Basler Kommentar

Basler Kommentar

Als Basler Kommentare werden Gesetzeskommentare zu den wichtigsten Schweizer Bundesgesetzen bezeichnet. Kantonale Gesetze werden in dieser Reihe nicht kommentiert.

Die Basler Kommentare werden vom Verlag Helbing & Lichtenhahn in Basel vertrieben, als Herausgeber zeichnen Professoren an Schweizerischen Universitäten.

Inhaltsverzeichnis

Stellung in der Schweizer Lehre und Praxis

Die Basler Kommentare gelten als Referenz und bei Gesetzesfragen oftmals als erste Anlaufstelle. Sie werden auch von den Gerichten häufig als Entscheidgrundlage angenommen. Sie erscheinen in regelmässigen Abständen, das heisst alle paar Jahre neu. Von der Erscheinungsweise und der praktischen Relevanz sind sie in etwa mit dem Münchner Kommentar vergleichbar.

Andere Schweizer Kommentarwerke

Neben dem Basler erscheint vom

  • Verlag Schulthess der Zürcher Kommentar und vom
  • Verlag Stämpfli der Berner Kommentar;
  • Helbing & Lichtenhahn gibt ausserdem die Reihe "Schweizerisches Privatrecht" heraus.

Sie alle haben jedoch eine andere Zielrichtung als die "Basler Kommentare". So sind sie zunächst alle viel umfangreicher, auch wenn bereits der "Basler" nicht mehr als Handkommentar bezeichnet werden kann (je Band circa 2000 Seiten, wobei OR und ZGB je in zwei Bänden erscheinen). Der "Zürcher Kommentar" behandelt das Obligationenrecht und das ZGB und erstreckt sich über mehrere Laufmeter. Er hat den Anspruch, das Recht "umfassend" darzustellen. Er erscheint jedoch sehr unregelmässig und auch selten. So ist beispielsweise der Band "Grundpfandrecht" erst in zweiter Auflage erscheinen, nachdem die erste bereits fast hundert Jahre alt ist[1].

Der Berner Kommentar hat eine ähnliche Zielsetzung, erschien und erscheint jedoch regelmässiger als der Zürcher Kommentar und neben den ordentlichen Bänden auch in Loseblattform oder mit Ergänzungsbänden.

Die Reihe "Schweizerisches Privatrecht" (SPR) wird teilweise ebenfalls als "Kommentar" (nicht aber als "Basler Kommentar") bezeichnet. Die Terminologie ist nicht ganz einheitlich. Der SPR erscheint allenfalls vom Umfang her (ebenfalls eine "umfassende" Darstellung des Schweizerischen Rechts) als Kommentar, jedoch nicht im inhaltlichen Format. Vielmehr wird jeweils zu einigermassen aktuellen Themen, zum Beispiel zu neu entdeckten Vertragsformen, ein SPR-"Kommentar" herausgegeben, der aber eher Aufsatzform als Kommentarform hat und auch eher als Lehrbuch (für Fortgeschrittene!) denn als Nachschlagewerk dient.

Auswahl an Basler Kommentaren

Einzelnachweise

  1. Daivd Dürr: Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Zürich 2009

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Basler Homer-Kommentar — Der Basler Homer Kommentar (internationale Abkürzung: BK) ist ein Projekt zur Erstellung eines wissenschaftlichen Gesamtkommentars zum Homerischen Epos Ilias. Das Projekt wird von den Basler Professoren der Klassischen Philologie Anton Bierl und… …   Deutsch Wikipedia

  • Basler Zeitung — Beschreibung Schweizer Tageszeitung Verlag …   Deutsch Wikipedia

  • Basler Nachrichten — Basler Zeitung Beschreibung Schweizer Tageszeitung Verlag Basler Zeitung Medien …   Deutsch Wikipedia

  • Zürcher Kommentar — Der Zürcher Kommentar ist eine Reihe von Gesetzeskommentaren, die sich mit dem schweizerischen Zivilrecht (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht sowie Nebengesetze des Bundes) befassen und im Verlag Schulthess Juristische Medien erscheinen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Günter Stratenwerth — (* 31. Januar 1924 in Naumburg (Saale)) war bis zum Jahre seiner Emeritierung 1994 Professor für Strafrecht an der Universität Basel und ist Verfasser zahlreicher Lehrbücher zum deutschen und schweizerischen Strafrecht. Werk Sein Beitrag zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Heinz Rey — (* 11. April 1943 in Baden AG; heimatberechtigt in Aristau) ist ein Schweizer Rechtswissenschafter und emeritierter Professor für Privatrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Weblinks 3 …   Deutsch Wikipedia

  • ChStGB — Basisdaten Titel: Schweizerisches Strafgesetzbuch Abkürzung: StGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Strafrecht SR: 311.0 Datum des G …   Deutsch Wikipedia

  • Marcel Alexander Niggli — (* 16. Mai 1960 in Zug (Stadt)) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph mit Schwerpunkt in den Gebieten Strafrecht und Rechtsphilosophie. Marcel Alexander Niggli Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Marcel Niggli — Marcel Alexander Niggli (* 16. Mai 1960 in Zug) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph mit Schwerpunkt in den Gebieten Strafrecht und Rechtsphilosophie. Marcel Alexander Niggli Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • SStGB — Basisdaten Titel: Schweizerisches Strafgesetzbuch Abkürzung: StGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Strafrecht SR: 311.0 Datum des G …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”