Betriebsminimum

Betriebsminimum

In der Mikroökonomie wird unter Betriebsminimum die x-Koordinate des Tiefpunktes der durchschnittlichen variablen Stückkosten verstanden. Wenn der Produktpreis diese Kosten unterschreitet, kann kein Deckungsbeitrag mehr erzielt werden. Somit müsste die Produktion eingestellt werden.

Der zum Betriebsminimum gehörige variable Stückpreis wird als "kurzfristige Preisuntergrenze" bezeichnet. So kann ein Betrieb bei schwankenden Marktpreisen für die hergestellten Güter den Preis vorübergehend bis zu dieser Preisgrenze hinunterschrauben, um von der Konkurrenz nicht vom Markt verdrängt zu werden. Auf eine Deckung der fixen Kosten wird dabei verzichtet, der hiermit verbundene Verlust kann - kurzfristig! - in Kauf genommen werden.

Bei Produktion im Betriebsminimum wird darüber hinaus nur unter Umständen das Ziel der Gewinnmaximierung verfolgt werden: Schließlich sind hier die Verluste genau so hoch wie bei Aufgabe der Produktion, die Produkte erzielen keinen Deckungsbeitrag. Die Verluste, die genau bei Produktion im Betriebsminimum anfallen, sind somit die Fixkosten.

Bei Produktion einer Ausbringungsmenge zwischen Betriebsoptimum und Betriebsminimum wird ein positiver Deckungsbeitrag, der wenigstens einen Teil der Fixkosten deckt, erwirtschaftet. Somit wird Verlustminimierung und damit auch Gewinnmaximierung erreicht.

Berechnet wird das Betriebsminimum, indem man die erste Ableitung der variablen Stückkostenfunktion = 0 setzt. Setzt man anschließend die so ermittelte Produktionsmenge in die variable Stückkostenfunktion ein, so erhält man die kurzfristige Preisuntergrenze.

siehe auch: Betriebsoptimum


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