Wolne Miasto Gdańsk

Wolne Miasto Gdańsk
Freie Stadt Danzig
Flagge der Freien Stadt Danzig
Wappen der Freien Stadt Danzig
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch, Polnisch als anerkannte Minderheitensprache
Hauptstadt Danzig
Staatsform Republik
Staatsoberhaupt nicht vorgesehen, faktisch Präsident des Senates
Regierungschef Präsident des Senates
Fläche 1938: mit–ohne Hafengewässer 1.966–1.893 km²
Einwohnerzahl 1939: 388.195[1]
Währung bis 1923: Mark

ab 18. Dezember 1923: Gulden

Nationalhymne Für Danzig von Paul Enderling
Nationalfeiertag 15. November
Zeitzone UTC+1
Kfz-Kennzeichen DA

Die Freie Stadt Danzig – die Stadt Danzig und das mit ihr verbundene Gebiet – bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Gebiet der Freien Stadt Danzig

Die Gründung der Freien Stadt erfolgte durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges unter Protest eines großen Teiles der Danziger Bevölkerung, da diese Maßnahme ohne Volksabstimmung durchgeführt wurde.

Teil der Vierzehn Punkte Wilsons war einerseits der Grundsatz des Selbstbestimmungsrecht der Völker, andererseits sollte der neu errichteten Zweiten Polnischen Republik zusätzlich zur Ostseeküste am Polnischen Korridor ein weiterer freier Zugang zur See ermöglicht werden (Punkt 13). Der Danziger Hafen war traditionell der bedeutendste Umschlagplatz für Waren vom Oberlauf der Weichsel. Eine kleine Körperschaft wie Danzig konnte im Gegensatz zu einem großen Staat diesen Zugang nicht so leicht vereiteln. Während Frankreich einen starken polnischen Verbündeten aufzubauen suchte, war Großbritannien an einem Gleichgewicht der Kräfte auf dem Kontinent interessiert. Außerdem nahm man an, dass die Annexion Danzigs und seine Eingliederung in Polen einer dauerhaften friedlichen Lösung abträglich sei. Daher versuchte man an die Tradition eines selbstverwalteten Danzigs anzuknüpfen [2] , da das historische Danzig viele Jahrhunderte hindurch ein selbständiges Staatsgebilde gewesen war[3] (Republic Danzig 1454-1793), welches als führendes Mitglied der Hanse, unter dem diplomatischen Schutz der polnischen Krone, dem europäischen Handel zu wirtschaftlicher Blüte verhalf. Dank der meisterlichen Aufbauleistung polnischer Restaurateure (nach der Zerstörung durch den II. Weltkrieg) ist diese Erfolgsgeschichte Danzigs auch heute noch in den Fassaden der Stadt sichtbar.

Die Grundlage für die Aufnahme Danzigs in die Staatengemeinschaft als neutrales, freies und geschütztes Mitglied war der Versailler Vertrag, der den Bestand des Danziger Staatswesens sichern sollte.

Am 15. November 1920 konstituierte sich die neue Freie Stadt Danzig in einer feierlichen Bekanntmachung.

Die Proklamation erfolgte gegen 16 Uhr in einer feierlichen Sitzung durch die Verfassunggebende Versammlung, in Anwesenheit des gesamten diplomatischen Korps und vielen einheimischen Gästen. Der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Reinhard würdigte die Bedeutung dieses Tages verbunden mit dem Wunsch, dass durch Einheit und gegenseitiges Verständnis der Bestand des Staates gesichert sein möge. Der Vertreter des Völkerbundes Oberst Strutt vollzog die Proklamation und bestätigte die Schutzgarantie der Staatengemeinschaft für den Staat Danzig und seine Verfassung. Die Proklamation Danzigs fand am gleichen Tage auch vor dem Völkerbund in Genf statt. Oberst Strutt beendete seine Rede mit den Worten: "Laßt uns Frieden halten jederzeit, sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses. Die Welt braucht Frieden. Mögen Danzig und Polen dem östlichen Europa darin ein Vorbild sein. Beide Völker mögen glücklich und zufrieden nebeneinander leben, wachsen und gedeihen, durch gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft, bei gegenseitiger Unterstützung. Hiermit erkläre ich feierlichst die Stadt Danzig und das sie umgebende Gebiet mit dem heutigen Tage zur Freien Stadt"[4]

