Deutscher Verband für Frauenstimmrecht

Deutscher Verband für Frauenstimmrecht

Der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht wurde am 1. Januar 1902 in Hamburg[1] als Deutscher Verein für Frauenstimmrecht von Anita Augspurg, Minna Cauer und Lida Gustava Heymann gegründet und 1904 in Deutscher Verband für Frauenstimmrecht umbenannt. Der Verband war der Erste aus dem bürgerlich-radikalen Spektrum der Frauenrechtsbewegung, der sein Ziel vornehmlich in der Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen sah.

Die Gründung des Vereins löste großes Interesse im Deutschen Kaiserreich aus, hatten Zeitschriften der deutschen Frauenbewegung schon über einen längeren Zeitraum über das schon durchgesetzte Frauenwahlrecht oder über Frauenstimmrechtsverbände in anderen Ländern Europas berichtet. Der Hamburger Vereine gewann in kurzer Zeit viele Mitglieder und galt als Vorbild, lokale Ableger in anderen Ländern des Deutschen Reiches wo dies rechtlich möglich war, zu gründen.[2] Schon im selben Jahr konnte ein großer Erfolg gefeiert werden, 35 Frauen konnten eine Audienz beim Reichskanzler Bernhard von Bülow erhalten, und dort ihre Forderungen vortragen. Im Vordergrund stand hier vor allem die Änderung des Vereinsgesetzes, welches politische Aktivitäten von Frauen in vielen deutschen Ländern verhinderte.[3]

1904 nahm der Verband auf der von Susan B. Anthony geführten Zweiten Internationalen Frauenstimmrechtskonferenz[4] in Berlin teil und schloß sich, dem dort gegründeten Weltbund für Frauenstimmrecht[5], der internationalen Frauenbewegung an.[6]

Neben Publikationen, Vorträgen und zahlreichen Petitionen[7] und die sich für das demokratische Stimmrecht für Alle, besonders aber für Frauen, aussprach, engagierten sich die Frauen als „Wahlhelferinnen“ bei Landtagswahlen als auch bei Stadtverordnetenwahlen um diejenigen Kandidaten voranzubringen, die der Frauenstimmrechtsfrage positiv gegenüber standen,[8] und versuchten darüber hinaus bürgerlich orientierte Parteien für ihre Sache zu interessieren. Neben der Freisinnigen Volkspartei und der Freisinnige Vereinigung, die einzigen Parteien bei der Frauen, allerdings nicht gleichberechtigte, Mitglieder werden konnten,[9] blieb die SPD langfristig aber die einzige Partei die bereit war, sich für das Frauenstimmrecht einzusetzen.[10]

1907 wurde die Arte des geforderten Wahlrechts als ...das allgemeine, gleiche, geheime und direkte, aktive und passive Wahlrecht für beide Geschlechter zu den Gesetzgebenden Körperschaften und den Organen der Selbstverwaltung...[11] in der Satzung festgelegt und somit auf eine demokratische Ausrichtung des Wahlrechts für Alle spezifiziert, denn vielerorts galt neben dem Wahlverbot für Frauen noch das Klassen bzw. Dreiklassenwahlrecht für Männer.[12] Der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht besetzte damit, innerhalb der bürgerlichen Frauenstimmrechtsbewegung, eine Minderheitenposition. Organ des Vereins war ab 1907 die Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht,[13] die monatlich der Zeitschrift Die Frauenbewegung beilag.[6]

Nach langwierigen Richtungsstreitigkeiten traten die Gründerinnen des Verbandes, Augspurg, Cauer und Heymann, 1913 aus dem Verband aus, um das demokratische Wahlrecht für Alle im neu gegründeten Deutschen Bund für Frauenstimmrecht weiter verfolgen zu können.[14]

Der Verband für Frauenstimmrecht engagierte sich ab 1913 nur noch für das demokratische Wahlrecht für Frauen und schloss sich schließlich 1916, unter Eindruck des Ersten Weltkrieges, mit der 1911 gegründeten konservativen Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrecht, die sich für das Dreiklassenwahlrecht für Frauen einsetzte und damit als weniger progressiv galt,[15] zum Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht zusammen.[16]

Siehe auch

Literatur

  • Elke Ferner (Hg.): 90 Jahre Frauenwahlrecht! vorwärts buch, Berlin 2008
  • Christina Klausmann: Politik und Kultur der Frauenbewegung im Kaiserreich. Campus, 1997
  • Gisela Notz: „Her mit dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht für Mann und Frau!“ Reihe Gesprächskreis Geschichte, Heft 80, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2008
  • Christl Wickert (Hg.): „Heraus mit dem Frauenwahlrecht.“ Die Kämpfe der Frauen in Deutschland und England um die politische Gleichberechtigung. Centaurus, Pfaffenweiler 1990

Einzelnachweise

  1. Hamburg wurde als Gründungsort gewählt, da das Vereinsrecht in Preußen eine weibliche Beteiligung an politisch orientierten Vereinen verbot. Dies wurde erst 1908 durch das Reichsvereinsgesetz möglich.
  2. Wickert: 1990, S. 76
  3. Wickert: 1990, S. 78
  4. Die Erste Internationale Frauenstimmrechtskonferenz (engl.: First International Woman Suffrage Conference) fand 1902 in Washington statt.
  5. engl.: International Alliance of Women
  6. a b Wickert: 1990, S. 77
  7. Die Petition waren lange Zeit das einzige politische Partizipationsrecht von Frauen.
  8. Klausmann: 1997, S. 248
  9. Wickert: 1990, S. 79
  10. Notz: 2008, S. 18
  11. Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht. 1. Jhg./November 1907, S. 42.
  12. Klausmann: 1997, S. 259 ff.
  13. Programm der Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht FrauenMediaTurm
  14. Else Lüders: Die Entwicklung der deutschen Stimmrechtsbewegung. In: Die Frauenbewegung. 19. Jhg./Oktober 1913, S. 155 ff.
  15. Auguste Kirchhoff: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechtsbewegung. Bremen 1916, S. 11
  16. Elke Ferner (Hg.): 90 Jahre Frauenwahlrecht! vorwärts buch, Berlin 2008, S. 18

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