Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz

Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz

Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510) vereinheitlicht die bisher länderspezifischen Regelungen zum Schutz gefährdeter Zeugen im Strafprozess.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
Kurztitel: Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz
Abkürzung: ZSHG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Strafverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 312-14
Datum des Gesetzes: 11. Dezember 2001
(BGBl. I S. 3510)
Inkrafttreten am: 31. Dezember 2001
Letzte Änderung durch: Art. 2 Abs. 12 G vom 19. Februar 2007
(BGBl. I S. 122, 140)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
(Art. 5 Abs. 2 G vom 19. Februar 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Zunächst normiert es, auf wen das Gesetz anzuwenden ist, wer also überhaupt ein gefährdeter Zeuge ist. Noch in den Beratungen zu diesem Gesetz wurde es abgelehnt eine Beschränkung der Anwendbarkeit auf Prozesse aus dem organisierten Verbrechen oder mit terroristischem Hintergrund aufzunehmen, sodass nunmehr auch Zeugen aus sonstigen Strafverfahren geschützt werden können.

Innovativ ist daneben auch, dass durch dieses Gesetz auch Angehörige gefährdeter Zeugen in den Genuss der Zeugenschutzmaßnahmen kommen können. Häufig wird natürlich eben nicht nur der Zeuge selbst bedroht oder angegriffen, sondern auch dessen Familie oder Freunde. Zuständig für den Zeugenschutz sind die Zeugenschutzdienststellen der Polizei. In der Regel sind dies die normalen Polizeidienststellen.

Neben weiteren Normen enthält das ZSHG als wesentlichste Bestimmungen Befugnisnormen bezüglich des Herstellens einer vorübergehenden Tarnidentität sowie zu Weitergabesperren von persönlichen Daten. Beide Handlungsmöglichkeiten waren bis dato unzureichend und uneinheitlich geregelt.

Der Zeugenschutz stellt in Verfahren, in denen eine Verurteilung auf Grund diffiziler Organisationsstrukturen im Bereich der OK häufig nur durch eine Zeugenaussage möglich ist, einen enorm wichtigen Punkt dar. Dies wird vor allem in den letzten Jahren immer deutlicher: die organisierte Kriminalität und terroristisch motivierte Straftaten nehmen stetig zu und damit auch die Fälle von notwendigem Zeugenschutz.

Weblink

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zeugenschutzharmonisierungsgesetz — Das Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz (ZSHG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I, 3510) vereinheitlicht die bisher länderspezifischen Regelungen zum Schutz gefährdeter Zeugen im Strafprozess. Basisdaten Titel: Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes… …   Deutsch Wikipedia

  • Zeugenschutzprogramm — Die Maßnahme des Zeugenschutzprogramms dient dazu, wichtige Zeugen (ggf. auch Kronzeugen) in Prozessen zu schützen, falls ernsthaft befürchtet werden muss, dass der Zeuge durch wahrheitsgemäße Aussage in Lebensgefahr geraten würde (z. B.… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Personenstandsrechtsreformgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts Kurztitel: Personenstandsrechtsreformgesetz Abkürzung: PStRG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Zeugenschutzgesetz — Das Zeugenschutzgesetz (ZSchG) wurde am 30. April 1998 vom deutschen Bundestag beschlossen. Es regelt, welche Personen vor Gericht in welchem Umfang geschützt werden müssen: „Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung …   Deutsch Wikipedia

  • ZSHG — Die Abkürzung ZSHG kann stehen für: die Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig Holsteinische Geschichte das Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort …   Deutsch Wikipedia

  • ZSHG — abbr. Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz …   Dictionary of abbreviations

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”