Bückeware

Bückeware

Bückware oder Bückeware bezeichnet Ware, für die man (oder der Verkäufer) sich sinnbildlich oder tatsächlich unter den Ladentisch bücken muss.

Gebräuchlich war diese Bezeichnung seit Kriegsbeginn 1939, als im Deutschen Reich aus Gründen der Rationierung für Handelswaren, insbesondere für Lebensmittel und Textilien, Lebensmittelmarken bzw. Bezugsscheine eingeführt wurden. Die Versorgung des Handels war so, dass aus der Produktion und den Lieferungen noch Mehrmengen abgezweigt werden konnten. Diese wurden entweder nicht sichtbar unter dem Ladentisch oder irgendwo anders versteckt verwahrt. Bückware wurde an solche Kunden ausgehändigt, zu denen ein besonderes, auch vertrauensvolles Verhältnis bestand oder an solche, von denen man sich Gegenleistungen versprach oder erhielt.

In der Zeit der Warenfülle in der Bundesrepublik übertrug sich die Bezeichnung auf solche Artikel, deren Handel aus verschiedenerlei Gründen (unter anderem Gebote und Verbote) die Öffentlichkeit scheute, so z. B. pornografische Erzeugnisse, in der DDR auf Artikel, die örtlich knapp und/oder nur durch Tausch erhältlich waren.

Vielfach wurden in der DDR Waren, die nicht in ausreichender Menge verfügbar waren, von Verkäuferinnen und Verkäufern nur auf Nachfrage oder an Bekannte verkauft. Anders als in der Bundesrepublik konnte es sich dabei jedoch auch um Waren des täglichen Bedarfs handeln.

Heute in der Zeit der Marktwirtschaft hat es mit dem Bücken beim Einkaufen eine andere Bewandtnis: Billigere Produkte (oft so genannte No-name-Produkte) werden in den unteren Abteilungen der Regale platziert. Waren, die bevorzugt gekauft werden sollen, befinden sich dagegen auf Sicht- bzw. Griffhöhe.

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