Berufsfeuerwehr

Berufsfeuerwehr
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Eine Berufsfeuerwehr (Abk.: BF) ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Einen Überblick über alle kommunalen Berufsfeuerwehren in Deutschland bietet die Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr.

Inhaltsverzeichnis

Aufstellen einer Berufsfeuerwehr

In Deutschland ist es in den Brandschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, wann eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden muß. Die Verpflichtung einer Kommune zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr richtet sich entweder nach der Einwohnerzahl oder dem Status einer Stadt (z. B. Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen[1]). In einigen Bundesländern ist ein Grenze von 100.000 Einwohnern festgelegt (z.B. in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg )[2]. Allerdings unterhalten auch einige Städte eine Berufsfeuerwehr, obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet wären (z. B. Gießen, Eisenach, Minden, Cuxhaven oder Iserlohn).

Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die allerdings keine Berufsfeuerwehr sind, werden entsprechend als „Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften“ bezeichnet. Die einzelnen Ländergesetze regeln deren Einrichtung(z. B. große und mittlere, kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen[1]). Diese Art der Feuerwehr ist in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen Schleswig-Holstein verbreitet. In anderen Bundesländern ist dieses Modell gänzlich unbekannt (z. B. Mecklenburg-Vorpommern).

Baden-Württemberg kennt lediglich die Gemeindefeuerwehr. Wenn diese aus freiwilligen Abteilungen besteht, denen aber auch hauptamtlich angestellte Kräfte angehören können, wird diese als „Freiwillige Feuerwehr“ - ansonsten als „Feuerwehr“ - bezeichnet. In diesen besteht dann eine Abteilung der Berufsfeuerwehr neben teilweise mehreren Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr[2].

Bei Feuerwehren, die angestellte Gerätewarte beschäftigen, sind dies in der Regel keine hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, sondern Angestellte der Kommune. Im Einsatzfall werden sie dann wie normale Einsatzkräfte von der Arbeit als freiwillige Feuerwehrleute freigestellt.

In einer Stadt mit Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist der Leiter der Berufsfeuerwehr in der Regel auch für den Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich.

Die Brandschutzabteilungen der größeren Flughäfen und größerer Industriewerke sind keine Berufsfeuerwehren sondern Werkfeuerwehren (angeordnet oder anerkannt durch das zuständige Regierungspräsidium) oder Betriebsfeuerwehren. Diese privaten Feuerwehren zählen nicht zu den öffentlichen Feuerwehren und rücken (mit einigen Ausnahmen) nur zu Einsätzen auf dem jeweiligen Werk- oder Flughafengelände aus. Solche Feuerwehren können sich aus neben- und hauptberuflichen Kräften zusammensetzen, die dieselbe oder gar eine weitergehende Ausbildung wie Angehörige von öffentlichen Feuerwehren durchlaufen.

Organisation

Die Berufsfeuerwehren sind in Deutschland Behörden der jeweiligen Städte, welche die Aufsicht über den lokalen Brand- und Katastrophenschutz ausüben. Hauptaufgabe ist das Bereithalten einer Einsatzabteilung, zusätzlich wirken sie bei Baugenehmigungen, Brandschutzbegehungen, Brandschutzerziehung, Erstellen von Einsatzplänen und Sonderschutzplänen, Betrieb einer Leitstelle, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik, Wehrdienstfreistellungen und anderen Aufgaben mit. Je nach Landesgesetz und kommunaler Regelung kann auch die Organisation des Rettungsdienst in das Ressort dieser Ämter fallen.

Einsatzabteilung

Die Einsatzabteilungen der Berufsfeuerwehr besetzen die vorhandenen Feuerwachen im Stadtgebiet. Je nach Größe der Kommune gibt es eine oder mehrere Feuerwachen. Auf den Wachen werden Fahrzeuge des Abwehrenden Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung und der sonstigen Gefahrenabwehr und in vielen Bundesländern auch Rettungsdienst-Fahrzeuge vorgehalten. Die Besatzungen bestehen zum größten Teil aus Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes.

