Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Basisdaten
Titel: Zweites Buch Sozialgesetzbuch
- Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kurztitel: Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Abkürzung: SGB II
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 860-2
Ursprüngliche Fassung vom: 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2955)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2005
Neubekanntmachung vom: 13. Mai 2011
(BGBl. I S. 850, ber. S. 2094)
Letzte Änderung durch: Art. 3a G vom 20. Juni 2011
(BGBl. I S. 1114, 1121)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2011
(Art. 7 G vom 20. Juni 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland.

Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im allgemeinen Sprachgebrauch als "Hartz IV-Gesetz" bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt; jedoch umfasst ein Bewilligungszeitraum regelmäßig 6 Monate (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate).

Inhaltsverzeichnis

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hauptartikel: Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe sind steuerfinanzierte Sozialleistungen, die sich nicht am früheren Erwerbseinkommen des Arbeitsuchenden orientieren, sondern - nach dem Vorbild der Sozialhilfe - an den Bedarfen der Leistungsberechtigten. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Der Regelbedarf beträgt bei alleinstehenden erwachsenen Personen monatlich 364 €.

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben dem Regelbedarf Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt.

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Aus dem früheren Bundessozialhilfegesetz wurde das Instrument der "gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit" (GZA, § 19 BSHG) in das SGB II übernommen: die pejorativ sogenannten "1-Euro-Jobs". Dieser Begriff taucht im Gesetz nicht auf; der offizielle Sprachgebrauch lautet (öffentliche) "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" (§ 16d SGB II). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitslose, die keine Arbeit finden können, durch solche Arbeitsgelegenheiten wieder an das Arbeitsleben und den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Träger

Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den Kreisen oder den kreisfreien Städten als kommunale Träger. Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger auf dem Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung, die Jobcenter genannt wird.

Einige Kommunen (69 kreisfreie Städte oder Landkreise bundesweit) haben die Aufgabe der Leistungserbringung in eigener Regie übernommen, wozu das SGB II die Möglichkeit eröffnet hat (Optionskommune).

Kritik

Das SGB II war schon im Gesetzgebungsverfahren sehr umstritten und ist es nach seinem Inkrafttreten noch immer. Die Befürworter versprechen sich davon eine verbesserte Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Kritiker bezweifeln, dass die Vermittlung sich dadurch verbessern ließe, dass man die Arbeitslosen stärker fordert und befürchten, dass die abwertend "1-Euro-Jobs" genannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) dazu führen werden, dass öffentliche Träger normale Arbeitsverhältnisse in MAE umwandeln, um ihre Haushalte zu entlasten.

Ein alternativer Ansatz zum Grundsicherungskonzept des SGB II ist das so genannte Bedingungslose Grundeinkommen. Es soll ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung gewährt werden und nicht die Bereitschaft des Empfängers voraussetzen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Verhältnis zu anderen Leistungen

Durch das Instrument der Bedarfsgemeinschaft werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, für die das SGB II in erster Linie gilt, mit bestimmten Haushaltsmitgliedern zusammengefasst. Dadurch wird jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungsbezieher, selbst, wenn es alleine ausreichend Einkommen hätte.

Leistungen nach SGB II sind bei BAB oder BAföG-Bezug grundsätzlich ausgeschlossen, es gibt jedoch Ausnahmen.

Gliederung

  • Kapitel 1: Fördern und Fordern
  • Kapitel 2: Anspruchsvoraussetzungen
  • Kapitel 3: Leistungen
    • Abschnitt 1: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    • Abschnitt 2: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • Unterabschnitt 1: Leistungsanspruch
      • Unterabschnitt 2: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
      • Unterabschnitt 3: Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
      • Unterabschnitt 4: Leistungen für Bildung und Teilhabe
      • Unterabschnitt 5: Sanktionen
      • Unterabschnitt 6: Verpflichtungen Anderer
  • Kapitel 4: Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
    • Abschnitt 1: Zuständigkeit und Verfahren
    • Abschnitt 2: Einheitliche Entscheidung
  • Kapitel 5: Finanzierung und Aufsicht
  • Kapitel 6: Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung
  • Kapitel 7: Statistik und Forschung
  • Kapitel 8: Mitwirkungspflichten
  • Kapitel 9: Bußgeldvorschriften
  • Kapitel 10: Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
  • Kapitel 11: Übergangs- und Schlussvorschriften

Literatur

  • Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II. Band 4, 6. Auflage, Stand: 1. Mai 2009, ISBN 978-3-940087-38-6
  • Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV: Sozialer Angriff und Widerstand - Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/Berlin 2006. ISBN 3-935936-51-6
  • Berlit, Uwe: Änderungen zum Sanktionenrecht des SGB II zum 1. April 2011, info also 02/2011, 53 (pdf-Datei)[1]
  • Groth, Andy / Hohm, Karl-Heinz, Die Rechtsprechung des BSG zum SGB II (entsprechender Vorgängeraufsatz in der NJW 2010, 2321), NJW 32/2011, 2335
  • Groth, Andy / Siebel-Huffmann, Heiko: Das neue SGB II, NJW 16/2011, 1105
  • Marburger, Horst: SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ausführliche Einführung in das Zweite Sozialgesetzbuch. Mit Gesetzestext und Verordnungen. 9. neub. Auflage 2009, ISBN 3-802974-81-6
  • Münder, Johannes: SGB II. Lehr- und Praxiskommentar, 4. Auflage, Baden-Baden 2011, Verlag Nomos, ISBN 978-3-8329-5429-1
  • Arbeitsprojekt TuWas (Hrsg.): " SGB II . SGB III RBEG . Alg II-VO Die aktuelle Textausgabe" 4. Auflage Fachhochschulverlag 2011 ISBN 978-3-940087-73-7

Weblinks

Einzelnachweise


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