Wohlfahrtsverlust

Wohlfahrtsverlust
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Der Begriff ökonomische Wohlfahrt bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre ein abstraktes Konstrukt zur Messung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstands der Bevölkerung (engl. welfare) als Aggregation des Nutzens einzelner Individuen bzw. gesellschaftlicher Gruppen.

Im Rahmen des vereinfachten Modells der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung lässt sich die Wohlfahrt zweier Individuen mit vorgegebener Anfangsausstattung und unterschiedlichen Präferenzen mit Hilfe eines (freiwilligen) Tauschgeschäftes erhöhen. Falls sich die Beteiligten als Nutzenmaximierer verhalten und der Preis eines Tauschgegenstandes seinem Grenznutzen bzw. Grenzkosten entspricht, dann kann man zeigen, dass das Ergebnis solcher Markttransaktionen wichtige Effizienzkriterien erfüllt und die Wohlfahrt als Summe der Konsumenten- und Produzentenrente, maximiert.

Das so erreichte ökonomische Optimum lässt sich theoretisch unter bestimmten Annahmen mit staatlichen Eingriffen durch Umverteilung verbessern und in ein soziales Optimum überführen, was in den Wirtschaftswissenschaften als Rechtfertigung für die Existenz des Staates und seine Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen dient. Diese Überlegung liefert eine Begründung der Überlegenheit der marktwirtschaftlichen Ordnung gegenüber anderen Systemen.

Dieses mikroökonomisch fundierte Grundkonzept der Marktwirtschaft wird zur Analyse der Auswirkungen von Aktivitäten der Wirtschaftssubjekte und des Staates herangezogen und dient als Grundlage wirtschaftswissenschaftlicher Empfehlungen politischer Entscheidungen.

Die Entstehung des Begriffs ist auf eine falsche Übersetzung des englischen Begriffs „welfare“ zurückzuführen, der eigentlich im Deutschen „Wohlstand“ bedeutet. Es bleibt jedoch dabei, dass auch „welfare“ als Fachbegriff der Wirtschaftswissenschaften über Vergleich und Tausch von Güterbündeln definiert ist und nicht als ein „psychologischer“ Wohlstand.

Inhaltsverzeichnis

Grundkonzeption

Ökonomische Wohlfahrt ohne Staatseingriff.
KR Konsumentenrente
PR Produzentenrente
S Angebot (engl. Supply)
D Nachfrage (engl. Demand)
pGG Gleichgewichtspreis
xGG Gleichgewichtsmenge

Man stelle sich einen perfekten Markt für ein Gut vor. Angebots- und Nachfragekurve schneiden sich an einem Punkt, dem Gleichgewichtspunkt, es bildet sich ein Gleichgewichtspreis PGG (Preis: Y-Achse) und eine Gleichgewichtsmenge XGG (Menge: X-Achse) heraus. Es gibt keine weiteren Nachfrager, die zu diesem Preis kaufen würden und keine weiteren Anbieter, die zu diesem Preis das Gut anbieten würden. Die Fläche zwischen einer parallel zur X-Achse verlaufenden Gerade auf Höhe des Gleichgewichtspreises (PGG) und der Nachfragekurve (D) wird als Konsumentenrente (KR) bezeichnet, die Fläche zwischen dieser Geraden und der Angebotskurve (S) wird als Produzentenrente (PR) bezeichnet. Die Summe der beiden Flächen PR+KR (d. h., die Fläche links vom Gleichgewichtspunkt zwischen Angebots- und Nachfragekurve) ist die Gesamtrente.

Wohlfahrt und Wohlfahrtsverlust

Unter einem Wohlfahrtsverlust (auch Nettowohlfahrtsverlust, Allokationsverlust, Zusatzlast der Steuer, Steuerkeil, dead-weight loss, excess burden, Harberger Dreieck) versteht man in diesem Zusammenhang den durch eine Marktstörung im Vergleich zur Situation vollkommener Konkurrenz verursachten Verlust an Konsumenten- und Produzentenrente. Die Ursache für den Verlust an Wohlfahrt ist jeweils, dass die gehandelte (= produzierte) Menge von der pareto-optimalen Menge abweicht, die sich auf einem vollkommenen Konkurrenzmarkt im Gleichgewicht einstellt.

Da man den Wohlfahrtsverlust (zumindest theoretisch) wertmäßig berechnen kann, können die Kosten von Markteingriffen wie Steuern, Höchstpreisen, Zöllen oder Marktversagen (z. B. aufgrund von monopolistischen Strukturen oder externen Effekten) berechnet werden.