An ausländischen Mächten waren vertreten:

  • Großbritannien durch Konsul B.H. Frey und Vizekonsul Keane,
  • Frankreich durch Konsul Guèritte,
  • Italien durch Konsul Bertanzi,
  • USA durch Konsul Dawson,
  • Schweden durch Konsul Behnke,
  • Norwegen durch Konsul Ganswindt,
  • Dänemark durch Konsul Marks,
  • Niederlande durch Konsul Brinkmann jun.,
  • Österreich durch Dr. Fritz Meyer,
  • Griechenland durch Konsul Haber,
  • Türkei durch Dr. Schopf,
  • Guatemala durch Herrn Weber und den Berliner Konsul A. Wiatrak.[5]

Dieser völkerrechtliche, einmalige Status, wurde Danzig gegen den Willen Polens durch den Völkerbund verliehen. Danzig wurde ein autonomer Staat und war in staatsrechtlicher Beziehung von Polen völlig unabhängig. Allerdings wurde durch den Versailler Vertrag die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, entsprechend den Wünschen und Anträgen Danzigs, der polnischen Regierung übertragen, ebenso der Schutz der Danziger Staatsangehörigen im Ausland. An internationalen Konferenzen nahm Danzig jedoch als selbständiger Staat teil, und trat internationalen Abkommen als vertragschließender Teil bei. Die Danziger Verfassung wurde am 16. Mai 1920 von der „Verfassunggebenden Versammlung“ (dem späteren Volkstag) beschlossen, und am 11. Mai 1922 durch den Hohen Kommissar des Völkerbundes genehmigt. Der Völkerbund hatte als seinen ständigen Vertreter einen Hohen Kommissar, auf gemeinsame Kosten Danzigs und Polens, in Danzig stationiert. Seine Aufgabe war es, in Streitfragen zwischen Danzig und Polen die ersten Entscheidungen, gegen die eine Berufung an den Völkerbund möglich war, zu fällen. Die Republik Polen unterhielt in Danzig eine diplomatische Vertretung. Außerdem waren fast sämtliche Staaten der Welt in Danzig konsularisch vertreten. Für die Einreise nach Danzig gab es keine Visumspflicht, ein gültiger Reisepass genügte.

Das Danziger Staatsgebiet umfasste 1950 qkm einschließlich 58 qkm Wasserfläche des Frischen Haffs. Die Grenzlinie hatte eine Länge von 290,5 km, davon entfielen auf die Seegrenze 66,35 km. Die Einwohnerzahl betrug am 31. August 1924 383.995 Köpfe (in den 5 Verwaltungsbezirken wurden gezählt: Stadtkreis Danzig 206.458, Stadtkreis Zoppot 26.906, Kreis Danziger Höhe 65.827, Kreis Danziger Niederung 33.031, Kreis Großes Werder 51.773). Die Bevölkerung nahm weiter zu. Im Gebiet der Freien Stadt lagen die Hauptstadt Danzig, und die Städte Zoppot, Tiegenhof und Neuteich.

Die gesetzgebende Körperschaft, der Volkstag (das Parlament), wurde nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht gewählt und bestand aus 120 Mitgliedern. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte auf 4 Jahre. Die Regierung und oberste Landesbehörde war der Senat, der vom Volkstag gewählt wurde. Er bestand aus dem Präsidenten des Senats und 7 Senatoren im Hauptamt (auf 4 Jahre gewählt) und dem stellvertretenden Präsidenten und 13 Senatoren im Nebenamt (auf unbestimmte Zeit gewählt).

Gliederung des Senats: 11 Abteilungen:

  1. Präsidialabteilung und Auswärtige Angelegenheiten
  2. Abteilung des Innern
  3. Abteilung für Kirchliche Angelegenheiten
  4. Abteilung für Betriebe, Verkehr und Arbeit
  5. Finanzabteilung
  6. Abteilung für Handel und Gewerbe
  7. Justizabteilung
  8. Abteilung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
  9. Abteilung für Öffentliche Arbeiten
  10. Abteilung für Soziale und Gesundheitliche Angelegenheiten
  11. Abteilung für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung

Die Stärke der Fraktionen im Volkstag war zu Beginn 1926 folgende:

  • 34 Deutsch-national
  • 28 SPD (Sozial-demokratische Partei Danzigs)
  • 16 Zentrum
  • 12 Liberale
  • 9 Kommunisten
  • 7 Deutschsoziale
  • 5 Deutsch-Danziger Volkspartei
  • 5 Polen
  • 4 Frei

Die Gemeindeangelegenheiten der Stadt Danzig galten als Angelegenheiten des Staates. Der Senat versah die Geschäfte des früheren Magistrats. Ihm zur Seite stand die Stadtbürgerschaft, die vom Volkstag gewählt wurde. In den übrigen Städten des Staatsgebietes bestanden Magistrate und Stadtverordnetenversammlungen wie zu preußischer Zeit.

