Zivilgericht

Zivilgericht

Das Zivilgericht ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zusammen mit den Strafgerichten bilden die Zivilgerichte die Ordentliche Gerichtsbarkeit.

Die Zivilgerichtsbarkeit besteht aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der streitigen Gerichtsbarkeit. Die streitige Gerichtsbarkeit, also die Entscheidung eines Rechtsstreits zwischen Kläger und Beklagten, kann sowohl durch ein staatliches als auch durch ein privates Schiedsgericht erfolgen.

Staatliche Zivilgerichte
Staatliche Zivilgerichte sind in Deutschland Amts-, Land-, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Die Verfahren sind öffentlich und sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Parteien müssen sich, außer in Verfahren vor den Amtsgerichten, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Private Zivilgerichte
Die Parteien eines Schiedsgerichtsverfahrens verhandeln vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Soweit sie keine eigenen Regelungen treffen, richtet sich das Verfahren nach den Regeln der §§ 1025 ff. ZPO. Institutionalisierten Schiedsverfahren liegen eigene Verfahrensordnungen des jeweiligen Anbieters zugrunde. Sie können den Ablauf beschleunigen und die Kosten reduzieren. Eine anwaltliche Vertretung ist in Schiedsgerichtsverfahren nicht unbedingt zwingend.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Zivilgericht — Zivilgericht, die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Zivilsachen eingesetzte Behörde; Zivilgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Zivilsachen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zivilgericht — das Zivilgericht, e (Oberstufe) Gericht, das für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Beispiele: Der Beamte wurde vom Zivilgericht rechtskräftig zur Begleichung der Honorarforderung des Arztes verurteilt. Das Zivilgericht hat die Klage… …   Extremes Deutsch

  • Zivilgericht — Zi|vil|ge|richt 〈[ vi:l ] n. 11〉 für Zivilsachen zuständiges Gericht * * * Zi|vil|ge|richt, das: für zivilrechtliche Fälle zuständiges Gericht. * * * Zivilgericht,   der Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem die Rechtspflege in Zivilsachen… …   Universal-Lexikon

  • Zivilgericht — Zi·vi̲l·ge·richt das; ein Gericht, das sich mit Fällen des Zivilrechts beschäftigt ↔ Strafgericht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zivilgericht — Zi|vil|ge|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Beweiswürdigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher… …   Deutsch Wikipedia

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