Bibliothekskatalog

Bibliothekskatalog

Ein Bibliothekskatalog ist ein Verzeichnis von Publikationen (Medien) oder Sammlungen in einer Bibliothek. Traditionell sind vor allem Bücher verzeichnet. Zu unterscheiden sind der nach Verfassern und Elementen des Titels geordnete alphabetische Katalog, der systematisch oder nach Schlagwörtern geordnete Sachkatalog und der die Buchaufstellung verzeichnende Standortkatalog.

Sämtliche im Bibliothekswesen gebräuchlichen Katalogformen wurden in elektronische Formen wie den OPAC (Online Public Access Catalogue) überführt. Zunächst wurden die herkömmlichen Zettelkataloge in Mikroformen publiziert.

Die Beschreibungen (Katalogisate) können durch Inhaltsverzeichnisse, Titelseitenabbildungen, Volltexte, Links usw. bis zu einer digitalen Bibliothek ausgebaut werden (Kataloganreicherung).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Antike

Neuzeitliche Vorstellung von der Bibliothek von Alexandria

Zu den ersten bekannten Bibliothekskatalogen gehören die Verzeichnisse der Bibliothek von Alexandria. An den Büchergestellen, Kästen oder Schränken, in denen die Papyrusrollen in Futteralen aufbewahrt wurden, vielleicht auch an den Wänden der Magazine, waren Tafeln angebracht, auf denen die im Gestell enthaltenen Rollen aufgezählt waren.[1] Basierend auf diesen Tafeln erstellte der Dichter und Bibliothekar Kallimachos von Kyrene die „Pinakes“ (Listen), ein Werk in 120 Büchern, in welchem die einen den ältesten großen Bibliothekskatalog sehen, andere die älteste große Bibliografie und wieder andere das älteste Literaturhandbuch.[1] Die Pinakes des Kallimachos sind selbst nicht erhalten, es finden sich aber Zeugnisse zu ihnen in der antiken Literatur. Kallimachos ordnete seinen Stoff wahrscheinlich in zwei Gruppen zu sechs Abteilungen:[2]

Innerhalb der Gruppen ordnete Kallimachos die Schriftsteller meist alphabetisch, womit er der erste mit Namen bekannte Vertreter der alphabetischen Ordnung ist.[3] Wo es ihm sinnvoll erschien, wich Kallimachos jedoch auch davon ab, beispielsweise hat er bei den „Verschiedenen“ sämtliche Werke über den Fischfang zusammengestellt.[4] Karl Löffler hält in seiner „Einführung in die Katalogkunde“ (1935) fest, dass bei den Pinakes des Kallimachos schon all die Probleme auftauchen, „ob denen heute noch die Geister sich erhitzen“: neben dem Problem der alphabetischen Ordnung das der Facheinteilung, die Frage der Titelaufnahme und ihrer Erweiterung und die Parallele zwischen Katalog und Bibliographie.[5]

Mittelalter

Mit dem Ende der Antike verschwanden auch ihre Bibliotheken. Erste neue Bibliotheken entstanden im Mittelalter in Klöstern und Bischofssitzen, aber die Kenntnisse des Katalogwesens waren vergessen und mussten neu erarbeitet werden. Von der Stiftsbibliothek St. Gallen, einer der berühmtesten mittelalterlichen Bibliotheken, ist ein Verzeichnis aus der Mitte des 9. Jahrhunderts erhalten, das ein Bild vom damaligen Katalogwesen vermittelt. Dieses Breviarium librorum de coenobio S. Galli ordnet die zu dieser Zeit aus etwa 450 Bänden bestehende Sammlung in 25 Abteilungen und eine gesonderte Abteilung der libri scottice scripti, Werke in „insularer“ Schrift, die mit der irischen Gründung des Klosters zusammenhängen.[6] Typisch für eine Klosterbibliothek ist die Anordnung mit Bibelausgaben als erster Abteilung, gefolgt von den Werken der Kirchenväter. Innerhalb dieser Abteilung sind die Autoren weder alphabetisch noch zeitlich geordnet, sondern ungefähr nach der Bedeutung, die ihnen von der Kirche zugewiesen wurde, unter Berücksichtigung der Bedeutung für das Kloster. Dass in diesem Fall Gregor der Große und nicht Augustinus von Hippo an erster Stelle steht, führt Löffler darauf zurück, dass Gregors „einzigartige Bedeutung für die Liturgie, die natürlich im Kloster die weithin beherrschende Rolle spielt, den Ausschlag gegeben haben“ könnte.[7] Dass dem Augustinus zudem noch Hieronymus vorangeht, könne vielleicht seinen Grund darin haben, dass er etwas reichlicher vertreten ist. Nach weiteren theologischen Gruppen folgt schließlich eine Abteilung für profane Literatur. Eine derartige Ordnung erscheint in den meisten mittelalterlichen Klosterbibliotheken.

