszeit Bezeichnung
18. Periode seit 2005 Landesregierung und Stadtsenat Häupl IV
17. Periode 2001–2005 Landesregierung und Stadtsenat Häupl III
16. Periode 1996–2001 Landesregierung und Stadtsenat Häupl II
15. Periode 1994–1996 Landesregierung und Stadtsenat Häupl I
15. Periode 1991–1994 Landesregierung und Stadtsenat Zilk III
14. Periode 1987–1991 Landesregierung und Stadtsenat Zilk II
13. Periode 1984–1987 Landesregierung und Stadtsenat Zilk I
13. Periode 1983–1984 Landesregierung und Stadtsenat Gratz IV
12. Periode 1978–1983 Landesregierung und Stadtsenat Gratz III
11. Periode 1973–1978 Landesregierung und Stadtsenat Gratz II
10. Periode 1973–1978 Landesregierung und Stadtsenat Gratz I
10. Periode 1970–1973 Landesregierung und Stadtsenat Slavik
10. Periode 1969-1970 Landesregierung und Stadtsenat Marek II
9. Periode 1965–1969 Landesregierung und Stadtsenat Marek I
9. Periode 1964-1965 Landesregierung und Stadtsenat Jonas IV
8. Periode 1959–1964 Landesregierung und Stadtsenat Jonas III
7. Periode 1954–1959 Landesregierung und Stadtsenat Jonas II
6. Periode 1951–1954 Landesregierung und Stadtsenat Jonas I
6. Periode 1949–1951 Landesregierung und Stadtsenat Körner III
5. Periode 1946-1949 Landesregierung und Stadtsenat Körner II
1945–1946 Landesregierung und Stadtsenat Körner I
4. Periode 1932–1934 Stadtsenat Seitz III
3. Periode 1927–1932 Stadtsenat Seitz II
2. Periode 1923–1927 Stadtsenat Seitz I
1. Periode 1919–1923 Stadtsenat Reumann
Provisorischer Gemeinderat 1918–1919 Stadtsenat Weiskirchner

Weblinks


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