Bäuerliche Handelsgenossenschaft

Bäuerliche Handelsgenossenschaft

Die Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG) war die landwirtschaftliche Universalgenossenschaft in der DDR, und zugleich Kredit- und Warengenossenschaft mit verschiedenen weiteren Wirtschaftszweigen.

Aufgabe

Aufgabe und Förderungszweck der BHG bestand in der Versorgung vorrangig der Landbevölkerung und der landwirtschaftlichen Betriebe (Einzelbauern und LPG) mit Produktionsmitteln und Waren des ländlichen und gärtnerischen Bedarfs, Einrichtung von Gemeinschaftsanlagen (Transporteinrichtungen, Agrochemische Zentren, Kartoffelsortierplätze u.v.m.), Sammlung von Geldeinlagen und Kreditgewährung.

Über die Bezirksvorstände und den Zentralvorstand der VdgB waren die BHG in die zentrale Planwirtschaft der DDR eingebunden.

Geschichte

Die BHG gingen aus den 6.300 ländlichen Genossenschaften aller Arten hervor (deren Wurzeln in den Mitte des 19. Jahrhunderts von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und H. Schulze-Delitzsch begründeten ersten Vereinen gegenseitiger Unterstützung liegen), die 1945/46 auf Befehl der sowjetischen Militäradministration in der sowjetischen Besatzungszone ihre Tätigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufnahmen.

Die Genossenschaften waren in fünf Landesverbänden organisiert. Die Gründung eines zonenweiten Fachverbandes "Zentralverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften Deutschlands" wurde jedoch erst im März 1949 zugelassen, nachdem die Gleichschaltung der Genossenschaften abgeschlossen war[1].

Die lokalen Genossenschaften entwickelten sich zunächst zu - bereits universellen – Dorfgenossenschaften weiter und wurden am 20. November 1950 – im Zuge des Zusammenschlusses der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) mit dem Zentralverband landwirtschaftlicher Genossenschaften - zu VdgB-Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (1950: 3500 VdgB-BHG). Sie waren Einrichtungen der Mitglieder einer oder mehrerer Ortsorganisationen der VdgB, wirtschaftsrechtlich eingetragene Genossenschaften ohne Nachschusspflicht (e.G.o.N.).

Bis zum Ende der DDR stiegen die Versorgungs-, Dienst- und Bankleistungen stetig (zuletzt um durchschnittlich 5 – 10 % jährlich), ebenso Arbeitsproduktivität und Effektivität. Zur Wende existierten (nach rentabilitätsbedingten Konzentrationen) 272 juristisch selbständige BHG, die mit 6.800 Verkaufseinrichtungen, 2.800 Bankstellen, 3.500 Ausleihstützpunkten usw. die ländlichen Gebiete der DDR flächendeckend – im Rahmen des begrenzten staatlich bereitgestellten Warenfonds - versorgten. Ende 1989 verfügten die BHG über eine Bilanzsumme von 19 Milliarden und über Bankeinlagen ihrer Kunden von 13 Milliarden DDR-Mark.

Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland bildeten sich die BHG zu Erwerbsgenossenschaften entsprechend dem bürgerlichen Recht um, dabei wurde das Kredit- und Warengeschäft in der Regel getrennt und auf gesonderte Raiffeisenbanken bzw. -Warengenossenschaften aufgeteilt. Während das Waren- und Dienstleistungsgeschäft wegen zahlreicher Konkurrenz im jeweiligen Einzugsbereich an Bedeutung verlor, wurde das Kreditgeschäft in den Raiffeisen- und Volksbanken der ostdeutschen Länder fortgeführt.

Einzelnachweise

  1. Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber: SBZ-Handbuch, 1993, ISBN 3486552627, Seite 761 Online

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