Bernhard Hammer

Bernhard Hammer
Bernhard Hammer

Bernhard Hammer (* 3. März 1822 in Olten; † 6. April 1907 in Solothurn) war ein Schweizer Politiker, Rechtsanwalt, Richter, Offizier und Diplomat. Er schlug zunächst eine juristische Karriere ein und war später als Berufsoffizier und Gesandter im Deutschen Reich tätig. Im Dezember 1875 wurde er als Vertreter der liberalen Fraktion (der heutigen FDP) in den Bundesrat gewählt, dem er bis 1890 angehörte. In seiner 15-jährigen Amtszeit stand er fast ununterbrochen dem Finanzdepartement vor. Von 1890 bis 1896 war er Nationalrat. Danach war er unter Anderem Verwaltungsratspräsident der Gotthardbahn-Gesellschaft.

Inhaltsverzeichnis

Studium, Beruf und Kantonspolitik

Der Sohn des Wirts des Gasthofes «Halbmond» in Olten besuchte das Kollegium in Solothurn, wo er der Studentenverbindung Zofingia beitrat. Es folgte das Studium der Physik und der Naturgeschichte an der Universität Genf. Anschliessend studierte er Rechtswissenschaft und Philosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (dort Mitglied des Corps Helvetia), an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und an der Universität Zürich. 1844 erhielt er das Patent des Kantons Solothurn als Rechtsanwalt und Notar, zwei Jahre später eröffnete er in Solothurn eine eigene Kanzlei.

1853 heiratete er Gertrud Jäggi, im selben Jahr wurde er zum Präsidenten des Amtsgerichts Bucheggberg-Kriegstetten gewählt. Von 1856 bis 1868 gehörte er dem Solothurner Kantonsrat an und stand als Anführer der Altliberalen in Opposition zu den regierenden Radikalliberalen. Aus diesem Grund musste er nach drei Jahren auf sein Amt als Gerichtspräsident verzichten.

Militär und Diplomatie

Daneben verfolgte Hammer eine militärische Karriere. Der Teilnehmer am Sonderbundskrieg wurde 1858 zum Major, 1862 zum Obersten befördert. Vom späteren General Hans Herzog erhielt er 1861 den Posten eines Artillerie-Oberinstruktors. Da Hammer nun ausschliesslich als Berufsoffizier tätig war, zog er nach Thun um und verkaufte seine Anteile an einer Privatbank, die er 1856 mitbegründet hatte.

Bundesrat Jakob Dubs ernannte ihn 1868 zum Gesandten in Berlin. Diese Ernennung kam eher überraschend, doch Hammer galt als ausgewiesener Militärkenner, was in Preussen von Vorteil war. Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 konnte er zahlreiche Geschäfte zum Abschluss bringen, darunter ein Handelsvertrag und verschiedene Abkommen im Bahn- und Postwesen.

Bundesrat

Per Ende 1875 hatten gleich vier Bundesräte ihren Rücktritt angekündigt. Die Wahl des siebten Mitglieds war sehr umstritten: Die Westschweizer Radikalliberalen, die eigentlich Anrecht auf den siebten Sitz gehabt hätten, konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen und zersplitterten ihre Kräfte. Auch die Radikalliberalen aus der Deutschschweiz waren sich uneinig. Hammer, der nie dem National- oder Ständerat angehört hatte, wurde vom liberalen Zentrum unterstützt und galt als Aussenseiter. Doch dann zogen die Katholisch-Konservativen im vierten Wahlgang ihren Kandidaten zurück und unterstützten Hammer, der im fünften Wahlgang 85 von 169 gültigen Stimmen erhielt. Zum ersten Mal überhaupt war damit die Romandie mit nur einem Bundesrat vertreten.

Hammer erhielt das Finanz- und Zolldepartement zugewiesen, das damals wegen der geringen Zahl von Kompetenzen wenig Prestige hatte. Dies änderte sich jedoch im Laufe der Zeit, da die 1874 angenommene Totalrevision der Bundesverfassung dem Bund zahlreiche neue Aufgaben zukommen liess. 1879 stand er ein Jahr lang vorübergehend dem Politischen Departement vor, da er gemäss den damaligen Regeln als Bundespräsident gleichzeitig Aussenminister war.

Von seinem Vorgänger hatte Hammer ein beträchtliches Defizit übernommen. Es gelang ihm, dieses bis 1878 mit neuen Zöllen, Anleihen und konsequenter Sparpolitik auszugleichen. Ab 1879 konnte er jedes Jahr einen Überschuss vorweisen. In seine Amtszeit fallen die Einführung des Militärpflichtersatzes, das Banknotengesetz und ein revidiertes Münzengesetz. Ausserdem bereitete er das Banknotenmonopol des Bundes und die Gründung der Nationalbank vor. 1889 war Hammer ein zweites Mal Bundespräsident; ab 27. November 1888 hatte er dieses Amt bis Ende Jahr stellvertretend für den verstorbenen Wilhelm Hertenstein inne. Da Numa Droz das Politische Departement fest für sich beanspruchte, musste er sein Departement nicht aufgeben.

Als Vertreter des liberalen Zentrums war Hammer in der radikal-liberal dominierten Landesregierung ein Aussenseiter. Mehrmals schaffte er die Wiederwahl nur knapp und mit Unterstützung der Katholisch-Konservativen (der liberale Katholik hatte sich nicht im Kulturkampf exponiert, sondern eine Vermittlerrolle eingenommen). 1881 wurde er beispielsweise mit nur einer Stimme über dem absoluten Mehr bestätigt. Ebenfalls 1881 starb seine Ehefrau, drei Jahre später heiratete er Anna Froelicher.

Weitere Tätigkeiten

Am 31. Dezember 1888 trat Hammer als Bundesrat zurück. Er blieb aber weiterhin politisch aktiv und wurde 1890 in den Nationalrat gewählt. Er präsidierte die Staatsrechnungskommission und war Mitglied jener Kommission, die Handelsverträge mit dem Deutschen Reich und mit Österreich-Ungarn vorbereitete. Nachdem er 1893 nur knapp wiedergewählt worden war, erklärte er 1896 seinen endgültigen Rückzug aus der Politik.

Hammer war daneben in mehreren Verwaltungsräten bedeutender Unternehmen vertreten, darunter bei der Centralbahn, der Gotthardbahn-Gesellschaft und der Solothurner Kantonalbank. 1901/1902 präsidierte er die Gotthardbahn.

Literatur

  • Urs Altermatt (Hrsg.): Bernhard Hammer. In: Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon. 2. Auflage. Artemis Verlag, Zürich/München 1991, ISBN 3-7608-0702-X, S. 212–217.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Eugène Borel Mitglied im Schweizer Bundesrat
1876–1890
Emil Frey

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