Die Beziehungen Danzigs zu Polen wurden durch den Danzig-polnischen Vertrag, unterzeichnet in Paris am 9. November 1920, und das Warschauer Abkommen vom 24. Oktober 1921 (das zur Ausführung und Ergänzung des Vertrages vom 9. November 1920 abgeschlossen wurde) geregelt. Das einheitliche Zollgebiet bestand seit dem 1. Januar 1922, die Einheit des Wirtschaftsgebietes seit dem 1. April 1925.[6] Am 14. Juni 1922 gab sich der Staat eine Verfassung, die sich an der der Weimarer Republik orientierte.

In den 1920er-Jahren wurde die Stadt zu einem Zentrum der jüdischen Auswanderung nach Übersee. Zwischen 1920 und 1925 emigrierten 60.000 Juden durch Danzig über den Atlantik. Die jüdische Gemeinde in der Stadt sah sich zunehmend Repressionen ausgesetzt, Beschwerden beim Hochkommissariat des Völkerbundes blieben wirkungslos. Allerdings verzögerte sich durch Danzigs internationalen Status die Einführung der antijüdischen Nürnberger Gesetze durch die Nazis außerhalb des Deutschen Reichs.

Religion

Nach Religionsbekenntnis wurden 1924 gezählt: 220.731 Evangelische, 140.797 Katholiken, 9.239 Juden, 5.604 Mennoniten, 2.129 Dissidenten, 1.934 Reformierte, 1.093 Baptisten, 410 Freireligiöse, 1.394 Anhänger anderer Religionsgemeinschaften (z.B. Hugenotten, ), sowie 664 Religionslose. [7]

Sprache

Kultur

Natur

Ein aus Schweden herüber driftender Gletscher hat in der Eiszeit im Danziger Gebiet deutliche Spuren hinterlassen und diese Landschaft geprägt. Ein Teil hiervon ist der pommerellen-ische Höhenrücken mit Hügeln, Tälern, Flüssen und Seen, welcher durch die Radaune, den historischen Trinkwasserfluß Danzigs, in nord und süd geteilt wird. Die Bodenbeschaffenheit wechselt ständig zwischen Lehm, Sand und Sumpf, stellenweise gibt es auch Landstriche die mit großen und kleinen Steinen und sogar Findlingen bestückt sind. Wälder befanden sich hauptsächlich auf den Danziger Höhen, einige am Dünungsgürtel, in der Ebene dem Danziger Werder jedoch nur an der Montauer Spitze. Torfmoore fanden sich in großer Anzahl auf der Höhe aber auch im Werder. Der mächtigste Strom des Freistaates war die Weichsel. Ihre ganze Länge beträgt 1068 km, wovon 1/20, also die Mündungsarme, zu Danzig gehörten. Da Weichsel und Nogat in ihrem Verlauf dem griechischen Buchstaben "Delta" ähneln, nannte man das Mündungsgebiet Weichseldelta. Beim Eintritt in das Danziger Staatsgebiet an der Montauer Spitze liegt die Weichsel noch 8 Meter über dem Pegel der Ostsee. Die Strecke bis zur Mündung bei Schiewenhorst - Nickelswalde beträgt 50 km, ein so flaches Gefälle weisen nur die Danziger Niederungsflüsse auf. An seiner tiefsten Stelle liegt das Danziger Land 2,5 Meter unter dem Meeresspiegel.[8] Landschaftsschutz und Landgewinnung durch Eindeichung haben im Weichseldelta die gleich große Bedeutung wie in den Niederlanden. Welche Gefahren bei einem Dammbruch lauerten beschrieb Theodor Storm sehr eindringlich in seiner Novelle Der Schimmelreiter. Ein weiterer Fluss ist die Mottlau, sie entspringt in der Nähe von Dirschau, trat bei Güttland in den Freistaat ein und mündet im Danziger Hafen, wo sie die Speicherinsel umfließt.

