Bulle (Urkundenwesen)

Bulle (Urkundenwesen)
Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV.

Eine Bulle (mittelhochdeutsch, von lat. bulla) war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Urkunde, die gewichtige Sachverhalte meist staatsrechtlicher Natur besiegelte. Seit dem 13. Jahrhundert wurden damit auch päpstliche Erlasse (s. Päpstliche Bulle) zu bedeutenden kirchlichen Angelegenheiten beurkundet, z. B. die Errichtung von Diözesen und Domkapitel. Ihren Ursprung hat die Bulle in der byzantinischen Kanzleipraxis.

Der Name leitet sich ab von der Metallkapsel (der bulla), die als Schutz und – bei Verwendung von Edelmetallen – auch der Aufwertung des wächsernen Siegels diente. Bullen wurden im Mittelalter in lateinischer Sprache auf Pergament geschrieben. Kirchliche Bullen werden in der Regel mit den Anfangsworten des jeweiligen Textes (dem sog. Incipit) bezeichnet.

Als die bekanntesten dieser Dokumente gelten die Goldene Bulle (aurea bulla, Heiliges Römisches Reich 1356), die Bill of Rights (England 1689) und die ersten zehn Verfassungszusätze der USA von 1789 – dort ebenfalls als Bill of Rights bekannt.

Andere berühmte Urkunden, die nach ihrer Besiegelung mit Gold benannt sind, sind die Goldbulle von Eger, die Goldbulle von Rimini und die Goldene Handfeste.

Siehe auch

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  • Bulle — päpstlicher Erlass; Enzyklika; Herr in Grün (umgangssprachlich); Ordnungshüter; Gesetzeshüter; Ermittler; Schutzmann; Gendarm (österr.); Polizist; Polyp ( …   Universal-Lexikon

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