Zählpflichtige Bedienhandlung

Zählpflichtige Bedienhandlung
Befehlstaste (links) der Punktförmigen Zugbeeinflussung auf einem ICE T

Als zählpflichtige Bedienhandlung bezeichnet einen manuellen, sicherheitsrelevanten, aufzeichnungspflichtigen Eingriff in das Sicherungssystem bei der Bahn. In der Regel handelt es sich dabei um Bedienhandlungen bei technischen Störungen oder Bauzuständen, bei denen technische Sicherungsfunktionen ganz oder teilweise umgangen bzw. abgeschaltet werden.

Entsprechende Eingriffe des Fahrzeugführers, Fahrdienstleiters oder sonstigen Mitarbeitern werden dokumentiert. Bei modernen Zugbeeinflussungssystemen sowie Stellwerken erfolgt dies in der Regel automatisch (z. B. auf einen Drucker, eine Datenkassette oder eine speziell ausgelegte Festplatte. Bei älteren Stellwerken wird ein elektromechanisches Zählwerk fortgeschaltet. Der Fahrdienstleiter hat dann einen Eintrag in einem Buch vorzunehmen, in dem der neue Zählerstand, der Vorgang und die Unterschrift desjenigen verzeichnet werden, der den Eingriff vornimmt; die Nummer des letzten Bucheintrags muss immer gleich der angezeigten Nummer im Stelltisch sein. Dies dient zum einen dazu, dass solches Handeln „gegen“ die Sicherungsautomatik bewusst erfolgt, vor allem aber auch dazu festzustellen, wer verantwortlich ist, wenn etwas schief geht.

Beispiel: Bei einer Signalstörungen wird die Erlaubnis zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal durch einen schriftlichen Befehl oder ein Ersatzsignal erteilt. Beim Vorbeifahren am Halt zeigenden Signal wird normalerweise eine Zwangsbremsung ausgelöst. Das verhindert der Lokführer durch Betätigung eines Tasters, der wiederum einen Protokolleintrag erzeugt bzw. einen Zähler um eine Position weiterschaltet.


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