Zentralverwaltungsdepartement

Zentralverwaltungsdepartement

Das Zentralverwaltungsdepartement für die besetzten Gebiete (franz. Département Central d’Administration temporaire), anfangs Zentralverwaltungsrat genannt, war eine während der Befreiungskriege im Jahr 1813 eingerichtete Organisation der Alliierten für die Verwaltung der von Napoleon eroberten Gebiete. Sie bestand im Wesentlichen bis Mitte 1814.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Aufgaben

Carl Reichsfreiherr vom und zum Stein

Der Reichsfreiherr vom Stein schlug dem russischen Zaren Alexander I. eine Zentralverwaltungsbehörde als Besatzungsbehörde, Beschaffungsstelle für Geld, Waffen und Soldaten vor. Dahinter steckte aber vor allem die Absicht, eine Basis für die Wiederherstellung eines deutschen Reiches zu schaffen. Diesem Konzept folgten die Regierungen Preußens und Russlands nicht. Die Aufgaben eines am 19. März 1813 in Breslau vereinbarten Verwaltungsrates blieben rein administrativer Natur. In der Leipziger Konvention vom 21. Oktober 1813 nach der siegreichen Völkerschlacht wurde die neue Behörde von Vertretern Österreichs, Russlands, Preußens, Großbritanniens und Schwedens gegründet. Anfangs als Zentralverwaltungsrat noch kollegial organisiert, wurde die Einrichtung nunmehr als Zentralverwaltungsdepartement der Leitung Steins unterstellt. Allerdings erhielt er seine Anweisungen durch einen Diplomatenrat aus Gesandten aller Verbündeten.

Freiherr vom Stein verfügte über eine kleine aber effektive Organisation, der es zeitweise gelang sich vom Einfluss des alliierten Hauptquartiers weitgehend unabhängig zu machen. Allerdings hatte sie ihren Sitz im Hauptquartier der Verbündeten zunächst in Frankfurt und schließlich in Paris. Engster Mitarbeiter Steins war dabei Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn. Agenten der Behörde sorgten für die Beschaffung von Bargeld, Material und Ausrüstungen für die Truppen.

Stein versuchte die preußischen Reformen auf die eroberten Gebiete auszudehnen. Die Hoffnungen Steins, dass die besetzten Gebiete die Basis eines deutschen Nationalstaates werden würden, scheiterten bereits im Ansatz. Der nach den Erfolgen der Alliierten stetig gewachsene Bereich der zu verwaltenden Gebiete wurde rasch durch die Restaurationspolitik der Verbündeten wieder verkleinert. So wurden in Mecklenburg und einer Reihe kleinerer mittel- und westdeutscher Gebiete die alten Dynastien wieder eingesetzt.

Dennoch versuchte Stein sein Ziel, die Zentralverwaltungsbehörde zu einer Basis für einen Nationalstaat zu machen, durch Publizisten wie Otto August Rühle von Lilienstern, Ernst Moritz Arndt oder Max von Schenkendorf zu fördern. Wilhelm von Humboldt entwarf gar den Entwurf einer zukünftigen Reichsverfassung, der Ähnlichkeiten mit dem später entstandenen Deutschen Bund aufwies. Derartige Pläne scheiterten nicht zuletzt am Widerstand von Metternich.

Verwaltung in Sachsen

Johann Albrecht Friedrich Eichhorn

Auch die Hoffnung Steins, die größeren Rheinbundstaaten zu kontrollieren, scheiterte, da diese sich rechtzeitig von Napoleon lossagten und in das Lager der Alliierten übertraten. Im Kern beschränkte sich das Zuständigkeitsgebiet der Behörde Anfangs auf das Königreich Sachsen, dessen König Friedrich August I. wegen seiner Unterstützung Napoleons verhaftet worden war. In Hinsicht auf politische Reformen war der Zentralverwaltungsrat für Sachsen durchaus von Bedeutung. An die Stelle einer Vielzahl unterschiedlicher Behörden in den einzelnen Landesteilen trat eine neue zentrale Organisation, an die der sächsische Staat später anknüpfen konnte. Hinzu kamen Ansätze einer Militär- und einer Steuerreform. Wirklich tief greifende Veränderungen konnte die Übergangsverwaltung indes nicht bewirken, zumal sich etwa in Sachsen nur die personelle Zusammensetzung der Verwaltungsspitze änderte. Immerhin wurde in Sachsen erstmals ein statistisches Büro eingerichtet, um zuverlässige Daten zur Planung zu gewinnen.