Innerhalb der Gruppen des St. Galler Katalogs wurden die Handschriften nach ihren Plätzen auf den Pulten oder in den Schränken aufgeführt, es handelt sich also nach heutiger Vorstellung um einen Standortkatalog. Spätere Zugänge wurden nur sachlich passend eingeordnet, soweit noch Raum vorhanden war, im übrigen eben da, wo sonst noch Platz blieb, wenn es auch sachlich viel eher zu anderen Gruppen gehört hätte.[8] Dieser Katalog sollte auch die Möglichkeit bieten, jederzeit nachzuprüfen, ob alle Stücke der Sammlung vorhanden sind. Da zu dieser Zeit keine Titelblätter existierten, wurden im Katalog die Anfangsworte des ersten Blattes, manchmal auch des zweiten, des vorletzten und des letzten Blattes angegeben. Damit und mit später dazukommenden Angaben zu äußeren Merkmalen wie dem Einband, dem Format etc. wollte man bestimmte Handschriften als Einzel- und Wertstücke kennzeichnen; inhaltliche Angaben waren nicht beabsichtigt.

„Der Katalog will eben nicht Antwort geben auf die Frage, ob ein bestimmtes Buch, das man sucht, in der Bibliothek vorhanden ist und wo es zu finden wäre, sondern er will nur ein Inventar sein, das dem Hüter der Schätze ermöglicht, festzustellen, ob alle seine Bücher vorhanden sind, etwa bei dem Sturz der Bibliothek, von dem wir in manchen Klöstern wissen, dass er jährlich vorgeschrieben war, oder das bei einer etwaigen Übergabe des Hüteramtes eine Nachprüfung der Bestände durchführen lässt. Der Katalog dient der Sicherung der Bibliothek, nicht ihrer Benutzung; er ist nicht für den Besucher der Sammlung, sondern für ihren Verwalter angelegt.“

Karl Löffler[9]

Dieser Katalog, der als Musterbeispiel für einen Klosterkatalog aus dem ersten Teil des Mittelalters gelten kann, zeigt laut Löffler, dass das, was schon Kallimachos einst als Regel und Richtlinie erarbeitet hatte, als Gesetz dem Bewusstsein der Bibliothekare wieder entschwunden war. Zwar entzieht sich die große Gruppe der Bibeln auch noch heute der sonst üblichen Norm der Erfassung, aber „auch, wo alphabetische Ordnung an sich möglich wäre, spielt weder sie noch ein anderes Ordnungsprinzip im Sankt Galler Katalog eine ersichtliche Rolle. Wohl sieht man gelegentlich den Versuch, unter den verschiedenen Werken eines Verfassers die zusammengehörigen auch zusammenzustellen. Aber als klarer Grundsatz drängt sich dies durchaus nicht auf.“[10]

Eine etwas höhere Stufe, die vom einfachen Standortkatalog wegführt, wurde jedoch auch schon im Mittelalter mit Katalogen erreicht, die Werke mit Signaturen aufführten, welche mit ihren Buchstaben oder Ziffern ein zusammengehöriges Fach bedeuteten, unabhängig vom Aufstellungsort, der vielleicht ursprünglich damit übereinstimmen konnte. Auch alphabetische Indices als Register zu den Standortkatalogen entstanden im Laufe des Mittelalters; besonders aus dem 15. Jahrhundert ist eine ganze Reihe derartiger Verzeichnisse bekannt.[11]