Landwirtschaft

An Lebensmitteln brachte Danzig nicht genügend für seinen eigenen Bedarf hervor. Es mussten daher beträchtliche Mengen eingeführt werden. Mineralische oder sonstige Bodenschätze gab es nicht, und so war man auf die volle Nutzung des Hafens, - Handel - Industrie - Handwerk -, und natürlich die Landwirtschaft angewiesen. Sowohl in der Pferde- und Rindviehzucht als auch beim Getreideanbau wurden hervorragende Ergebnisse erzielt. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche waren 57% Ackerland, 25% Wald, 8% Wiesen, und der Rest Umland. Über 37.000 Personen waren in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt.[9]

Rechtspflege

Steuerwesen

Industrie

Hier ist traditionsgemäß der Schiffbau hervorzuheben, welcher sich durch seine Leistungen einen guten Weltruf erwarb. Neben Maschinen aller Art wurden auch Schienenfahrzeuge hergestellt. Bedingt durch die großen Mengen an Holz die durch eigene Forstung zur Verfügung standen war auch die Holzindustrie sehr umfangreich. Ferner ist die Verarbeitung von Bernstein zu Schmuck erwähnenswert, der in die ganze Welt exportiert wurde. Auch die Danziger Liköre und Schnäpse waren seit jeher weltweit beliebt, für das Danziger Goldwasser und den Danziger Machandel gilt dies auch heute noch. Sowohl die Tabakindustrie, als auch die Herstellung von Fisch- und Fleischkonserven entwickelten sich immer stärker.[10]

Handel

Der Handel bildete eine der Hauptgrundlagen der Danziger Wirtschaft. Es wurden am 1. Dezember 1923 insgesamt 5.515 Handels- und Verkehrsunternehmen mit 30.698 beschäftigten Personen gezählt. Die Danziger See- Handelsflotte umfasste 78 Schiffe. Regelmäßiger Personen- und Frachtverkehr bestand mit allen Küsten Nord-Europas und mit den USA und Kanada. Massengüter in Schiffsladungen bezog Danzig aus Skandinavien, Heringe aus Schottland, Kohle aus England, Südfrüchte aus Spanien und Nord-Afrika, Düngemittel und Rohstoffe aus Chile, und Baumwolle, Mehl, Schmalz und Fleischkonserven aus den Vereinigten Staaten. Ausgeführt wurden dagegen große Mengen Holz, hauptsächlich nach England, Belgien und Frankreich.[11]. Dieser Bedarf wurde durch das polnische Hinterland gedeckt und in 100 m langen Flößen die Weichsel herunter transportiert.

Währung

Am 18. Dezember 1923 wurde die bisherige deutsche Währung durch den Danziger Gulden zu 100 Pfennig ersetzt, der an die britische Währung gekoppelt war. 25 Gulden entsprachen 1 britischen Pfund. In dieser Zeit der weltweiten Inflation war der Danziger Gulden eine der beiden stabilsten Währungen.

Tourismus

Verfassung

Die geschichtliche Bezeichnung Hansestadt wurde der Freien Stadt Danzig von den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten verweigert. Im Übrigen trat der genehmigte Verfassungsentwurf als Verfassung am 11. August 1920 in Kraft; Veränderte Fassung vom 14. Juni 1922[12]

Danach fungierte als oberste Regierungsbehörde der Präsident des Senats. Dieser war seinerseits dem Parlament, d. h. dem Volkstag verantwortlich. Ein Staatsoberhaupt war nicht vorgesehen.

Die eigentliche Stadt Danzig verlor ihre kommunale Selbständigkeit. Sie blieb zwar als Stadtgemeinde und Stadtkreis bestehen; ihre gemeindlichen Angelegenheiten galten aber als solche des Staates und wurden von Senat und Volkstag wahrgenommen. Einen Oberbürgermeister der Stadt Danzig gab es damit nicht mehr.

Die übrigen bisherigen Verwaltungsbehörden wurden den Danziger Verhältnissen angepasst und blieben im Allgemeinen bestehen.

Die Freie Stadt Danzig stand unter dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar[13] in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen als erste, der Völkerbundsrat in Genf als letzte Instanz.

Verwaltungsgliederung

Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.[14]

Aus ihnen wurden die Stadtkreise Danzig und Zoppot gebildet und die Landkreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Großes Werder.

