Österreichischer Städtebund

Österreichischer Städtebund
Österreichischer Städtebund
Zweck: Interessensvertretung der Stadtgemeinden Österreichs
Vorsitz: Präsident: Michael Häupl, Bgm./LH Wien;

Generalsekretär: Thomas Weninger

Gründungsdatum: 1915
Mitgliederzahl: 247 politische Gemeinden
Sitz: Rathaus
1082 Wien
Website: www.staedtebund.gv.at

Der Österreichische Städtebund ist die Interessensvertretung der Stadtgemeinden in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der Städtebund ist eine in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 155 Abs. 3 B-VG).[1] verankerte Interessenvertretung mit freiwilliger Mitgliedschaft. Mit Stand 1. Jänner 2007 gehörten dem Städtebund 247 der 2.357 Gemeinden[2] Österreichs an, in denen etwa 55 % der Bevölkerung Österreichs wohnen. Darunter befinden sich sämtliche Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Manche der Gemeinden sind auch Mitglied im Österreichischen Gemeindebund, der zweiten verfassungsmäßig verankerten Kommunalvertretung.

Organisation

Die zentralen Entscheidungsorgane des Österreichischen Städtebundes neben dem Österreichischen Städtetag sind die Geschäftsleitung sowie der Hauptausschuss. Beide Gremien tagen jährlich drei Mal und treffen grundlegende Entscheidungen für die Arbeit des Österreichischen Städtebundes.

Das Generalsekretariat des Österreichischen Städtebundes befindet sich im Rathaus der Stadt Wien, die zugleich die größte Mitgliedsgemeinde darstellt und traditionell als größte Gemeinde Österreichs den Präsidenten des Städtebundes stellt. Diese Funktion übt seit 1995 Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl aus. Generalsekretär ist seit 1. Dezember 2006 Thomas Weninger, der in dieser Funktion Erich Pramböck nachfolgte. Darüber hinaus ist die älteste kommunale Interessenvertretung Österreichs (1915 gegründet) in 7 Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol) mit Landesgruppen sowie in Vorarlberg mit einer Vertretung (Stadt Bregenz) aktiv.

Österreichischer Städtetag

Die jährliche Generalversammlung des Österreichischen Städtebundes ist der Österreichische Städtetag. Die ersten Städtetage wurden seit 1887 regelmäßig abgehalten, um die Interessen der Städte zu koordinieren. Der Österreichische Städtebund in der heutigen Form wurde im September 1915 gegründet, damals gehörten ihm auch noch die Städte der heutigen Tschechischen Republik und Sloweniens an.

Agenden

Der Österreichische Städtebund begutachtet laufend Bundes- und Landesgesetze, betreibt Lobbying für städtische und kommunale Anliegen und vertritt die Interessen seiner Mitgliedsgemeinden u.a. im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Verhandlungen über den nationalen Finanzausgleich gegenüber Bund und Ländern. Der Informationsaustausch zwischen den Städten und seinen Expertinnen und Experten erfolgt in den regelmäßig tagenden kommunalen Fachausschüssen sowie in Form von Fachtagungen zu kommunalrelevanten Themenstellungen. Seit dem Österreichischen Städtetag vom 30. Mai bis 1. Juni 2007 in Linz verfügt der Österreichische Städtebund über ein offizielles Leitbild. Darin werden insbesondere die wichtige gesellschaftspolitische Rolle von Städten und ihre zentralräumlichen Leistungen für die ganze Gesellschaft hervorgehoben.

Publikationen

Seit 1924 existiert die Österreichische Gemeinde-Zeitung (ÖGZ) als publizistisches Organ des Österreichischen Städtebundes.

Außerdem publiziert der Städtebund das Statistische Jahrbuch österreichischer Städte.

Internationale Zusammenarbeit

Der Österreichische Städtebund ist seit 1962 Mitglied des Europäischen Dachverbandes der Gemeinden und Regionen, des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Seit Ende 2004 übt Städtebund-Präsident Bürgermeister Michael Häupl auch die Funktion des Präsidenten des RGRE aus. Bereits vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde 1994 ein eigenes Büro des Österreichischen Städtebundes in Brüssel eingerichtet, das sich in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union befindet.

Weblinks

Einzelnachweise

Städtebund, Österreichischer. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
  1. „Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind berufen, die Interessen der Gemeinden zu vertreten.“ Art. 115 (3) B-VG Fünftes Hauptstück, Selbstverwaltung, A. Gemeinden (ris.bka)
  2. Statistik Austria, abgerufen am 29. Mai 2010

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