Neuzeit

Mit der Vergrößerung der Bibliotheken insbesondere durch die Erfindung des Buchdrucks wurde eine genauere Katalogisierung notwendig. Die ehemaligen Indices zu den Standortkatalogen wurden zu selbständigen alphabetischen Katalogen und immer häufiger in eigenen Bänden angelegt. Nachdem sich die ältesten Drucke, die Inkunabeln, noch an das Vorbild der Handschriften gehalten hatten und keinen Titel, wie er heute üblich ist, besassen, setzte sich das Titelblatt bald als selbstverständlicher Bestandteil des Buches durch.[12] Dies bildete die Voraussetzung für Titelaufnahmen, wie sie noch heute üblich sind.

Genaue Regeln für Katalogaufnahmen kamen jedoch erst spät auf, zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zwar strebte man in anderen Ländern schon früher danach, sich bei der Titelaufnahme kurz und bündig zu fassen, in Deutschland wurden die Katalogaufnahmen jedoch noch bis ins 18. Jahrhundert nach Belieben des Bibliothekars erweitert und mit Anmerkungen versehen.

„Ja, man sah oft seinen Stolz darin, besonders bei gedruckten Katalogen den Titel jedes Buches noch nach allen Seiten zu erweitern, Bemerkungen über die literarische Form des Buches, auch über seine Ausstattung, zu machen, dazu noch Erklärungen und Kommentar zu fügen. Auch wird der Autorname mit allerlei gelehrten Ergänzungen versehen und endlich wird nicht versäumt, die Bedeutung des jeweiligen Werkes für die ganze Wissenschaft möglichst geistvoll zu zergliedern, wodurch der arme Katalogisierende doch auch Gelegenheit hatte, seine eigene Weisheit an den Mann zu bringen.“

Karl Löffler[13]

Bedeutende Vorkämpfer für eine Vorgehensweise, nach der die eigentliche Aufgabe des Katalogs ist, nur das aufzuführen, was für die Kennzeichnung des Buches notwendig ist, waren die Bibliothekare Albrecht Christoph Kayser (1756–1811) in Regensburg und Martin Schrettinger (1772–1851) in München. Während Kayser als der Vater der Titelaufnahme gilt[14], schuf Schrettinger als erster feste Regeln für die wichtigsten Punkte. Diese Münchner Regeln dienten später in Breslau als Grundlage für die Instruktion für die Ordnung der Titel im alphabetischen Zettelkatalog der Universitätsbibliothek Breslau von Karl Dziatzko (1842–1903). Auf diesen Regeln wiederum baute die Instruktion der preussischen Staatsbibliothek auf, welche seit 1899 als Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preussischen Bibliotheken in mehreren Auflagen erschien, kurz als Preußische Instruktionen bekannt. Dieses Regelwerk blieb für Jahrzehnte prägend für die alphabetischen Kataloge im ganzen deutschsprachigen Raum, wenn es auch nicht einheitlich angewendet wurde, und wurde erst in den 1970er Jahren durch die RAK verdrängt.

Damit begann sich eine Trennung in mehrere Katalogarten zu etablieren, wobei neben dem erwähnten alphabetischen Katalog nach wie vor ein Standortkatalog benötigt wurde und ein Systematischer Katalog sowie ein Schlagwortkatalog dazukamen.

Für die physische Form des Katalogs erwies sich mehr und mehr der Zettelkatalog als praktikabelste Lösung. Der erste Zettelkatalog wurde 1780 von Gottfried van Swieten an der Hofbibliothek in Wien geschaffen[15], weite Verbreitung fand der Zettelkatalog aber erst im Laufe und vor allem gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

20. und 21. Jahrhundert

Nachdem sich im 20. Jahrhundert Regelwerke für die Katalogisierung verfestigt hatten und der Zettelkatalog etabliert war, fand seit den 1960er Jahren eine weitere große Umwälzung durch die Einführung der EDV statt. Seit Ende des 20. Jahrhunderts verwenden die meisten Bibliotheken einen EDV-Katalog mit OPAC, der inzwischen typischerweise über das WWW abfragbar ist. Die Katalogdaten sind in Formaten wie MARC oder MAB zwischen den Bibliotheken austauschbar. Häufig wurden zudem bestehende Zettelkataloge per OCR digitalisiert und sind in dieser Form oft getrennt vom aktuellen EDV-Katalog abfragbar.