Verwaltung der Napoleonischen Staaten

Freiherr von Vincke

Im Verlauf des Krieges kamen die napoleonischen Kunststaaten Königreich Westphalen, Herzogtum Berg und Frankfurt und später auch die linksrheinischen bislang in das französische Staatsgebiet eingegliederten Gebiete hinzu.

Insgesamt wurden in den besetzten Gebieten sieben Generalgouvernements eingerichtet. Dazu gehörten das Generalgouvernement Sachsen und das Generalgouvernement Frankfurt. Hinzu kamen das Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein unter Ludwig von Vincke mit Sitz in Münster und das Generalgouvernement Berg mit Sitz in Düsseldorf, zunächst unter Justus Gruner. Einige Zeit später wurde das Generalgouvernement Mittelrhein mit Sitz in Trier gebildet. Später war die Hauptstadt in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt. Dieses umfasste vor allem die ehemals französischen Departements Département du Mont-Tonnerre, Département de la Sarre sowie das Département de Rhin-et-Moselle. Gruner wechselte dafür von Düsseldorf nach Trier. Das Generalgouvernement Niederrhein mit Sitz in Aachen umfasste die ehemaligen Departements Département de la Roer, Ourthe und untere Maas unter Johann August Sack.

In den ehemals französischen Gebieten und den ehemals napoleonischen Staaten wurden die Präfekturen in Kreisverwaltungen umgewandelt und aus Maires wurden Bürgermeister. Rechtlich gab es allerdings folgenschwere Unterschiede. Während im Rheinland der Code Civil weiter galt, wurden in Westfalen das allgemeine Landrecht oder sonstige vorrevolutionäre Rechte eingeführt.

Insbesondere versuchten die neuen Gouverneure Truppen für den Krieg gegen Napoleon anzuwerben. Für die neuaufgestellte bergische Brigade unter General von Jechner erließ Gruner am 29. November 1813 den „Aufruf an deutsche Jünglinge und Männer zwischen Rhein, Wupper und Sieg zum Kampf für Deutschlands Freiheit.“ Obwohl sich einige Rekruten meldeten, überließ die neue Behörde die Aushebung neuer Truppen nicht nur der Freiwilligkeit. Wie in Preußen unterlagen etwa durch das bergische Landsturmedikt vom 25. Dezember 1813 alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren der Wehrpflicht.

Beim Vormarsch durch das eigentliche Frankreich kontrollierte die Behörde Steins vorübergehend auch diese Gebiete. Nach dem Pariser Frieden vom Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenze von 1791 wurden die Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter Sack vereinigt und direkt der preußischen Verwaltung unterstellt. Diese bildeten später zusammen mit dem Gouvernement Berg die Basis für die spätere preußische Rheinprovinz, ähnlich wie das von Vincke kontrollierte Gebiet die Grundlage für die Provinz Westfalen schuf.

Im Juni 1814 begann Stein in Frankfurt mit der organisatorischen Abwicklung der Zentralverwaltungsbehörde.

Literatur

  • Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München, 1998 ISBN 3-406-44038-X. S.88ff.
  • Walther Hubatsch: Die Stein-Hardenbergschen Reformen. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1989 ISBN 3-534-05357-5 S.197ff.
  • Wilhelm Ribhegge: Preussen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008 (Sonderausgabe für die Landeszentrale für politische Bildung NRW) S.46ff.

Weblinks


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