Das Deutsche Reich und die Freie Stadt Danzig, 1925
  • Berent (teilweise),
  • Danzig-Stadt,
  • Danziger Höhe (teilweise),
  • Danziger Niederung (teilweise),
  • Dirschau (teilweise),
  • Elbing (teilweise),
  • Karthaus (teilweise),
  • Marienburg (Westpr.) (teilweise),
  • Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot).

Diese Kreise und Kreistrümmer wurden wie folgt zusammengeschlossen:

Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zugunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großes Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig.

Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt, 1929 wurden die im Danziger Gebiet noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke, die bestehen blieben.

Im übrigen veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im wesentlichen nicht mehr.

Justiz

Nach Konstituierung der Freien Stadt nahm das neu gegründete Danziger Obergericht die bisherigen Aufgaben des Reichsgerichts in Leipzig, des Berliner Kammergerichts und des Danziger Oberlandesgerichts wahr. Im Übrigen blieb die bisherige Gliederung in ein Landgericht und vier Amtsgerichte bestehen.

Post

Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in der Freien Stadt Danzig wurden von Danzig unbeschränkt betrieben und verwaltet. Daneben hatte auf Grund des Versailler Vertrages Polen das Recht, einen Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst für den Verkehr zwischen Polen und dem Hafen von Danzig sowie zwischen dem Ausland und Polen über den Danziger Hafen einzurichten. Hierdurch wurde indes der Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr der Danziger Postverwaltung mit Polen nicht beschränkt.

Danzig gab auch eigene Briefmarken heraus, siehe dazu Danziger Postgeschichte.

Die Postversorgung wurde von Polen exzessiv dahin ausgelegt, dass am 5. Januar 1925 im gesamten Stadtgebiet zehn polnische Briefkästen aufgehängt wurden und polnische Postbedienstete in Danzig ihre Briefzustellungen vornahmen. Es entspann sich über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ein längerer Streit zwischen den Danziger und polnischen Behörden. Der in dieser Sache angerufene Völkerbundsrat traf daraufhin auf das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 11. Mai 1925 die Entscheidung, dass in einem näher umgrenzten Gebiet, das den Hafen und die gesamte Danziger Innenstadt umfasste, polnische Postkästen aufgehängt bleiben durften.

Verkehr

Zoll

Die Organisation des Zolldienstes stand der Regierung der Freien Stadt Danzig zu. Das Landeszollamt erhob die Zölle durch Danziger Beamte nach dem polnischen Zolltarif, sowie die Verbrauchs- und Verkehrsabgaben nach den Danziger Gesetzen. Mehr als ein Drittel – 34 Prozent – aller im Danzig-polnischen Zollgebiet aufkommenden Zolleinnahmen wurden in der Freien Stadt Danzig erhoben, der Danziger Staatskasse verblieben nur 7,31 %.

Eisenbahnverkehr

Die Verwaltung der Eisenbahnen (Fernverkehr) im Gebiete der Freien Stadt wurden gemäß Artikel 104 des Versailler Vertrages der Republik Polen übertragen. Dienstsprache und Aufschriften blieben deutsch. Kleinbahnen und Straßenbahnen wurden von Danzig betrieben.

Der Güterumschlag der Bahn mit dem Danziger Hafen betrug im Jahre 1922 ca. 3 Mio. Tonnen, im Jahre 1923 ca. 2,5 Mio. Tonnen.

Im Personenverkehr bestanden direkte D-Zug-Verbindungen zu allen Zentren in Deutschland, Polen und den östlichen Staaten.

Kraftfahrzeuge

Das Danziger Unterscheidungskennzeichen (ovales Nationalitätszeichen) für Kraftfahrzeuge war „DA[15]. Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummernschild) dagegen begann mit DZ gefolgt von einer 1- bis 5-stelligen Nummer. 1956 wurden für die 1945 besetzten Ostgebiete des Deutschen Reiches und das Gebiet der Freien Stadt Danzig Kürzel reserviert, so DZ für Danzig (auch BR für Breslau, KP für Königsberg i. Pr. Siehe auch Ostzonenverzeichnis).

Luftverkehr

Das Danziger Staatszugehörigkeitszeichen für Flugzeuge war gemäß Verordnung über Luftverkehr vom 6. Januar 1937 (GBl. f. d. FS Danzig Nr. 8 vom 28. Januar 1937, Seite 29 ff.) aus den Buchstaben YM gebildet (gefolgt von einer Zahlen- und Buchstabenkombination); das Zeichen war gemäß diesem Gesetz mit der Staatsflagge am Heck sichtbar am Flugzeug zu führen.