Bedingt durch die neuen Möglichkeiten der EDV-Katalogisierung wurden auch Anpassungen der Regelwerke notwendig. Beispielsweise wurde die Frage aufgeworfen, ob das Konzept der Unterscheidung von Haupteintragung und Nebeneintragung für Verfassernamen oder Titel noch sinnvoll sei.[16]

Katalogarten

Bibliothekskataloge können unterschieden werden

Nach der Art der Herstellung

Konventionell erstellte Kataloge

Anhand einer Autopsie (Selbstschau eines Werkes) wird eine Einheitsaufnahme in Form eines Zetteldruckes erstellt. Diese ist Grundlage für die Kataloge der Bibliothek.

Maschinell erstellte Kataloge (EDV-Katalogisierung)

Beginnt ebenfalls mit der Autopsie eines Werkes. Diese Daten werden in den Computer eingegeben, aber in Kategorien erfasst. Dies ist notwendig, um die Daten später beliebig sortieren zu können. Bei diesem Vorgang wird das Maschinelle Austauschformat für Bibliotheken (MAB) verwendet.

Nach äußerer Form

Bandkatalog

Er ist seit dem Mittelalter bekannt und hatte seinen Höhepunkt im 19. Jahrhundert in wissenschaftlichen Bibliotheken.

Sein Kennzeichen ist der starre Einband, also die Buchform. Er ist ein laufend geführtes Verzeichnis. Einträge haben ihren festen Platz, für Nachträge wurde Raum gelassen. Diese Einträge waren handschriftlich verfasst.

  • Vorteile: Eine größere Anzahl von Titeln ist schnell zu überblicken, außerdem ist er handlich und beweglich.
  • Nachteile:' Die Ergänzung neuer Titel war sehr schwierig, durch Einfügen sogenannter Schaltblätter wurde das Ordnungsprinzip unterbrochen. Die Schrift war oft unleserlich bis es zur Einführung einer einheitlichen deutschen Büchereihandschrift durch Erwin Ackerknecht kam. Die Recherche war nur eindimensional möglich, konnte aber durch Verweisungen erweitert werden.

Als Ergänzung zum Bandkatalog ist auch ein handschriftliches alphabetisches Register in Zettelform möglich. Die Blätter können beispielsweise in speziellen Kapseln aufbewahrt und ergänzt werden.

Blattkatalog

Hierbei werden einzelne Katalogblätter in Schnellheftern, Klemmmappen, Ringbüchern oder Folienhüllen zusammengefügt. Er wird in Listenform geführt. Es werden entweder mehrere Katalogaufnahmen fortlaufend maschinenschriftlich auf Blätter (A4 oder A5) geschrieben, oder als Loseblattsammlung, d. h. eine Katalogaufnahme auf einem Blatt.

  • Vorteile gegenüber dem Bandkatalog: Er hat eine größere Handhabbarkeit und Beweglichkeit. Das Einfügen von Nachträgen ist einfacher, sowie das Auswechseln beschädigter Blätter. Die maschinenschriftliche Führung erlaubt die Herstellung mehrerer Exemplare.
  • Nachteile: Die Beweglichkeit hat auch hier ihre Grenzen, zudem ist auch nur die eindimensionale Recherche möglich. Die Katalogführung ist aufwendig, da bei jedem Nachtrag die Mappe aufgelöst werden muss. Diese Katalogform ist nicht rationell.

