Deutsche Kanzlei (Kopenhagen)

Deutsche Kanzlei (Kopenhagen)
Den Røde Bygning, Sitz der Deutschen Kanzlei seit 1721, heute Finanzministerium

Die Deutsche Kanzlei, dänisch Tyske Kancelli, ab 1806 Schleswig-Holsteinische Kanzlei, von 1816 bis 1849 Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei war vom 17. bis 19. Jahrhundert die für die deutschen Territorien zuständige Verwaltungsbehörde des Königreichs Dänemark mit Sitz in Kopenhagen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Kompetenzen

Ab 1523 bedienten sich die dänischen Könige für die Ausübung ihrer Herrschaft in den Grafschaften bzw. Herzogtümern einer eigenen Kanzlei, die zunächst Niederdeutsch, ab etwa 1540 aber für ihren Akten- und Schriftverkehr Neuhochdeutsch benutzte. Nach 1660 wurde sie als Kollegium organisiert und die zentrale oberste Behörde für die Wahrnehmung der staatlichen Verwaltungsangelegenheiten in Schleswig - mit Ausnahme der Königlichen Enklaven, die der dänischen Kanzlei unterstellt waren - und im königlichen Anteil von Holstein. Die Kanzlei verwaltete vor allem die Herzogtümer Schleswig und Holstein und ab 1815 auch Lauenburg. Von 1667 bis 1773 war sie auch für die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst zuständig. Ihr zugeordnet waren unter anderem die königliche Kanzlei in Glückstadt und ab 1713 das Obergericht in Schleswig. Die Kanzlei, deren Amtssprache immer Deutsch blieb, spielte eine wichtige Rolle bei der Formung des dänischen Gesamtstaats.

Bis 1770 liefen die gesamten auswärtigen Angelegenheiten des Königreichs durch die Deutsche Kanzlei.

Die Kanzlei wurde am 2. September 1849 während des Schleswig-Holsteinischen Krieges (1848–1851) aufgehoben.

Überlieferung

Die Akten, die die auswärtigen Angelegenheiten sowie Oldenburg und Delmenhorst betreffen, liegen geschlossen im Reichsarchiv Kopenhagen. Die restliche Überlieferung ist zwischen dem Reichsarchiv und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein geteilt. Aus der Zeit bis 1730 liegt der größere Teil im Reichsarchiv, aus der Zeit nach 1730 der größere Teil im Landesarchiv in Schleswig.

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Lehmann: Die deutsche Kanzlei zu Kopenhagen als Vorkämpferin für den Absolutismus in Dänemark und als Verwaltungszweig innerhalb des dänischen Verwaltungssystems bis 1676. 1936

Weblinks

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