Wissenschaftlicher Assistent

Wissenschaftlicher Assistent

Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet bestimmte Mitarbeiter einer Hochschule.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Seit 2005 bezeichnet man in Deutschland angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter als wissenschaftliche Assistenten, wenn sie einem Lehrstuhl zugeordnet sind und ihre Aufgabenbeschreibung vorsieht, dass sie eine Habilitation anstreben.

Als Amtsbezeichnung

In Deutschland ist Wissenschaftlicher Assistent die Amtsbezeichnung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe C1 an einer deutschen Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule beschäftigt ist. Durch das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung aus dem Jahr 2002 wurde die Besoldungsordnung C und damit das Amt des Wissenschaftlichen Assistenten abgeschafft. Daher gibt es nur noch für eine Übergangszeit wissenschaftliche Mitarbeiter, die diese Amtsbezeichnung führen.

Die Ernennung zum Wissenschaftlichen Assistenten setzt die Promotion voraus. Zum Wissenschaftlichen Assistenten wurden vor allem Personen ernannt, die sich durch die Habilitation für eine Professur qualifizieren sollten. Die Reform des Jahres 2002 hatte das Ziel, die Habilitation als Voraussetzung für eine Lebenszeitprofessur durch eine Qualifizierungsphase als Juniorprofessor zu ersetzen. Daher wurden Amt und Stellung des Wissenschaftlichen Assistenten beseitigt. Da aber in vielen Fächern weiter an der Habilitation festgehalten wird, gilt die Reform zumindest in diesem Punkt vielfach als gescheitert. In einigen Bundesländern wurden die Positionen als Wissenschaftlicher Assistent durch Positionen als Akademischer Rat auf Zeit ersetzt; in den übrigen wurden die früheren Assistenturen meist zu Stellen für nicht-verbeamtete wissenschaftliche Angestellte umgewandelt.

Für besonders qualifizierte oder bereits habilitierte Wissenschaftliche Assistenten bestand früher die Möglichkeit, zum Oberassistenten (Besoldungsgruppe C2) ernannt zu werden, zumal es sich früher vereinzelt auch bei dem Amt des Wissenschaftlichen Assistenten um eine Lebensstellung handeln konnte.

Österreich

Bis in die 1990er Jahre konnten wissenschaftliche Mitarbeiter an österreichischen Hochschulen unterschiedlichen Status haben. Der Regelfall war "Hochschulassistent", zunächst mit Diplom bzw. Magister, aber mit der Auflage, innerhalb einiger Jahre das Doktorat zu erwerben. Dies war meist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Andere Formen waren der Studienassistent (ein Student höheren Semesters), wissenschaftlicher Beamter (meist für sehr langfristige Aufgaben), der Lektor (mit fachbezogener Lehrbefugnis) und der nicht angestellte Dozent (in der BRD Privatdozent). Dozenten mit Dienstvertrag erhielten i.d.R. nach einiger Zeit den Titel a.o. Professor.

Mit der Teilrechtsfähigkeit (um 2000) änderten sich die Verhältnisse je nach Hochschule, mit der Vollrechtsfähigkeit nochmals. Doch bestand ab der Entlassung der Universitäten in die Selbstständigkeit am 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2009 kein Kollektivvertrag für das Universitätspersonal, daher stand es in dieser Zeit den einzelnen Universitäten frei, wie sie die Dienstverträge mit ihren Mitarbeitern gestalteten.
In dieser Zeit schrieben manche österreichische Universitäten Stellen für „wissenschaftliche Assistenten“ aus – die Universitäten konnten aber auch andere Bezeichnungen wählen, und ob unter „wissenschaftlichen Assistenten“ z. B. Prädoc-Stellen oder Postdoc-Stellen zu verstehen waren, war nicht allgemeingültig festgelegt. Seit dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages gibt es nur noch die Bezeichnung "Universitätsassistent" mit oder ohne Doktorat nach § 26 des Kollektivvertrages.

Andere Länder

Außerhalb Deutschlands existieren andere Bezeichnungen, bzw. entspricht dem wissenschaftlichen Assistenten ein Status zwischen einem Hochschulassistenten (mit Diplom, aber nicht unbedingt Doktorat) und dem eines Oberassistenten bzw. Dozenten. Auch die Verhältnisse im Dienstrecht sind unterschiedlich und derzeit in vielen Staaten im Wandel, wozu auch der Bologna-Prozess beiträgt.


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