Zettelkatalog

Zettelkatalog der Yale University
Zettelkatalog (Schlagwort) an der Universitätsbibliothek Graz

Der Zettelkatalog besteht aus einer Vielzahl von Zetteln im internationalen Bibliotheksformat (seit 1948 gültig: 7,5cm x 12,5cm). Für jedes Medium wird dabei ein eigener Zettel angefertigt. Sie werden stehend in Katalogkästen aufbewahrt und mithilfe einer Lochstange in ihrer Reihenfolge gesichert. Durch Leitkarten (Pappe, oft farblich) wird das Ordnungsprinzip des jeweiligen Kataloges sichtbar.

  • Vorteile gegenüber den Vorläufern: Er hat unbegrenzte Erweiterungsmöglichkeiten, es sind zentrale Zetteldrucke möglich und die Einheitsaufnahme kann sowohl für die Hauptaufnahme wie Nebenaufnahme verwendet werden. Dadurch ist er gut geeignet für die Rationalisierung und es ist stets ein aktueller Stand möglich.
  • Nachteile gegenüber dem OPAC: Es besteht ein großer Zeitaufwand für Herstellung sowie Sortier- und Einlegarbeiten. Er hat ebenso eine eindimensionale Struktur, einen großen Platzbedarf und ist ortsgebunden.

Online Public Access Catalogue (OPAC)

Als Online Public Access Catalogue (kurz OPAC) bezeichnet man einen öffentlich zugänglichen digitalen Bibliothekskatalog. Während ältere OPACs beispielsweise über Telnet zugänglich waren, ist die Katalogsuche in neueren Systemen meist Teil eines Webportals. Diese Portale können auch verteilte Suchdienste über mehrere Bibliothekskataloge anbieten wie beispielsweise der Karlsruher Virtuelle Katalog (KVK).

Standardmäßig stehen meist folgende Sucheinstiege zur Verfügung:

  1. Autor
  2. Titel
  3. Körperschaft
  4. Schlagwort
  5. ISBN
  6. Verlag
  7. Erscheinungsjahr

Verschiedene Suchkriterien können mittels Boolescher Operatoren verknüpft werden.

CD-ROM-Katalog

Die Katalogdaten sind auf CD-ROM abgespeichert und abrufbar. Dabei ist die Speicherplatte lesbar, aber nicht veränderbar. Bietet grundsätzlich auch eine mehrdimensionale Suche, ist aber in sich abgeschlossen. Aufgrund ihrer großen Speicherkapazität wird sie unter anderem in Bibliografien eingesetzt, zum Beispiel der Deutschen Nationalbibliografie.

  • Nachteile gegenüber OPAC: Er ist nicht aktuell und die Angaben können nicht korrigiert werden, daher muss die CD-ROM in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Ebenso kann der Ausleihstatus nicht abgefragt werden und es können keine Vormerkungen auf Medien getroffen werden.

Mikrofiche-Katalog

Er ist Ergebnis der EDV-Katalogisierung im Offlineverfahren. Die im Computer gespeicherten Titelaufnahmen werden in sehr starker Verkleinerung auf Mikrofiches ausgegeben (COM – Computer Output on Microfilm), diese haben Postkartengröße (DIN A6). Daneben können auch normale Zettelkataloge mikroverfilmt werden. Ein Mikrofiche besteht dabei aus einer Kopfzeile, die mit bloßen Auge lesbar ist; sowie aus mehreren hundert Feldern mit 2000–6000 Titelaufnahmen, die nur mit einem Lesegerät anzeigbar sind.

  • Vorteile: Er kann schnell, preisgünstig und in beliebig vielen Exemplaren hergestellt werden.
  • Nachteile: Ist bereits kurz nach der Herstellung nicht mehr auf dem neuesten Stand, das heißt es gibt etwa alle 6 Monate eine Neuausgabe eines gesamten Kataloges. Es ist nur eine eindimensionale Recherche auf speziellen Lesegeräten möglich.

Imagekatalog (IPAC)

Der Imagekatatog (Image Public Access Catalogue) ist das Ergebnis der Retrokonversion konventioneller Kataloge. Es erfolgt keine Neukatalogisierung, sondern vorhandene Titelaufnahmen werden eingescannt.

