§11

§11

Der Paragraph 11 (auch § 11) ist der bekannteste und verbreitetste Paragraph in deutschen Bier-Comments, also den scherzhaften Regelwerken zum gemeinschaftlichen Biergenuss auf studentischen Kneipen. Der Paragraph 11 taucht auch im Brauchtum der deutschen Handwerksgesellen auf. Er lautet traditionell „Es wird fortgesoffen!“, „Es wird weitergesoffen!“, oder lateinisch „porro bibitur!“. In Österreich und in der Schweiz gibt es andere Varianten, aber auch hier hat der Paragraph 11 eine scherzhafte Sonderstellung.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung

Der älteste schriftlich überlieferte Bier-Comment stammt aus Tübingen aus dem Jahr 1815 umfasste nur sechs Paragraphen, hatte also keinen Paragraphen 11. Der älteste in der Literatur bekannte Beleg für einen Paragraphen 11 mit dem hier behandelten Inhalt befindet sich im „Neuen jenaischen Biercomment“ von 1853. Seitdem wird diese Sitte in allen Biercomments des deutschen Sprachraums konsequent eingehalten.

Zur Herkunft dieser Sitte gibt es viele Erklärungsversuche. Als plausibel gilt der Erklärungsversuch des Saarbrücker Professors für europäische Kulturwissenschaft Christian Helfer, der den Paragraphen auf eine Gesellenordnung aus dem Jahre 1815 zurückführt, die besagt, dass die Wanderung eines Handwerksburschen auf gar keinen Fall unterbrochen werde dürfe, im Sinne von „Es wird weiter gewandert!“. Da sich die Handwerksburschen und die Studenten im 19. Jahrhundert extrem feindlich gegenüberstanden und handgreifliche Auseinandersetzungen eher die Regel als die Ausnahme waren, sind kaum Parallelen in den Sitten und Gebräuchen festzustellen. In diesem Fall scheint eine gegenseitige Beeinflussung aber doch plausibel, da der Bezug auf den Paragraphen 11 in beiden Subkulturen üblich ist.

Das Verbot des „Exkneipens“, also des Fortsetzens des Abends an einem anderen Ort als dem Kneipsaal, wird in der Regel auf §11 gestützt - insoweit wird § 11 also neben seiner scherzhaften Bedeutung auch ein bestimmter Regelungsgehalt zugemessen.

Manche Biercomments enthalten als spielerische Fortentwicklung ferner einen Paragraphen 111 mit einem Inhalt, welche sich an den „klassischen“ Paragraphen 11 anlehnt, etwa „Die Alten tranken immer noch einen, bevor sie gingen“ oder "Auch auf den (Bier-)Dörfern wird weitergesoffen".

Kunsthandwerk

Aus dem späten 19. und dem frühen 20. Jahrhundert finden sich auch zahlreiche Kunstgegenstände, meist Biergefäße und geschnitztes Kneipgestühl, mit der Darstellung „§ 11“. Beliebt waren auch Fotos von Kneipgesellschaften, bei denen ein Bierfass mit der Kreideaufschrift „§ 11“ im Mittelpunkt stand.

Gastronomie

Das Restaurant §11, auch bekannt als Bierhalle, ist ein traditionelles Restaurant in der Altstadt von Rapperswil SG in der Schweiz.

Marinegeschichte

Besondere Öffentlichkeit erlangte der Paragraph 11 im Jahre 1919 während der Waffenstillstandsverhandlungen nach Ende des Ersten Weltkriegs, als Konteradmiral Ludwig von Reuter am 21. Juni mit den Codeworten „Paragraph Elf. Bestätigen.“ (im Sinne von "Es wird abgesoffen!") das Vorbereitungssignal zur Selbstversenkung der Kaiserlichen Flotte im britischen Kriegshafen Scapa Flow gab.

Siehe auch: Versenkung der Kaiserlichen Hochseeflotte in Scapa Flow

Literatur

  • Friedrich Kluge, Werner Rust, Deutsche Studentensprache, Band 2, in: Historia Academica, Schriftenreihe der Studentengeschichtlichen Vereinigung des CC, 1985, Seite 82
  • Christian Helfer, Kösener Brauch und Sitte, Ein corpsstudentisches Wörterbuch, 2., erweiterte Auflage, Saarbrücken 1991, Seite 37
  • Friedhelm Golücke, Studentenwörterbuch, Das akademische Leben von A-Z, Graz/Wien/Köln 1987, Seite 263
  • Theo Gantner, Mit Gunst und Erlaubnis! Drei Jahre und ein Tag — Wandergesellen des Bauhandwerks im 20. Jahrhundert, Begleitpublikation des Museums für Völkerkunde und Schweizerischen Museums für Volkskunde, Basel 1987, Seite 36
  • Ludwig von Reuter, Scapa Flow - Das Grab der deutschen Flotte, Koehler, Leipzig 1921

Weblinks


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