Der Danziger Flughafen wurde 1923 in Langfuhr eröffnet und bildete den wichtigsten Knotenpunkt im skandinavisch - baltischen Raum Europas. Die Linie Danzig - Marienburg wurde täglich öfter geflogen. Mehrmals in der Woche verkehrten im unmittelbaren oder im Anschlußverkehr Flüge nach Berlin, Hamburg, Amsterdam, London, Kopenhagen, Warschau, Krakau, Lemberg, Königsberg, Riga, Moskau, Helsingfors und Stockholm. Es bestanden 1923 drei Danziger Luftverkehrsgesellschaften die Personen und Post beförderten: Danziger Luftpost - Danziger Luftreederei - Danziger Lloyd-Luftdienst.[16]

Hafen von Danzig

Zur Verwaltung des Hafens war ein Hafenausschuß eingerichtet worden, der aus jeweils 5 Danziger und polnischen Mitgliedern bestand, mit einem vom Völkerbund bestimmten Präsidenten schweizerischer Nationalität. Diesem Hafenausschuß war auch die Verwaltung der Weichsel in ihrem Laufe durch das Danziger Gebiet übertragen. Danzig besaß außerdem auch einen Freihafen.

Gleichwohl schuf Polen in den Folgejahren nach 1920 eine durch Polen allein kontrollierbare sichere Umgehung des Freistaates: nördlich von Danzig legte Polen den neuen Hafen Gdynia auf dem Gebiet der alten deutschen Landgemeinde Gdingen an und verband ihn über die neue Kohlenmagistrale durch den polnischen Korridor mit dem polnisch gewordenen ostoberschlesischen Industriegebiet.

Bereits im Jahre 1933 übertraf der Güterumschlag über Gdingen (Gdynia) den des Danziger Hafens mit wirtschaftlich ernst zu nehmenden Folgen. Damit wäre zumindest das für die Stadt Danzig sehr gefährliche polnische Munitions-Depot auf der Westerplatte hinfällig geworden, welches von den Bürgern als permanente Bedrohung wahrgenommen wurde. Hinzukommt, dass die Westerplatte vor dem 1. Weltkrieg der Lieblingsstrand und das Naherholungsgebiet der Danziger war.

Westerplatte

Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten. Deren Ausladung wurde durch einen Streik der Danziger Hafenarbeiter verhindert.

Daraufhin wurde Polen zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage militärisch befestigt. Die Westerplatte unterstand zwar weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage inspiziert werden.

Zweiter Weltkrieg

Ebenso war die Stadt eine der Hochburgen von Deutschkonservativen und später nationalsozialistischen Gruppen. Bereits bei den Wahlen am 16. November 1930 wurde die NSDAP zur zweitstärksten Partei, mit der Wahl vom 28. Mai 1933 erlangten die Nationalsozialisten im Volkstage die absolute Mehrheit. Sie bauten diese in der Wahl 1935 noch aus. Ab 1933 war der Status der Freien Stadt weitgehend unumstritten, was im Rahmen des deutsch-polnischen Nichtangriffspaktes vom 26. Januar 1934 bekräftigt wurde.

Am 23. August 1939 setzte der Senat den bisherigen Danziger Gauleiter der NSDAP Albert Forster als Staatsoberhaupt ein.

Am 15. Oktober 1939 wurde der Danziger Gulden abgeschafft und durch die Reichsmark zum Kurs von 0,70 RM umgetauscht.

Banknote 20 Gulden, 1937

Mit den Schüssen des deutschen Linienschiffes Schleswig-Holstein auf die Westerplatte begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg.

Das polnische Postgebäude wurde vertragswidrig befestigt und mit polnischem militärischen Schutz versehen.

Im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig am 1. September 1939 eroberten Truppen der SS-Heimwehr Danzig die polnische Post; ein Ereignis, dem Günter Grass ein Kapitel seines Romans Die Blechtrommel widmet.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 übernahm Albert Forster als selbsternanntes Staatsoberhaupt und Gauleiter unter Aufhebung der Danziger Verfassung die gesamte gesetzgebende und vollziehende Gewalt.