  • Vorteile des Kataloges

Es ist nur ein minimaler Arbeitsaufwand bei der Retrokonversion nötig und auch der Altbestand ist damit im Computer erfassbar. Ältere Kataloge können im IPAC zusammengefasst werden.

  • Nachteile des Katalogs

Es ist nur eine eindimensionale Recherche möglich, nach den Ordnungsprinzipien der eingescannten Kataloge. Dazu sind die Titelaufnahmen eventuell nach verschiedenen Ordnungsprinzipien (Preußische Instruktionen, RAK...) aufgenommen worden. Außerdem kann die Qualität der einzelnen Titelaufnahmen sehr schwanken, mögliche Fehler werden übernommen.

Nach Zweck

Standortkatalog

Der Standortkatalog spiegelt den genauen Standort des Bibliotheksbestandes wider. Er verzeichnet die Bücher in der Reihenfolge, in der sie aufgestellt sind. Die Aufstellung der Bücher erfolgt nach Zugang (mechanische Aufstellung).

Unter mechanischer Aufstellung versteht man das Aufstellen der Bücher in der zufälligen Reihenfolge, in der sie in die Bibliothek kommen, also ohne Rücksicht auf den Inhalt (Numerus Currens). Die Signatur, d. h., die Standortnummer legt den Standort des Buches innerhalb des Bestandes fest. Dazu wird eine vierstellige Zahl verwendet.

Der Standortkatalog dient als Hilfsmittel für die Signaturgebung und für die jährlich stattfindende Revision des Buchbestandes. Da der Standortkatalog auch als Inventarverzeichnis Verwendung findet, werden auf der entsprechenden Karteikarte noch Preis und Kaufdatum vermerkt. Zusätzlich dient er als Ausleihverzeichnis.

Alphabetischer Katalog

Der Alphabetische Katalog (AK) verzeichnet die Medien nach formalen Kriterien. Dies sind die Namen der am Werk beteiligten Personen (je nach Regelwerk zum Beispiel 1.–3. Verfasser, Herausgeber, Übersetzer, Illustrator) und der Sachtitel. Dabei wird zuerst nach dem Verfasser geordnet, wenn nicht vorhanden nach (körperschaftlichem) Urheber, ansonsten nach dem Sachtitel. Der AK muss nachweisen können ob: 1. Eine bestimmte Ausgabe eines Werkes vorhanden ist, 2. Welche Werke eines bestimmten Verfassers vorhanden sind, 3. welche Ausgaben eines bestimmten Werkes vorhanden sind.

1899 erschienen die „Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken und für den preußischen Gesamtkatalog“ die sogenannten Preußischen Instruktionen (PI), die eine völlig andere grammatikalische Ordnung beinhalteten als heutige Kataloge. 1942 erschienen die „Berliner Anweisungen“ für Öffentliche Bibliotheken, die eine mechanische Ordnung beinhalteten.

1969 wurde von der IFLA das System der International Standard Bibliographic Description veröffentlicht, auf dem heute weltweit die meisten Regelwerke für die alphabetische Katalogisierung bzw. die Formalerschliessung basieren. Dazu gehören die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR), die im englischsprachigen Raum und auch darüber hinaus verbreitet sind.[17] In Deutschland und Österreich haben sich die Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) durchgesetzt, es wurden jedoch Diskussionen über eine mögliche Umstellung auf AACR geführt.[18] In der Schweiz wird heute vor allem nach AACR, KIDS (auf den AACR basierendes Regelwerk für den Informationsverbund Deutschschweiz)[19] und AT 7 (Arbeitstechnik für Schul- und Gemeindebibliotheken)[20] gearbeitet, teilweise auch noch nach den zwischen 1983 und 1992 veröffentlichten, eng der ISBD folgenden VSB-Regeln der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare (heute Bibliothek Information Schweiz).[21]

Systematischer Katalog

Ein Realkatalog oder Sachkatalog ist ein systematischer Katalog, der die Bestände einer Bibliothek verzeichnet. Der Katalog gliedert die Bücher und Zeitschriften gemäß ihrem Inhalt nach einem System der Wissenschaften in eine Vielzahl von Disziplinen, Gruppen und Untergruppen. Der Realkatalog wird zusätzlich durch ein Sach-, Personen- und Autorenregister erschlossen (siehe auch Alter Realkatalog).

