Wirklicher Geheimer Oberjustizrat

Wirklicher Geheimer Oberjustizrat

Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In früheren Zeiten war Justizrat auch der Titel eines Rats bei den oberen Justizbehörden und bei den Obergerichten. Eine höhere Auszeichnung bedeutete der Titel Geheimer Justizrat. In Preußen verstand man unter Geheimer Justizrat auch eine Abteilung des Kammergerichts in Berlin, vor der die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand hatten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führten den Titel Geheimer Oberjustizrat, die Direktoren den Titel Wirklicher Geheimer Oberjustizrat.

Heutige Verleihungspraxis in Deutschland

Heutzutage werden mit dem Titel nur noch in zwei Bundesländern Personen ausgezeichnet, in einem Bundesland ist der Titel Amtsbezeichnung für die Notarlaufbahn.

Saarland und Rheinland-Pfalz

Im Saarland wird der Titel an Rechtsanwälte und Notare als „Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger, für herausragende Leistungen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass“ verliehen (§ 1 Abs. 1 TitelV SL). Die Verleihungsurkunde wird durch den Ministerpräsidenten, den Präsidenten des Landtages oder den Justizminister ausgehändigt. Außerdem wird die Verleihung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Von der Verleihung des Titels soll sparsamer Gebrauch gemacht werden.

Ebenso können in Rheinland-Pfalz Rechtsanwälte und Notare den Titel Justizrat erhalten.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind "Justizrat" (BesGr. R 1) und "Oberjustizrat" (BesGr. R 1 mit Zulage) als Amtsbezeichnung durch die Landesbesoldungsordnung für Badische Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet vorgesehen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Ehrentitel wie in den obigen Bundesländern, sondern um eine Amtsbezeichnung im Rahmen der Laufbahn (wie z. B. Studienrat).

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