Zwischenfinanzierung

Zwischenfinanzierung

Zwischenfinanzierung ist die von Kreditinstituten vorgenommene, meist kurzfristig (1 bis 2 Jahre) angelegte Kreditgewährung, bei der vorausgesetzt wird, dass die endgültige Finanzierung bereits sichergestellt ist.

Gründe

Im Rahmen der Finanzierungsbedarfsrechnung wird vielfach deutlich, dass die eingeplanten Finanzierungsquellen nicht zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, an dem sie benötigt werden. In diesen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung einzuplanen, die den Zeitraum bis zur endgültigen Finanzierung überbrückt. Typische Sachverhalte, in denen eine Zwischenfinanzierung benötigt wird, sind:

  • Das bestehende Eigenkapital ist teilweise nicht sofort verfügbar, sondern erst nach der Fälligkeit von Geldanlagen;
  • zur Finanzierung vorgesehene Bausparverträge sind noch nicht zuteilungsreif (siehe hierzu auch Vorausdarlehen);
  • Sparverträge oder Lebensversicherungen, die in eine Finanzierung einfließen sollen, sind noch nicht fällig;
  • Bei Immobilienfinanzierungen stellt der Verkaufserlös der bisherigen Immobilie vielfach einen wesentlichen Teil des Finanzierungsplanes dar. Dieser fließt jedoch oft erst nach der Kaufpreisfälligkeit der neuen Immobilie.

Typische Baufinanzierungen kennen lediglich 4 bis 5 Auszahlungsgründe mit pauschalen Auszahlungsquoten je nach Baufortschritt (25 % des Kredites auszahlbar bei Fertigstellung der Kellerdecke, weitere 25 % bei Rohbau, weitere 25 % bei fertiger Inneninstallation, Rest bei Übergabe). Die Auszahlungen hieraus stehen deshalb in der Bauphase nicht immer zur Verfügung wie es zur Begleichung der in kurzen Abständen anfallenden Baurechnungen erforderlich ist. Um diese Bedingungen einzuhalten, wird eine Zwischenfinanzierung gesucht, die flexibel an die Zahlungserfordernisse ohne Auszahlungsquoten angepasst ist.

Um diese Zwischenfinanzierung rechtlich an die noch nicht auszahlungsreife Endfinanzierung zu binden, ist sowohl eine Abtretung der Auszahlungsansprüche an das zwischenfinanzierende Institut als auch eine Abtretung des Grundpfandrechts erforderlich. Dem zwischenfinanzierenden Kreditinstitut steht dann als Sicherheit für den Kredit ein Grundpfandrecht zur Verfügung, das sich sowohl auf das Grundstück als auch auf das begonnene Objekt erstreckt.

Die kurzfristige Finanzierung von Betriebsmitteln wird umgangssprachlich zwar als Zwischenfinanzierung bezeichnet, ist jedoch ein Kontokorrentkredit.

Für Kreditinstitute ist das Risiko aus einer Zwischenfinanzierung wesentlich geringer als aus einer Vorfinanzierung, weil bei der Zwischenfinanzierung deren Ablösung durch eine Endfinanzierung bereits (rechtlich) sichergestellt ist.

Rechtsfragen

Zwischenkredite sind Darlehen im Sinne des § 488 Abs 1 BGB und unterliegen bankrechtlich dem Kreditbegriff des § 19 Abs. 1 Kreditwesengesetz.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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