Durch Staatsgrundgesetz vom gleichen Tage erklärte er das Gebiet der Freien Stadt Danzig zum Bestandteil des Deutschen Reiches. Dieser Anschluss wurde durch Reichsgesetz vom gleichen Tage in der Berliner Sitzung des Reichstages auch vollzogen.

Am 1. September 1939, einen Tag nachdem der Senat die Verdienstmedaille Danziger Kreuz beschlossen hatte, beschoss die Wehrmacht die Westerplatte, und im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig‎ wurde dieses Gebäude erstürmt. Zudem trafen Truppen der Wehrmacht von Ostpreußen aus ein. Polen gelang es nicht, wie vorgesehen innerhalb von 6 Stunden, Danzig vom Korridor aus einzunehmen.

Etwa 600 in der Stadt verbliebene jüdische Einwohner und hier lebende Polen wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager und Ghettos deportiert (siehe auch KZ Stutthof).

Die Eingliederung der Freien Stadt Danzig in das Deutsche Reich, verkündet durch den am 23. August zum Danziger Staatsoberhaupt gewählten Gauleiter Albert Forster, erfolgte als vorgebliche Verfassungsabänderung unter Verfassungsbruch gem. Art. 49 DanV[17] und war damit völkerrechtswidrig (keine Zustimmung des Völkerbundes) und ungültig. Im späteren Verlauf ging sie am 26. Oktober 1939 im neuen Reichsgau Westpreußen, später in Danzig-Westpreußen auf.

Nach dem Krieg wurde die Freie Stadt Danzig von den Siegern jedoch nicht als besetztes Land behandelt, wie etwa Österreich, Sudetenland und das vergleichbare Memelland, sondern als Teil des Deutschen Reiches. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde am 30. März 1945[18] in die polnische Wojewodschaft Gdansk und mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949[19] in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Voraussetzungen hierfür gaben die Verwaltungsbestimmungen des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 (Punkt IXb, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 3–20)[20], das eine spätere friedensvertragliche Regelung vorsah. Laut Antwort 14/3263 der Bundesregierung „hat sich [mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages] nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt.“[21] Diese Aussage bezieht sich offenbar nur auf das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen, da kein Organ der Freien Stadt Danzig vertragschließender Teil in dem bezugnehmenden Vertrag war und nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Staaten gehörte, was die Bundesregierung in der genannten Antwort zuvor einräumte (Zitat:... Danzig hat seit der friedensvertraglichen Regelung nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr zu Deutschland gehört, woran auch die zeitweilige Annexion im Zweiten Weltkrieg aus heutiger völkerrechtlicher Sicht nichts ändert.In Bezug auf die Entwicklung des völkerrechtlichen Status von Danzig hat die Bundesrepublik Deutschland daher mangels völkerrechtlicher Zuständigkeit keine rechtserheblichen Handlungen vornehmen können.In Abschnitt IX des Protokolls der Potsdamer Konferenz vom 2.August 1945 hatten die drei Siegermächte die „frühere Freie Stadt Danzig“ vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung polnischer Verwaltung unterstellt ...).[22]

Personalien

Reichskommissar

Militärgouverneur

  • Sir Reginald Tower, Großbritannien (1920)

Präsidenten des Senats

Präsidenten des Volkstags

  • Wilhelm Reinhard (1920–1921)
  • Adalbert Mathaei (1921–1921)
  • Adolf Treichel (1921–1923)
  • Julius Gehl (1923–1924)
  • Adolf Treichel (1924–1926)
  • Alfred Semrau (1926–1928)
  • Fritz Spill (1928–1930)
  • Julius Gehl (1930–1931)
  • Wilhelm von Wnuck (1931–1933)
  • Franz Potrykus (1933–1933)
  • Wilhelm von Wnuck (1933–1936)
  • Edmund Beyl (1937–1939)

Hochkommissare

  • Edward Lisle Strutt, Großbritannien (1920, geschäftsführend)
  • Bernardo Attolico, Italien (1920, stellvertretend)
  • Generalleutnant Sir Richard Haking, Großbritannien (1921)
  • Mervyn Mc Donnell, Großbritannien (1923)
  • Joost Adriaan van Hamel, Niederlande (1925)
  • Conte Manfredo Gravina, Italien (1929)
  • Helmer Rosting, Dänemark (1932)
  • Seán Lester, Irland (1934)
  • Professor Carl Jacob Burckhardt, Schweiz (1937)

