Brand

Brand
Kanadische Feuerwehr bei der Brandbekämpfung
Brennendes Haus in Japan

Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und der sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Wenn sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichtet, wird es durch die Feuerwehr bekämpft. Solch ein Brand wird auch als Schadensfeuer bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Folgen einer jugendlichen Brandstiftung: Feuer im Nordturm der Göttinger St. Johanniskirche

Die Ursachen, die zur Entstehung eines Brandes führen, können verschiedener Natur sein. Grundsätzlich müssen jedoch für die Entstehung eines Brandes die Voraussetzungen einer Verbrennung erfüllt sein.

Brandursachen können technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und sonstige Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe sein, wobei bei letzterem der Mensch die hauptsächliche Rolle spielt.

Beim Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache ist es jedoch durchaus möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz auf Grund von Pflichtverletzungen gegeben ist. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (meist fahrlässig) erfüllt sein.

Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lagern. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen, kann zu einem Brand führen. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen, zum Beispiel auf benachbarte Gebäude, oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf.

Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel, wie Streichhölzer, Feuerzeug oder Kerzen verursacht, aber oft auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen. Manche Stoffe können sich durch Sauerstoffzutritt von selbst entzünden. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.

Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die Brandursachenermittlung.

Verlauf eines Brandes

Dachwohnungsbrand in München
Verbrennungsdreieck

Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle. In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter „Initial- oder Schwelbrand“, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.

In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken - und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.

Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der sich im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung, der so genannte „Flash-Over“ (ca. 9. bis 10. Minute).

Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000 °C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.

Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:

Gesundheitsgefahren

→ Hauptartikel: Rauchvergiftung, Verbrennung
Großbrand auf einer Mülldeponie

Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B.: Kohlenstoffmonoxid, Cyangase (Dicyan, Blausäure), u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein.

Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen oder Verkohlen bringen. Auch Hautverbrennungen sind die Folge, wenn man mit den Flammen in Berührung kommt.

Brandschaden

Folgen eines Großbrandes: Blick auf die zerstörte Dachkonstruktion

Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Hierunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.

Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.

Zu den Umweltschäden zählt zunächst die Entsorgung des Brandschuttes, die mitkalkuliert werden muss. Außerdem können giftige Löschwasserabflüsse in öffentlichen Gewässern große Schäden anrichten, wie beispielsweise das Löschwasser beim Brand der Firma Sandoz in Basel große Schäden im Rhein im Jahr 1986 verursachte (siehe Schweizerhalle). Diese Folgen, wenn auch in kleinerem Rahmen können auch bei kleinen Hausbränden auftreten. Aus diesem Grund existieren Regeln zur Löschwasserrückhaltung.

Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können. So besagen amerikanische Untersuchungen, dass bis zu 75 Prozent der Firmen, deren Produktionsstätten abgebrannt sind, nie wieder produzieren. Historische Kulturgüter sind nach einem Brand oft unwiederbringlich verloren oder stark beschädigt, wie beim Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek.

Brandschutz und Baurecht

Fast jede Stadt wurde im Laufe ihrer Geschichte von größeren Bränden heimgesucht. Diese negativen Erfahrungen führten im Laufe der Zeit zur Aufstellung von örtlichen Brandschutzvorschriften.

In der heutigen Zeit beschäftigt sich der Brandschutz mit der Verhinderung von Bränden (vorbeugender Brandschutz) und einer Begrenzung bereits entstandener Brände (abwehrender Brandschutz). Sinnvolle bauliche Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von Brandmeldern und die Errichtung von Brandwänden.

Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen nach wie vor wesentliche Bestandteile der Bauordnungen. Die Bauordnungen stellen dabei den baulichen Brandschutz (durch feuerwiderstandsfähige Bauteile) in den Vordergrund, während technische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen) nur bei Sonderbauten eine Rolle spielen.

Ergänzt werden die eher allgemein gehaltenen Bauordnungen (geeignet für Wohn- und Bürogebäude) durch Sondervorschriften für besondere Anlagen und Bauwerke (Sonderbauten). In vielen Ländern gibt es für Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser usw. eigene Regelwerke, in denen die besonderen Gefahren und betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.

Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Gebäuden der Gebäudeklassen 4,5 und Sonderbauten gemäß Musterbauordnung muss der Bauherr/Architekt ein Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) vorlegen. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlichen Bauvorschriften ist so nachzuweisen.

Einteilung

Größe

Brände lassen sich nach ihrer Größe einteilen. In Deutschland geschieht dies üblicherweise in vier Kategorien. Diese Einordnung hilft entsprechende Gegenmaßnahmen, wie die Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu treffen.

Entstehungsbrand

Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder Ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus, um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden. Deshalb sollte auch schon bei einem Entstehungsbrand Atemschutz getragen werden.

Kleinbrand

Kleinbrand B oder Mittelbrand
Kleinbrand B oder Mittelbrand

Kleinbrände sind die häufigsten Brände, zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:

Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung sind kleinere Pkw-Brände, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.

Mittelbrand

Die meisten Brände, zu denen die Feuerwehr ausrückt, sind Mittelbrände und können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller deutscher Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.

Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Wohnungsbrände, größere Kfz-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).

Großbrand

Brennende Lagerhäuser in Helsinki

Großbrände stellen die Ausnahme dar. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumstrahlrohr eingesetzt.

Zu ihrer Bekämpfung können mehrere Züge oder gar Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt werden. Diese können unter Umständen auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt kann dabei äußerst gering bleiben. Teilweise müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und benachbarte Sachwerte (Nachbargebäude etc.) zu schützen. Hierfür werden auch Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände, die sich zu regelrechten „Feuerstürmen“ entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten.

Siehe Abschnitt Brandkatastrophen;

Einteilung nach Brandklasse und Art

Zur erfolgreichen Brandbekämpfung muss ein Brand richtig erkannt und eingeteilt werden, um eine richtige Wahl der Löschmittel zu treffen.

In Europa ist die Klassifizierung vereinheitlicht und erfolgt nach der Europäischen Norm EN2, nach der die Brände in Brandklassen eingeteilt werden. Die einzelnen Brandklassen werden mit den Buchstaben A, B, C, D und F bezeichnet.

Brandklasse Definition Beispiele Löschmittel
A Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh, usw. Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, CO2, ABC-Pulver

B

Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen

(Dazu zählen auch Stoffe, die durch eine Temperaturerhöhung flüssig werden!)

Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, Harz, usw. Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, CO2

C

Brände von Gasen Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Propan, Stadtgas, usw. ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschieben der Leitung unterbinden

D

Brände von Metallen Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium, usw. (und deren Legierungen) Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne

F

Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten" (Fettbrand) Speiseöle und Speisefette Speziallöschmittel (Flüssiglöschmittel aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher)

Hintergrund für die Ausgliederung der Stoffe der Klasse F aus der Brandklasse B ist die Tatsache, dass die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind. Der Einsatz von ungeeigneten Löschmitteln kann unter Umständen wirkungslos oder gar mit Gefahren verbunden sein.


In der Europäischen Norm EN2, war Anfangs auch eine Brandklasse E vorgesehen. Diese sollte für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1.000 Volt) gelten. Sie wurde aber wieder verworfen, da alle Feuerlöscher in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Brandort

Brandkatastrophen

Hamburger Brand im Jahr 1842

In der Geschichte gab es eine Vielzahl von verheerenden Brand- und Explosionskatastrophen, eine Auswahl ist in der Liste von Brand- und Explosionskatastrophen enthalten.

Brandopfer im internationalen Vergleich

Tote durch Brandeinwirkung pro 1 Mio. Einwohner pro Jahr (Stand 2003)[1]

Land Tote (ppm)
Dänemark 16
USA 14
Norwegen 13
Kanada 12
Irland 11
Schweden 11
Frankreich 10
Großbritannien 9
Australien 7
Deutschland 7
Niederlande 7
Österreich 6
Schweiz 5

Aus den GUS-Staaten, dem asiatischen Raum sowie Afrika liegen keine verlässlichen Zahlen vor.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Feuer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Brand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Statistik des World Fire Statistics Centre (WFSC); Tabelle 4 (PDF-Datei; 0,1 MB)

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Synonyme:

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