Stichwortkatalog

Ein Stichwortkatalog ist ein Bibliothekskatalog, in dem der Bibliotheksbestand unter Stichwörtern verzeichnet ist, die in der Regel aus den Sachtiteln der verzeichneten Werke gewonnen werden. Der Stichwortkatalog ist eng verwandt mit dem Schlagwortkatalog. Im Zeitalter der OPACs sind eigene Stichwortkataloge jedoch weitgehend sinnlos geworden.

Während das Schlagwort für den Inhalt des Buches frei gewählt werden kann und nicht immer im Sachtitel des Buches vorkommt, ist ein Stichwort immer ein charakteristisches, sinntragendes Wort des Sachtitels oder des Zusatzes zum Sachtitel. Das Stichwort kann, muss aber nicht mit dem Schlagwort übereinstimmen. Im Stichwortkatalog werden die einzelnen Stichwörter alphabetisch geordnet.

Der Unterschied zwischen Stich- und Schlagwort wird an folgenden Beispielen deutlich:

  1. Der Sachtitel lautet „Nippon im Wandel“. Stichwort: „Nippon“, Schlagwort: Japan.
  2. Der Sachtitel heißt „Deutschlands Reformator“. Stichwort: „Reformator“, Schlagwort: „Luther, Martin“.

Wenn ein Buch „Der Schwarzwald“ betitelt ist, sind Stichwort und Schlagwort identisch: Schwarzwald.

Stichwortkataloge weisen Gemeinsamkeiten mit Stichwortverzeichnissen (auch Index oder Register) auf, weshalb die Bezeichnungen auch manchmal durcheinander geworfen werden.

Nach Umfang der Bestandserfassung

Teilkatalog und Spezialkatalog

Teilkataloge verzeichnen ganz bestimmte Teile oder Gruppen des Bestandes, diese Medien sind zumeist auch im Hauptkatalog verzeichnet. Beispiele sind der Katalog der Lesesaalhandbibliothek, Katalog der Lehrbuchsammlung, Regionalkundliche Kataloge oder Stoffkreiskataloge für Belletristik in Öffentlichen Bibliotheken. Im Gegensatz dazu verzeichnen Spezialkataloge Sondergruppen des Bestandes, die nur hier verzeichnet werden. Beispiele dafür sind Kataloge für Inkunabeln, Handschriften, Musikalien, Landkarten, Audiovisuelle Medien und manchmal auch Periodika.

Zentralkatalog

Zentralkataloge verzeichnen den Bestand mehrerer Bibliotheken, seine Hauptaufgabe ist der Besitznachweis im Bestand mehrerer Bibliotheken. Zur Kennzeichnung der einzelnen Bibliotheken werden numerische oder alphanumerische Bibliothekssigel verwendet, zum Beispiel 15=Universitätsbibliothek Leipzig.

Sie sind Hilfsmittel für den Leihverkehr. Man unterscheidet zwischen örtlichen oder institutionellen Zentralkatalogen, regionalen, nationalen, internationalen und fachlichen Zentralkatalogen sowie Verbundkatalogen.

Ein Nationaler Zentralkatalog verzeichnet die Bestände der wichtigsten Bibliotheken eines Landes. Ein Beispiel hierfür ist der National Union Catalog in den USA. In Deutschland hat sich kein alle Publikationsformen umfassender Zentralkatalog entwickelt. Der 1902 begonnene Deutsche Gesamtkatalog gedieh nur bis zum Buchstaben B und wurde während des Zweiten Weltkrieges abgebrochen. Lediglich für Periodika gibt es mit der Zeitschriftendatenbank ein umfassendes Verzeichnis der in deutschen Bibliotheken vorhandenen Bestände.

