Butterdampfer

Butterdampfer
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Eine Butterfahrt war ursprünglich eine Einkaufsfahrt auf einem Fährschiff, die über die auf See gelegene Zollgrenze von Deutschland hinausführte. Dies ermöglichte es, innerhalb der Grenzen der Zollbestimmungen zahlreiche Artikel billiger einzukaufen als sie in Deutschland erhältlich waren. Dazu gehörte vor allem die in Dänemark damals weit preiswertere Butter, von der diese Unternehmungen den Namen erhielten. Daneben wurden vor allem auch der hoch besteuerte Tabak, Spirituosen und Parfüm gern gekauft.

Am 7. Juli 1981 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung bekannt, wonach die Abgabenfreiheit auf den sogenannten „Butterschiffen“, die auf der Nordsee und Ostsee verkehren mit dem EG-Recht unvereinbar ist.

Auf politischen Druck seitens der deutschen Wirtschaft wurden erschwerende Bestimmungen erlassen, so etwa, dass vor der Freigabe des Einkaufs das Schiff im Zollausland anlegen musste. Dies führte zu kuriosen Situationen in der Art, dass ein deutsches "Butterschiff" den nächstgelegenen dänischen oder auch polnischen Hafen ansteuerte und dort ein Tau auswarf, welches um den Poller am Kai geschlungen und nach wenigen Sekunden sofort wieder gelöst wurde, womit das Schiff formal angelegt hatte und zurückfahren konnte.

Da die Fahrt selbst bald fast zum Nulltarif bzw. für einen symbolischen Preis angeboten wurde, wurde die Fahrt gern auch als Vergnügungsreise mit zusätzlichem Nutzen unternommen. Auf der Ostsee waren Butterfahrten bis zum Ende der 1990er Jahre aus fast allen Häfen üblich. Später wurden auch Butterfahrten per Bus in die Niederlande und nach Polen organisiert.

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