Der Wohlfahrtsverlust ist jedoch u. a. wegen der partialanalytischen Betrachtung ein nicht unproblematisches Maß.

Wohlfahrtsverluste können auch durch Externalitäten auftreten, d.h. durch solche Auswirkungen der Entscheidungen eines Wirtschaftsakteurs auf andere Akteure, die

  • den Nutzen der anderen Akteure vermindern und
  • bei der Entscheidung des Wirtschaftsakteurs nicht berücksichtigt wurden (Mishan).

Wohlfahrtsgewinn

Der Wohlfahrtsgewinn ist das Gegenstück zum Wohlfahrtsverlust. Wohlfahrtsgewinne können nur in unvollkommenen Märkten realisiert werden, da in vollkommenen Märkten das Maximum der Wohlfahrt bereits erreicht ist. Reale Märkte sind jedoch faktisch nie vollkommen. Ein Wohlfahrtsgewinn wird z.B. nach der Außenhandelstheorie des Ökonomen David Ricardo durch gesteigerten Freihandel erreicht, da dadurch absolute Kostenvorteile und somit ein volkswirtschaftlicher Wohlstandsgewinn erzielt werden.

Wohlfahrtswirkungen einer Steuer

Wird nun eine Steuer eingeführt, so ist es für ihre Wohlfahrtswirkungen egal, wer diese Steuer zahlen muss. Ökonomisch betrachtet hängt die Frage nach der Steuerinzidenz, also die Frage, wer die Steuer in welchem Maße bzw. zu welchem Anteil trägt (nicht, wer sie zahlt), nur von den Elastizitäten der Angebots- und der Nachfragekurve ab.

Ökonomische Zusatzlast (ZL) einer Steuer

Die Einführung einer Steuer hat folgenden Effekt: Anbieter und Nachfrager sehen sich unterschiedlichen Preisen gegenüber, denn den Anbieter interessiert nur, was er netto (ohne Steuer = P1)) bekommt, den Nachfrager interessiert nur, was er brutto (inklusive Steuer = P1 + t) zahlen muss. Damit kommt es durch die Steuer auch zu einem Mengeneffekt. Die abgesetzte Menge geht im Vergleich zum Gleichgewicht ohne Steuern (XGG) zurück auf X1.

Die Konsumentenrente (KR) sinkt nun aus zwei Gründen:

  1. Die Konsumenten müssen einen Teil der Steuerlast tragen, dies mindert ihre Rente. (Beispiel: Das Gut ist dem Konsumenten immer schon 200 wert. Vor Steuererhebung hat es 100 gekostet, nach Steuererhebung kostet es 120. Die Konsumentenrente sinkt somit von 100 auf 80.) Dieser Effekt trifft alle Konsumenten, die weiterhin kaufen, sie zahlen statt PGG nun P1 + t.
  2. Die Konsumenten konsumieren nun weniger vom Gut als im ursprünglichen Gleichgewicht. (Einige Konsumenten verzichten aufgrund des steuerbedingt erhöhten Preises auf den Konsum des Gutes.) Dies entspricht dem Rückgang von XGG auf X1.

Die Produzentenrente (PR) sinkt ebenfalls aus zwei Gründen:

  1. Die Produzenten müssen einen Teil der Steuerlast tragen, dies mindert ihre Rente. (Beispiel: Die Herstellung des Guts kostet den Produzenten 20. Ohne Steuererhebung erzielt er am Markt 100, nach Steuererhebung 120, muss aber 40 Steuer abführen − sein Gewinn (Rente) sinkt von 80 auf 60). Dies betrifft alle Produzenten, die weiterhin anbieten, sie erhalten statt PGG nun nur noch P1.
  2. Die Produzenten können weniger verkaufen als im ursprünglichen Gleichgewicht. (Beispiel: Die Herstellung eines Guts kostet 90, ohne Steuererhebung erzielt der Produzent einen Gewinn von 10, wird also anbieten, nach Steuererhebung (Steuer 40, Preis 120) würde er einen Verlust von 10 machen, bietet also nicht an). Dies entspricht dem Rückgang von XGG auf X1.