Ein Internationaler Zentralkatalog führt den Bestandsnachweis für bestimmte Medien auf internationaler Ebene. Ein Beispiel dafür ist der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, ein Nachweis aller bis 1500 in Europa hergestellter Bücher mit Besitzangaben der Bibliotheken weltweit. Dieser wurde 1904 angefangen und befindet sich in der Staatsbibliothek zu Berlin.

Ein Fachlicher Zentralkatalog erbringt den Bestandsnachweis mehrerer Bibliotheken für ein Fachgebiet. Ein Beispiel hierfür ist der Katalog der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln.

Die letzte Kategorie des Zentralkataloges ist der Verbundkatalog.

Metakataloge

Als Metakatalog werden verschiedene Arten von Bibliothekskatalogen bezeichnet, die mehr als die Bestände einer einzigen Bibliothek nachweisen. Dabei lassen sich Metasuchmaschinen, die Suchanfragen an verschiedene Kataloge weiterleiten (beispielsweise der Karlsruher Virtuelle Katalog) unterscheiden von Aggregatoren, die Inhalte verschiedener Kataloge in eine Datenbank zusammenführen (beispielsweise OAIster) und Verbundkataloge, in denen verschiedene Bibliotheken gemeinsam ihre Bestände katalogisieren.

Nach Nutzern

Dienstkatalog

Die Dienstkataloge sind gewöhnlicherweise der Alphabetische Katalog, er wurde dann auch in zweiter Ausführung als Leserkatalog verwendet, und der Standortkatalog als Hilfsmittel der Signaturgebung und als Instrument zur Revision der Bestände. Sie sind nur den Bibliotheksmitarbeitern zugänglich und damit vor unsachgemäßer Behandlung durch Benutzer geschützt. Von Mitarbeitern wurden bestimmte Vermerke angebracht; wie Anzahl der Katalogkarten, Exemplarzahl, Verzeichnung in Sonderkatalogen, Schlagwörter, Notationen u. a. Die Vermerke dienten zur Ziehung aller Katalogzettel des betreffenden Mediums bei Aussonderungen, Berichtigungen der Titelaufnahmen oder Signaturänderungen.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Löffler: Einführung in die Katalogkunde. Hiersemann, Leipzig 1935.
    • 2. Auflage: Bearb. von Norbert Fischer. Hiersemann, Stuttgart 1956 (Digitalisat beim Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin).
    • 3. Auflage. Bearb. von Walther Umstätter und Roland Wagner-Döbler. Hiersemann, Stuttgart 2005, ISBN 3-7772-0506-0.
  • Klaus Haller: Katalogkunde. Eine Einführung in die Formal- und Sacherschliessung. 3. Auflage. Saur, München 1998, ISBN 3-598-11364-1.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Löffler 1935, S. 7
  2. Löffler 1935, S. 8–9
  3. Löffler 1935, S. 9
  4. Löffler 1935, S. 10
  5. Löffler 1935, S. 11
  6. Löffler 1935, S. 11–13
  7. Löffler 1935, S. 13–14
  8. Löffler 1935, S. 15
  9. Löffler 1935, S. 16
  10. Löffler 1935, S. 17
  11. Löffler 1935, S. 19
  12. Löffler 1935, S. 20
  13. Löffler 1935, S. 22
  14. Löffler 1935, S. 39
  15. Österreichische Nationalbibliothek: 1780 – Der älteste Zettelkatalog, abgerufen am 2. Januar 2009
  16. Willy Troxler: Erfahrungen aus dem Informationsverbund Deutschschweiz (PDF), 5.1: Abschaffung der Haupteintragung?, 10. Juli 2002, abgerufen am 2. Januar 2009.
  17. AACR2
  18. Stellungnahmen, Materialien und Informationen zu dem Beschluss des Standardisierungsausschusses bei der Deutschen Bibliothek, einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) anzustreben (2002), abgerufen am 1. Januar 2009
  19. KIDS, Version November 2007 (PDF), abgerufen am 1. Januar 2009
  20. SAB-CLP: Arbeitstechnik für Schul- und Gemeindebibliotheken, abgerufen am 1. Januar 2009
  21. VSB-Regeln als PDF-Dateien, abgerufen am 1. Januar 2009

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