Freiwillige Feuerwehr

In allen Städten mit einer Berufsfeuerwehr existieren parallel dazu Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. In Deutschland ist es oft so geregelt, dass die Freiwillige Feuerwehr zur Verstärkung oder Ablösung der Berufsfeuerwehr bei größeren Einsätzen nachgefordert wird. In peripheren Stadtteilen besitzt die Freiwillige Feuerwehr oft eigene Feuerwehrhäuser, von wo aus diese ausrückt, entweder

  • als Ergänzung zu der Einheit der Berufsfeuerwehr (insbesondere bei Städten mit nur einer Berufswache)
  • wenn durch das Alarmieren ein Zeitvorteil beim Eintreffen der Kräfte gewonnen werden kann (auch hier meist in Städten mit kleinerer Berufsfeuerwehr mit einem Standort, die dabei auf der Anfahrt in die Peripherie der Stadt länger braucht als die alarmierten freiwilligen Kräfte in dem betroffenen Standort)
  • der Einsatz eine bestimmte Größe nicht überschreitet und man dabei den Zeitvorteil für den Stadtkern der Berufsfeuerwehr nicht riskieren möchte, indem man diese Einheit in die Peripherie schickt

oder

  • bei vielen, gleichzeitig auftretenden Schadensereignissen (wie Unwetter, Silvester)

Personal

Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen. Dieses ist in verschiedene Wachabteilungen eingeteilt, die in der Regel im 12- oder 24-Stunden-Schichtbetrieb ihren Arbeits- und Bereitschaftsdienst auf der Feuerwache leisten. Hinzu kommen Angestellte die für Verwaltungsaufgaben zuständig sind, sowie weitere Beamte die in einer Leitstelle eingesetzt werden oder auch einzelne Abteilungen leiten.

Einstellung

Der Dienst bei einer Berufsfeuerwehr ist in Deutschland im Allgemeinen sehr beliebt, so dass bei vielen Auswahlverfahren nur rund 3 % der Bewerber ein Stellenangebot bekommen. Die Zugangsvoraussetzungen richten sich dabei nach den jeweiligen Laufbahnverordnungen der Bundesländer:

  • mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst - Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung - meist in einem Handwerk, Bürger eines Staates der EU, gesundheitliche Eignung
  • gehobener feuerwehrtechnischer Dienst - Fachhochschulreife, Diplom/Bachelor in einem technischen oder naturwissenschaftlichen (Fach-)Hochschulstudiengang, ansonsten wie im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
  • höherer feuerwehrtechnischer Dienst - Allgemeine Hochschulreife, Diplom/Master in einem naturwissenschaftlichen/technischen Hochschulstudiengang, ansonsten wie im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst. Ein positives Votum des deutschen Städtetages ist bei einigen Berufsfeuerwehren Voraussetzung zur Einstellung.
  • Rettungsdienst - da Berufsfeuerwehren manchmal auch im Rettungsdienst tätig sind, besteht zudem die Möglichkeit als Rettungsassistent hier eine Stelle zu erhalten, die sich dann jedoch auf den Tätigkeitsbereich im „Rettungsdienst“ beschränkt.
  • Die Stellen im Verwaltungsbereich werden in der Regel an Beamte des (mittleren, gehobenen u. höheren) allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Kommunalangestellte vergeben.

Arbeitsbedingungen

Aufgrund des weit verbreiteten 24-Stunden-Schichtrhythmusses haben Berufsfeuerwehrleute in Deutschland eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (bis 2007 56 Wochenstunden). Während ihrer Arbeitszeit verrichten sie neben Feuerwehreinsätzen, auch ihre Ausbildungsberufe oder nehmen an Aus-/Fortbildungsveranstaltungen und am Dienstsport teil. Die zur Zeit noch gültigen Regelungen beenden die aktive Dienstzeit eines Feuerwehrmannes mit Erreichen des 60. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Dienstzeit bis zum 63. Lebensjahr wird gegenwärtig in den zuständigen Gremien diskutiert.

Geschichte

Mittelalter / frühe Neuzeit

Aufgrund der engen Bebauung der Städte auch im Mittelalter war dort der Brandschutz schon immer ein bedeutendes Thema. Die Brandbekämpfung basierte damals in der Regel auf einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht für alle Bürger einer Stadt. Aus damaligen Feuerlöschordnungen geht hervor, dass in größeren Städten in der Regel Türmer oder die Stadtwache verpflichtet war Brände zu melden. Außerdem wurde darin festgelegt welche Berufsgruppe/Zunft mit welcher Aufgabe betraut war. So lag es etwa nahe die Dachdecker dazu zu verpflichten Leitern zu stellen. Alle übrigen Bürger mussten sich an einem festgelegten Platz versammeln und sich verschiedenen Aufgaben zuteilen lassen. Besonders in der Zeit des dreißigjährigen Krieges war der Brandschutz lebensnotwendig, da eventuelle Angreifer einen Brand durchaus als willkommene Schwächung der Abwehreinrichtungen einer Stadt nutzen konnten.

Auf das Missachten der Pflicht zur Hilfe bei Bränden, sowie auf vorsätzliche wie fahrlässige Brandstiftung standen in der Regel empfindliche Strafen.

