Besitzmittlungsverhältnis

Besitzmittlungsverhältnis

Als Besitzmittlungsverhältnis wird das im deutschen Sachenrecht in § 868 BGB geregelte Verhältnis zumindest zweier Personen in Bezug auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet. Ein Besitzmittlungsverhältnis liegt vor, wenn jemand eine Sache für einen anderen unter Anerkennung seines besseren Besitzrechtes besitzen will und er diesem aufgrund eines tatsächlichen oder vermeintlichen Besitzverhältnisses auf Zeit zum Besitz berechtigt bzw. verpflichtet ist, sofern sich aus dem Rechtsverhältnis ergibt, unter welchen Voraussetzungen Herausgabe verlangt werden kann.

Die daran Beteiligten sind - im einfachsten Zwei-Personen-Verhältnis - der unmittelbare Besitzer, der die Sache, bildlich gesprochen, in Händen hält und der mittelbare Besitzer, der zwar keine echte Herrschaft über die Sache hat, dem aber vom unmittelbaren Besitzer der Besitz solange und soweit vermittelt wird, als ihm gegenüber der unmittelbare Besitzer zum Besitz der Sache berechtigt oder verpflichtet ist und als sich der unmittelbare Besitzer nicht abredewidrig zum Eigenbesitzer aufschwingt.

Während nur der unmittelbare Besitzer, der auch Besitzmittler genannt wird, echten Besitz im Sinne einer tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit hat, ist der Besitz des mittelbaren Besitzers ein aus Gründen des Verkehrsinteresses fingierter Besitz, weil eine tatsächliche Herrschaft des mittelbar Besitzenden über die Sache gerade fehlt.

Es kann dabei immer nur eine Ebene des tatsächlichen unmittelbaren Besitzes, aber fast beliebig viele Ebenen des mittelbaren Besitzes geben.

Beispiele

  • Der Mieter, der die Mietsache erhalten hat, ist unmittelbarer Fremdbesitzer dieser Sache. Weil er dem Vermieter gegenüber zum Besitz berechtigt, aber auch zur Rückgabe verpflichtet ist, vermittelt er diesem mittelbaren Besitz. Der Vermieter ist mittelbarer Eigenbesitzer.
  • Der Verwahrer ist unmittelbarer Fremdbesitzer der in Verwahrung gegebenen Sache. Weil er dem Hinterleger zur Aufbewahrung, also zum Besitz, aber auch zur Rückgabe verpflichtet ist, ist der Hinterleger mittelbarer Eigenbesitzer.
  • Drei-Personen-Verhältnis: Der Mieter eines Ladenlokales in einem Einkaufszentrum ist unmittelbarer Fremdbesitzer des Lokales und vermittelt seinem Vermieter mittelbaren Besitz. Der Vermieter wiederum hat das ganze Einkaufszentrum vom Eigentümer gepachtet, vermittelt also dem Eigentümer selbst mittelbaren Fremdbesitz, dieser ist mittelbarer Eigenbesitzer.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Besitzmittlungsverhältnis — Besitzmittlungsverhältnis,   besitzrechtliche Beziehung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer einer Sache (Besitz). Voraussetzung für das Entstehen eines Besitzmittlungsverhältnisses ist unmittelbarer Besitz einer Person (z. B. des… …   Universal-Lexikon

  • Besitzkonstitut — nach § 930 BGB bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses über eine bewegliche Sache als Ersatz für die Übergabe bei der Übereignung der Sache. Hierbei einigt sich der neue Eigentümer mit einem… …   Deutsch Wikipedia

  • BMV — Die Abkürzung BMV steht für Bundesministerium für Verkehr (Deutschland), seit 1998 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, seit 2005 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesmantelvertrag Ärzte, einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Besicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzkehr — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzmittler — ist nach Sachenrecht jemand, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (etwa § 868 deutsches BGB) unmittelbaren Besitz an einer Sache innehat und gleichzeitig mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer zumeist… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzrecht — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitztum — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”