Bergstadt

Bergstadt

Eine Bergstadt ist historisch gesehen eine Siedlung in der Nähe von Rohstofflagerstätten, welche, vor allem zum Zwecke der raschen Ansiedlung von Arbeitskräften und Unternehmen, mit dem Stadtrecht, anderen besonderen Rechten (Bergregal), Steuerbefreiungen oder -erlass und ähnlichem ausgestattet wurde.[1] In der Zeit des ersten Niedergangs des Bergbaus nach der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung von der Landesherrschaft auch ausdrücklich verliehen, um damit private Investitionen zu fördern. Diese Bezeichnung wurde auch solchen Städten verliehen, von denen man sich dadurch erst eine größere bergbauliche Entfaltung erhoffte.

Ein typisches Beispiel ist in Sachsen die Stadt Freiberg, in der bereits durch die Namensgebung das Recht des abgabebefreiten Schürfens nach Erz deutlich wird. Freiberg gilt bei Heimathistorikern als die Mutter der sächsischen Bergstädte, was mit den realen politischen Gegebenheiten nichts zu tun hat. Vielmehr war Freiberg die erste wettinische Bergstadt, zahlreiche nicht wettinische Bergstädte folgten in anderen Gegenden des heutigen Sachsen.

Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der bekanntesten historischen Bergstädte nach Ländern

Deutschland

Baden-Württemberg

Bayern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Österreich

Norwegen

Polen

Slowakei/Ungarn

oberungarische Bergstädte

niederungarische Bergstädte

Tschechien

Einzelnachweise

  1. Stadt und Bergbau, Karl Heinrich Kaufhold

Literatur

  • Volker Wahl: Bergbau, Berggerichte und Bergverwaltung im Gebiet zwischen Suhl, Steinbach-Hallenberg und Schmalkalden.. In: Staatliche Museen Meiningen (Hrsg.): Südthüringer Forschungen. Band 13, Freies Wort, Meiningen 1979, S. 7-48.

Siehe auch

Bergbau, Stadtrecht, Bergregal, Berggesetz, Bergordnung, Bergfreiheit, Stadt, Gemeindearten


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