17./18. Jahrhundert

Von der Mitte des 17. bis Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Feuerlöschwesen in Deutschlands Städten novelliert. Anlass hierzu war die Entwicklung neuer technischen Geräte, wie etwa 1766 der Handdruckspritze, die eine effektivere Brandbekämpfung ermöglichte. Außerdem wurden vielerorts Löscheimer oder Feuerleitern von den Gemeinden angeschafft und allein für den Brandfall vorgehalten. Sie bestimmten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts das Bild und die Arbeitsweise der Feuerwehren in Deutschland.

19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert entstanden zunehmend die modernen Feuerwehren. Meist entstanden diese aus Studentenverbindungen oder Sportvereinen, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellten. Weitere technische Neuerungen, wie etwa Hydranten, machten es zudem nicht mehr nötig, dass alle Bürger der wachsenden Städte für den Brandschutzdienst herangezogen werden mussten. Dazu kam eine zunehmende Ausbildung und militärische Organisation der Feuerwehren. Ende des 19. Jahrhunderts wurden in den größten Städten erstmals hauptamtliche Kräfte für den Brandschutzdienst eingestellt, womit die Geburtsstunde der ersten Berufsfeuerwehren schlug.

bis 1950

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die meisten Feuerwehren motorisiert, zudem standen nun auch Motorspritzen und Drehleitern zur Verfügung. Diese waren auch nötig, da durch den Ersten Weltkrieg die Anzahl feuerwehrtauglicher Männer deutlich zurückging. In den Jahren danach musste oft mit veraltetem Gerät gearbeitet werden, da Neubeschaffungen aufgrund der Inflation nicht möglich waren. Mit der Machtergreifung Hitlers erlebte das Feuerlöschwesen wiederum einen Aufschwung, was in Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges unumgänglich war. Unter anderem stammt das Konzept von Löschgruppenfahrzeugen aus dieser Zeit, auch das Martinhorn wurde in dieser Zeit entwickelt. 1935 wurden die Feuerwehren durch das Luftschutzgesetz aufgelöst und in die Feuerlöschpolizei umgewandelt, diese ging 1939 vollends in der Polizei auf. Da viele Männer bei der Mobilmachung eingezogen wurden, entstanden dann in den Jahren des Zweiten Weltkrieges viele Frauenfeuerwehren, die besonders bei den Bombardierungen deutscher Großstädte verlustreiche Einsätze bewältigen mussten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Brandschutz zunächst improvisatorisch mit Fahrzeugen aus dem dritten Reich aufrechterhalten.

ab 1950

Erst in den 50er Jahren wurden viele Feuerwehren neu gegründet und mit neuen Geräten ausgestattet. Neben und aus den Freiwilligen Feuerwehren entstanden auch zahlreiche zusätzliche Berufsfeuerwehren, die nun auch bereits mit Funk ausgerüstet wurden. Seit dem kamen zahlreiche technische Neuerungen hinzu, so dass (Berufs-)feuerwehren heute Einsatzgruppen sind, die neben der Brandbekämpfung ein vielfältiges Einsatzspektrum abdecken können. Dabei verfügen sie über modernste Technik, die einer einwandfreien Einsatzabwicklung dient.

Technik

Löschzug

Siehe Hauptartikel Löschzug

Der Löschzug als Standardeinsatzeinheit einer Berufsfeuerwehr besteht bundesweit in aller Regel aus zwei Löschfahrzeugen und einem Hubrettungsfahrzeug. Regional abhängig kann hier noch ein Einsatzleitfahrzeug (ELW) hinzukommen. Genauere Informationen zu diesen Fahrzeugtypen befinden sich in den jeweiligen Artikeln.

Spezialeinheiten

Neben dem Löschzug betreiben Berufsfeuerwehren abhängig von den regionalen Gegebenheiten weitere Spezialeinheiten, wie Wasserrettungszug, Gefahrstoffzug, Höhenrettungsgruppe, Rettungstaucher, Krisenintervention/SBE-Teams und vieles mehr. Informationen über deren Einsatzfahrzeuge bietet der Artikel Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland.

Feuerwache

Eine moderne Feuerwache ist ein Gebäude das vielfältige Arbeitsbereiche in sich beherbergt, die weit über Fahrzeughalle und Bereitschaftsräume hinausgehen. Weitere Informationen hierzu bietet der Artikel Feuerwehrhaus.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Nordrhein-Westfalen)
  2. a b Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg, (1987, zuletzt geändert am 10. November 2009), § 6, http://www.landesrecht-bw.de

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