Islamisches Finanzwesen

Islamisches Finanzwesen

Mit dem Begriff Islamisches Finanzwesen (engl. Islamic Finance) wird der Versuch bezeichnet, Finanzdienstleistungen in Übereinstimmung mit den religiösen Regeln des Islam und der Schari'a zu gestalten.

Umfasst werden alle Finanzgeschäfte, die den islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots (Riba), des Verbots der Spekulation (Gharar) und des Verbots des Glücksspiels (Maysir, Quimar) unterliegen. Das allgemeine Zinsverbot verbietet es Banken z. B. Geldzinsgeschäfte durchzuführen, die aber Grundlage für das normale Kreditgeschäft von Banken sind. Um dennoch Kreditgeschäfte machen zu können, wurden von den Banken neue Kreditformen auf Basis von Sachmittelkrediten entwickelt, die zur Schari'a konform sind.

Inhaltsverzeichnis

Beispiel Murabaha

Murabaha / ‏مرابحة‎ / murābaḥa kann als eine solche Form von Sachmittelkredit gesehen werden, hier kauft eine Bank im Auftrag eines Kunden ein bestimmtes Gut und verkauft es an diesen Kunden mit einem Aufschlag weiter. In einem herkömmlichen Bankgeschäft würde der Kunde einen Kredit aufnehmen, das Gut selber kaufen und dann den Kredit mit Zinsen abzahlen und das erworbene Gut würde evtl. als Sicherheit für den Kredit dienen. Diese Form der Finanzierung wäre jedoch nicht Schari'a konform, da hier das Zinsverbot verletzt würde. Stattdessen erwirbt die Bank das Gut und verkauft es an den Kunden mit einem Aufschlag weiter, wobei dieser die Möglichkeit erhält, den Kaufpreis in Raten zu zahlen.

Teilbereiche

Neben dem islamischen Bankwesen rechnen zum islamischen Finanzwesen auch islamische Versicherungen, sowie die Islamische Anleihe und auch alle privaten Finanzgeschäfte zwischen Muslimen und ebenso zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen müssen nach den Regeln der Scharia abgewickelt werden. Geprüft wird die Konformität bei islamischen Finanzinstituten durch sogenannte "Scharia-Boards". Auch der Dow Jones Islamic Market Indexes hat ein solches Scharia Board eingesetzt, der die Regeln aufstellt und dem sechs Gelehrte aus Syrien, Pakistan, Bahrain, Saudi-Arabien, den USA und Malaysia angehören.

Instrumente des Islamic Finance

Arbun

Ein Arbun / ‏عربون‎ / ʿarbūn ist eine nicht zurückzahlbare Anzahlung (deposit) eines Käufers, die an den Verkäufer nach dem Zustimmen des Verkaufsvertrages gezahlt wird. Sie dient quasi als Sicherheit, dass der Kaufvertrag zum vorgegebenen Zeitpunkt pflichtgemäß erfüllt wird.

Murabaha

Eine Form des Abzahlungskredits, in der jedoch der Kreditgeber Eigentum an dem finanzierten Gut erwirbt und dieses an den Kreditnehmer auf Ratenbasis weiterverkauft. Murabahah stellt somit eine besondere Form des Abzahlungskredits dar.

Sukuk

Der Sukuk / ‏صكوك‎ / ṣukūk ist eine sharia-konforme Anleihe, bei der statt eines Zinses ein unternehmerischer Erlös wie z. B. Miete an den Gläubiger gezahlt wird. Interessant ist dabei, dass die Mieterlöse häufig an Zinsindizes wie z. B. Euribor gekoppelt werden.

Literatur

Weblinks


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