NSDAP

Das Gebiet der Freien Stadt Danzig bildete den Gau Danzig der NSDAP. Dieser war abweichend von der staatlichen Gliederung in 9 Kreise der NSDAP eingeteilt:

  • Danzig-Außenstadt
  • Danziger Höhe
  • Danziger Innenstadt
  • Kreis Danziger Niederung
  • Großes Werder
  • Langfuhr
  • Neufahrwasser
  • Oliva
  • Zoppot

Gauleiter der NSDAP

Kreise in der Freien Stadt Danzig 1939

Stadtkreise

  1. Danzig
  2. Zoppot

Landkreise

  1. Danziger Höhe [Sitz: Danzig]
  2. Danziger Niederung [Sitz: Danzig]
  3. Großes Werder [Sitz: Tiegenhof]

Verweise

Literatur

  • Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig: Wege und Umwege in die europäische Zukunft; Historischer Rückblick, staats- und völkerrechtliche Fragen. Bonn 1997 (2. Auflage), ISBN 3-88557-149-8.
  • Prof. Dr. Gilbert H. Gornig Das rechtliche Schicksal der Danziger Kulturgüter seit 1939/45 am Beispiel der Naturforschenden Gesellschaft zu Danzig. Ein Rechtsgutachten Verlag Wissenschaft und Politik Köln 1999, ISSN 1434-8616, ISBN 3-8046-8841-1.
  • Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. Stuttgart (Deutsche Verlags-Anstalt) 1969 (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte).
  • Peter Oliver Loew: Danzig und seine Vergangenheit 1793–1997. Die Geschichtskultur einer Stadt zwischen Deutschland und Polen. Osnabrück (fibre Verlag) 2003 (= Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau).
  • Dieter Schenk: Hitlers Mann in Danzig. Gauleiter Forster und die Verbrechen in Danzig-Westpreußen. Dietz Bonn 2000, ISBN 3-8012-5029-6.
  • Entscheidungen des Permanent Court of International Justice zur Freien Stadt Danzig[1]
  • Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: "Die Freie Stadt Danzig; Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft." Danzig 1926
  • Dr. Jürgensen: "Die Freie Stadt Danzig", Danzig (ca.1924/1925, Kafemann GmbH)

Fußnoten

  1. http://home.arcor.de/iframe/dontdelete/danzigbevoelkerung.pdf
  2. Kimmich, Christoph M., The Free City, Danzig and German Foreign Policy 1919–1934, (1968) S. 1ff.
  3. Grünbuch der Vertretung der Freien Stadt Danzig, Lübeck 1965, S.7
  4. Hans Viktor Böttcher: "Die Freie Stadt Danzig - Wege und Umwege in die europäische Zukunft.
  5. Danziger Neueste Nachrichten vom 16.11.1920
  6. Die Freie Stadt Danzig, ihr Aufbau und ihre Wirtschaft, Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig, 1926
  7. Dr. Jürgensen: "Die Freie Stadt Danzig", Danzig
  8. Reinhold Mantau: Heimatkunde der Freien Stadt Danzig, Danzig 1924
  9. Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: "Die Freie Stadt Danzig; Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft." Danzig 1926
  10. Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: "Die Freie Stadt Danzig; Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft." Danzig 1926
  11. Dr. Jürgensen: Die Freie Stadt Danzig, Danzig ca.1924/25
  12. http://www.verfassungen.de/de/x/danzig22.htm
  13. http://www.worldstatesmen.org/Poland.htm#Danzig
  14. http://www.versailler-vertrag.de/vv3a.htm#311
  15. http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_11/app3.html]
  16. Reinhold Mantau: Heimatkunde der Freien Stadt Danzig, Danzig 1924
  17. http://www.verfassungen.de/de/x/danzig22.htm#i4
  18. pl. Eingl.-Dekret 30. März 1945 http://isip.sejm.gov.pl/servlet/Search?todo=open&id=WDU19450110057
  19. Ustawa 11.1949: http://isip.sejm.gov.pl/servlet/Search?todo=open&id=WDU19490040022
  20. Potsdamer Abkommen, Text: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
  21. Antwort auf die kleine Anfrage der PDS-Fraktion, Drucksache 14/3263: http://dip.bundestag.de/btd/14/032/1403263.pdf
  22. Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig, Wege und Umwege in die europäische Zukunft.


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