Ziehkind

Ziehkind
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Ein Pflegekind ist ein Kind, welches vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Ein Pflegekind kann direkt von den Erziehungsberechtigten in eine Pflegestelle gegeben werden (typisch bei Tagespflege oder bei Bereitschaftspflege im Fall einer Erkrankung des/der Erziehungsberechtigten) oder es findet eine Vermittlung durch das Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung statt (Vollzeitpflege, Ergänzungspflege, Dauerpflege, Bereitschaftspflege bei akuter Herausnahme). Bei Vermittlungen über das Jugendamt ist die Erstellung eines Hilfeplans gesetzlich vorgeschrieben. An diesem sollten alle Beteiligten mitarbeiten, sowohl die Personensorgeberechtigen (in der Regel die Eltern), als auch die (zukünftigen) Pflegeeltern bzw. zur Ausführung der Hilfe bestimmten Erzieher, je nach Einbindung auch Sozialpädagogen, Lehrer, Mediziner, usw.). Gesetz (siehe SGB VIII) und örtliche Ausführungsvorschriften fordern die regelmäßige (bei Veränderungen umgehende, ansonsten in der Regel jährliche bzw. halbjährliche) Überprüfung der im Hilfeplan festgehaltenen Rahmenbedingungen.

Bei der Unterbringung durch das Jugendamt hat dieses nach neuerer Rechtsprechung (2004) eine Garantenstellung, die zur regelmäßigen Kontrolle der Verhältnisse des Pflegekindes verpflichtet.

Statistik

In Deutschland wurden 2005 8.725 Kinder in Vollzeitpflege an nichtverwandte Personen vermittelt.[1].

In der Schweiz wird keine Statistik geführt, da die Vermittlung der Pflegekinder privat erfolgt. Die "Pflegekinder Aktion Schweiz" geht von ungefähr 15.000 Pflegekindern aus, weitere 11.000 sollen in Heimen leben.

Kranken- und Rentenversicherung

Pflegekinder in Teilzeitpflege sind i.d.R. über die leiblichen Eltern krankenversichert. Kinder in Dauerpflege können in der gesetzlichen Krankenversicherung der Pflegeeltern kostenfrei mitversichert werden (Familienversicherung, § 10 Abs. 4 SGB V). Stirbt ein Pflegeelternteil, hat das Kind daraus Ansprüche auf Waisenrente (§ 48 Abs. 3 SGB VI).

Pflegekinder in Dauerpflege sind bei der Riester-Rente leiblichen Kinder gleichgestellt, d.h. dass Pflegeeltern für diese Kinder die Riester-Förderung beantragen können. Eine Pflegemutter, die durch eigene Berufstätigkeit oder ähnliches keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung hat, ist während der ersten drei Lebensjahre des Pflegekinds (also während der Erziehungszeit der gesetzlichen Rentenversicherung) durch das Pflegekind förderberechtigt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung steht der Pflegemutter die verbleibende Kindererziehungszeit zu, bei Inobhutnahme ab Geburt also die volle Erziehungszeit, bei späterer Inobhutnahme die volle Erziehungszeit abzüglich der Erziehungszeit der leiblichen Mutter.

Haftung

Bei der vorübergehenden Inpflegenahme haften Pflegeeltern gegenüber dem Pflegekind in größerem Umfang als gegenüber eigenen Kindern oder längerfristig aufgenommen Pflegekindern. Es handelt sich um eine vertraglich übernommene Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Dieses Risiko kann z.B. durch Abschluss einer entsprechend erweiterten Privathaftpflichtversicherung (z.B. das sogenannte Tagesmutterrisiko) oder einer zusätzlichen Binnenhaftpflichtversicherung, die haftungsrechtliche Risiken zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern (bei Bereitschafts- und Dauerpflege) absichert werden.

Quellen

  1. http://www.taz.de/pt/2006/11/02/a0181.1/text

Siehe auch

Literatur

  • Monika Nienstedt, Arnim Westermann: Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen. Stuttgart, Klett-Cotta 2007, 2. Aufl. 2008, ISBN 978-3-608-96007-5
  • Gillig-Riedle / Riedle: Pflegekinder - Alles was man wissen muss. 2008, ISBN 978-3-980866040
  • Zwernemann: Praxisbuch Pflegekinderwesen. 2007, ISBN 978-3-00-021440-0
  • Monika Nienstedt, Arnim Westermann: Pflegekinder. 1998 ISBN 3-407-55909-7
  • Martin R. Textor, Peter Klaus Warndorf (Hrsg.): Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung. Freiburg, Lambertus 1995. ISBN 3-7841-0785-0
  • Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.): Glücklich an einem fremden Ort? Familienähnliche Betreuung in der Diskussion. Münster, Votum 2002. ISBN 3-935984-32-4
  • Ulrich Gintzel (Hg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster, Votum 1996, ISBN 3-926549-85-8
  • Jürgen Blandow: Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim, Juventa 2004, ISBN 3-7799-1773-4

Weblinks

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