Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben. Meist sind solche Mitarbeiter einem höher qualifizierten Wissenschaftler (Professor, Dozent, Projekt- oder Abteilungsleiter) zugeordnet.

Inhaltsverzeichnis

Hochschulen

An Hochschulen bearbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter Forschungsprojekte und führen in der Regel auch Lehrveranstaltungen (z. B. Proseminare, Übungen, Praktika) durch. Die Anzahl der verpflichtenden Semesterwochenstunden kann sich je nach Staat, Bundesland und Art des Dienstverhältnisses stark unterscheiden, in Deutschland auch innerhalb des Bundeslandes. Bei verbeamteten Wissenschaftlichen Mitarbeitern gehören Lehrveranstaltungen zu den Dienstpflichten. Vielfach sind wissenschaftliche Mitarbeiter Nachwuchswissenschaftler, die auf die eigene Promotion hinarbeiten oder nach der Promotion als sogenannte Postdocs oder Habilitanden beschäftigt sind.

Die meisten Wissenschaftlichen Mitarbeiter sind nur befristet angestellt. Nach derzeitigem deutschen Recht beträgt die Höchstdauer einer befristeten Anstellung an einer Hochschule 12 Jahre[1], im medizinischen Bereich einer Hochschule bis zu 15 Jahre. Dabei werden Zeiten als Angestellter und Beamter zusammengezählt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum ist bei bestimmten gesetzlich festgelegten Ausnahmetatbeständen und bei Drittmittelfinanzierung möglich. Die Befristung ist im Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft geregelt. In Österreich sind die Zeiträume ähnlich.

Zu unterscheiden ist zwischen Beamten auf Zeit (siehe dazu auch: wissenschaftlicher Assistent) und Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis. In einigen deutschen Bundesländern ist für Ernennung zum Akademischen Rat oder Oberrat die Habilitation oder eine gleichwertige Leistung Voraussetzung. Sie führen folgende Amtsbezeichnungen:

  • Akademischer Rat (A 13); in Österreich: wissenschaftlicher Rat)
  • Akademischer Oberrat (A 14)
  • Akademischer Direktor (A 15)
  • Leitender Akademischer Direktor (A 16)

Leitende Akademische (bzw. wissenschaftliche) Direktoren gibt es jedoch kaum, und insgesamt ist die Zahl der verbeamteten Mitarbeiter an deutschen und österreichischen Hochschulen seit Jahren rückläufig.

Der größte Teil des sogenannten akademischen Mittelbaus in Deutschland besteht aus wissenschaftlichen Mitarbeitern, die befristet im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden; sie tragen keine besondere Amtsbezeichnung. Sie werden unabhängig von ihrer Vergütungsgruppe (bei Universitätsabschluss BAT IIa bis I oder TV-L E 13 bis E 15, bei abgeschlossenem Fachhochschulstudium BAT Vc bis IVb bzw. TVöD oder TVL E 9 bis E 12) als Wissenschaftliche Angestellte bezeichnet.

Das Land Baden-Württemberg hat mit Gesetz vom 7. November 2007[2] die Bezeichnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in „Akademische Mitarbeiter“ (mit Großschreibung des Adjektivs) geändert.

In Österreich sind die Mitarbeiter zu einem relativ großen Teil Hochschulassistenten, eine weitere Gruppe wird als Projektassistenten bezeichnet.

Siehe auch

Nachweise

  1. WissZeitVG
  2. [1]

Literatur

  • Barthelmes, Tanja: An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik? : die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine empirische Studie.. Diplomica Verlag, Hamburg 2007, ISBN 978-3-8366-5311-4 (Zugl.: Heidelberg, Univ., Magisterarbeit, 2005).


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