Die negativen Effekte auf Konsumenten- und Produzentenrente werden zumindest teilweise durch höhere Staatseinnahmen infolge der Steuererhebung ausgeglichen. Dem Staat fließen dabei Einnahmen im Umfang von S zu. Dabei gehen die meisten ökonomischen Modelle davon aus, dass der Staat diese Einnahmen wohlfahrtssteigernd an anderer Stelle einsetzt. Daher sind sie im Modell Bestandteil der Gesamtwohlfahrt. Staatskritische Ökonomen argumentieren jedoch, der Staat könne seine Einnahmen weit weniger effizient verwenden als Konsumenten und Produzenten, weswegen eine vollkommene Eingliederung in die ökonomische Wohlfahrt in der Realität fragwürdig erscheint.

Dem Staat fließt jedoch nicht die gesamte Minderung von Produzenten- und Konsumentenrente zu. Auf die Güter, die zwar vor Steuererhebung gehandelt wurden, nach Steuererhebung jedoch nicht mehr (für die Nachfrager brutto zu teuer, für die Anbieter netto zu günstig) (also auf die Differenz zwischen XGG und X1) wird keine Steuer erhoben. Nur dieser Rückgang der Gesamtrente wird als Nettowohlfahrtsverlust bzw. Zusatzlast der Besteuerung (excess burden, deadweight loss of taxation oder Harberger Dreieck) bezeichnet (ZL). Formal: KR+PR (ohne Steuern) > KR+PR+S (mit Steuern)

Einordnung und Rückschlüsse auf die Steuerpolitik

Wer einen größeren Teil der Steuerlast tragen muss, hängt davon ab, wie elastisch Angebot und Nachfrage sind. Bei einer völlig unelastischen Nachfrage (die Nachfrage nach Benzin ist (kurzfristig) sehr unelastisch) können die Produzenten die Steuerlast fast völlig überwälzen. Bei einer extrem elastischen Nachfrage (Lebensmittel in Deutschland, siehe auch Discounter) müssen die Produzenten die Steuerlast größtenteils selbst tragen.

Bei nur geringer Nachfrageelastizität ist die Zusatzlast der Besteuerung recht gering, da die abgesetzte Menge nur sehr wenig zurück geht. Daher findet sich häufig die Forderung, man solle Gütern mit einer sehr unelastischen Nachfrage besteuern (Zigaretten und andere Suchtmittel, Benzin und ähnliches). Ein interessantes Gegenargument wird von Vertretern der Public-Choice Theorie ins Feld geführt: Wenn unterschiedliche Steuersätze auf unterschiedliche Güter erhoben werden (wie zum Beispiel der verminderte Mehrwertsteuersatz von nur 7 % statt 19 % auf bestimmte Güter, siehe Umsatzsteuer), dann entstehen Kosten durch die zusätzliche Lobbyistentätigkeit, da verschiedene Branchen versuchen werden, ihre Produkte möglichst niedrig besteuern zu lassen, während diese Kosten bei einem einheitlichen Steuersatz geringer sind.

Mehr zu Steuervor- und -nachteilen im Artikel Steuer.

Wohlfahrtswirkungen eines Zolls

Das Modell der Wohlfahrtswirkung einer Steuer kann als Ganzes auch auf die Wirkungen eines Importzolls übertragen werden. Dieser stellt eine Steuer auf importierte Güter dar und verteuert den Marktpreis daher im selben Maß wie eine Steuer. Daher kommt das Modell auch hier zu denselben Rückschlüssen: Importzölle behindern den freien Marktprozess und führen daher zu Zusatzlasten.

Einordnung und Rückschlüsse auf die Außenhandelspolitik

Das dargestellte Modell stellt die ökonomische Effizienz eines Importzolls grundsätzlich in Frage. Weiter gehende Modelle zeigen jedoch, dass die Zollerhebung insbesondere für große Länder dennoch wohlfahrtsfördernd sein kann, da sie über Preiswirkungen einen Teil der Lasten auf das Ausland abwälzen können (bessere Terms of Trade). Unbenommen von der Kritik bleibt darüber hinaus z. B. die Erhebung eines Erziehungszolls.

Wohlfahrtswirkungen eines Monopols

Nettowohlfahrtsverluste ergeben sich auch in der Privatwirtschaft durch Monopole und Oligopole, da die Verbraucher in einer Monopolsitutation dazu gezwungen sind, Preise zu zahlen, die über den Konkurrenzpreisen liegen.

Zusatzlasten eines Monopols gegenüber einem Polypol

Während das Gleichgewicht im Polypol bei pPol/XPol liegt, muss im Monopolfall ein höherer Preis (pMon) bezahlt werden, was zu einer geringeren Konsummenge (XMon) führt. Die Konsumentenrente (KR) geht aufgrund der Preissteigerung und des Mengenrückgangs deutlich zurück. Auf die Produzentenrente wirken zwei entgegengesetzte Effekte: Einerseits geht sie zurück, da der Monopolist im Vergleich zu den Polypolisten nur eine kleinere Menge absetzen kann. Andererseits profitiert er von der Möglichkeit, Monopolpreise erheben zu können.

Insgesamt ist jedoch ein Nettowohlfahrtsverlust zu erkennen (gekennzeichnet durch die rote Fläche ZL).

Einordnung und Rückschlüsse auf die Wettbewerbspolitik

Die Aussagen des Wohlfahrtsmodells für den Monopolfall sind weitgehend unbestritten − in den meisten Fällen stehen die Nachteile eines Monopols gegenüber einem Polypol außer Frage. Nicht berücksichtigt werden hier jedoch weitere Effizienznachteile: So führt ein Monopol aufgrund des fehlenden Konkurrenzdrucks u. U. auch über andere Kanäle zu Wohlfahrtsverlusten: Wissenschaftliche Studien zeigen

  • eine oft nachlassende Innovations-Freudigkeit bei Monopolisten (d. h., er entwickelt nur langsam neue, qualitativ bessere Produkte)
  • eine geringere Produktivität des Monopolisten (d. h. möglicherweise werden große Teile seines Monopolgewinns durch Ineffizienzen in der Herstellung aufgezehrt)
  • einen schlechteren Service als auf Polypolmärkten
  • weniger Produktvariationen (d. h., der Monopolist bietet seinen Kunden in der Regel weniger Abwandlungen des Produktes an, die für die jeweiligen Kundenbedürfnisse geeigneter sein könnten). Aus diesem Blickwinkel erscheint es als wichtige Aufgabe der Wettbewerbspolitik, Monopole zu verhindern.

Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in bestimmten Fällen ein Monopol durchaus wohlfahrtsoptimal sein kann; so ist z. B. denkbar, dass ein nationaler Monopolist aufgrund seiner inländischen Monopolgewinne auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähiger ist und somit möglicherweise im Inland zusätzliche Arbeitsplätze schafft (als Beispiel hierfür könnte z. B. das enge Oligopol auf dem deutschen Energiemarkt angeführt werden). Des Weiteren ist denkbar, dass auf manchen Märkten aufgrund hoher Fixkosten ausreichende Umsätze lediglich für ein Unternehmen erzielbar sind.

Modellkritik

Nettowohlfahrtsverluste werden in der neoklassischen Theorie überwiegend anerkannt. Abschließend sei jedoch noch auf einige Argumente eingegangen, die sich kritisch mit der Thematik befassen.

Nettowohlfahrtsverluste sind letztlich nicht nur auf die Erhebung von Steuern zurückzuführen. Nach einigen Vorstellung läge der Verdacht nahe, dass die Diffamierung von Steuern als Ursache von Wohlfahrtsverlusten dazu diene, die Macht der Wirtschaft gegenüber dem Staat und seiner Bürger zu erhöhen und die öffentliche Armut zu fördern.

Nach keynesianischer Auffassung bestimmt die Einkommensverteilung das Wachstum der Produktion. Danach erhöhen Steuern das Produktionswachstum, wenn es zu jenen Konsumenten fließt, deren Konsumquote höher ist als die Konsumquote der Besserverdienenden. Das heißt: es wird behauptet, dass der Bedarf an Konsumgütern der Besserverdienenden relativ zu ihren Einkommen geringer sei und somit deren Sparverhalten dazu führt, dass zu wenig Konsumnachfrage entfaltet werde, was in Folge zu einer nachlassenden Investitionsgüternachfrage führe.

Nach anderer Sichtweise diffamiert das Modell staatliche Eingriffe nicht, da es staatlichen Einnahmen aus Steuern und Zöllen einen äquivalenten Nutzen zubilligt wie Einnahmen der privaten Marktakteure. Dabei ignoriert das Modell nach Sichtweise seiner Unterstützer staatliche Ineffizienzen sogar wohlwollend − eine Diffamierung finde daher nicht statt.

Literatur

  • S. Homburg: Allgemeine Steuerlehre, 3. Aufl., Vahlen, München 2003 (S. 160 ff.)
  • N.G. Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 3. Aufl., Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2004 (S. 175 ff.)
  • Varian: Grundzüge der Mikroökonomik, 5. Aufl., Oldenbourg, München 2001

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