Division (Reichswehr)

Division (Reichswehr)

Eine Division der Reichswehr (ohne weiteren Zusatz im Namen) war eine Infanteriedivision. Der zweite in der Reichswehr bestehende Divisionstyp war die Kavalleriedivision.

Im Zuge der Vergrößerung der Reichswehr 1934 wurden die Divisionen aufgelöst und deren Stäbe in den Stab eines Armee-Korps umgewandelt.

Inhaltsverzeichnis

Verbandszugehörigkeit

Die Divisionen unterstanden den Gruppenkommandos[A 1], die wiederum dem Chef der Heeresleitung direkt unterstellt waren.

Gruppenkommando 1 Berlin
Gruppenkommando 2 Kassel

Infanterie-Division

Flagge für einen Divisionskommandeur (hier 2. Division) um 1925

Der Befehlshaber eines der sieben Wehrkreise war gleichzeitig Kommandeur der gleich benummerten Division.

Gliederung

Eine (Infanterie-) Division der Reichswehr war generell wie folgt gegliedert

  • Infanterieführer mit drei Infanterie-Regimentern
  • Artillerieführer mit einem Artillerie-Regiment (in drei Regimentern zusätzlich je eine reitende Batterie für die drei Kavallerie-Divisionen) und eine Fahr-Abteilung [A 2] zu vier Eskadronen mit jeweils sieben bespannten Feldwagen.
  • Divisionstruppen
    • Pionier-Bataillon (bis 1930 dem Infanterieführer unterstellt) mit zwei Kompanien, eine Brückenkolonne und ein Scheinwerfer-Zug
    • Nachrichten-Abteilung mit zwei gemischten Nachrichten-Kompanien und ein Brieftauben-Zug
    • Kraftfahr-Abteilung mit drei Kraftfahr-Kompanien zur Versorgung. In jeder Kompanie befanden sich aber fünf gepanzerte Mannschaftstransportwagen (SonderKfz 3) mit je zwei schweren Maschinengewehren.
    • Sanitäts-Abteilung

Auf der Ebene der Divisionen und darunter war die Infanterie der Reichswehr jeweils dreiteilig gegliedert [1].

Für die Führung der unterstellten Verbände waren den Divisionskommandeuren je ein Infanterie- und ein Artillerieführer unterstellt, beide mit eigenen Stäben. Diese Stäbe waren entsprechend den früheren Brigadestäben den Divisionsstäben angegliedert und entsprachen einem früheren Divisionsstab von 1914, allerdings ohne Sanitätsoffiziere und Beamte [2]. Bei der Heeresvermehrung 1934 konnten diese Stäbe dadurch sofort die Führung der – zunächst noch unter Tarnbezeichnungen – neu aufgestellten Infanterie-Divisionen übernehmen. So war es bereits bei der Aufstellung des 100000-Mann-Heeres der Reichswehr vom damaligen Chef des Truppenamtes Hans von Seeckt vorgesehen worden.

Kavallerie-Division

Eine Eskadron der Reichswehr

Durch den Friedensvertrag von Versailles wurde eine verhältnismäßig starke Kavallerie [A 3] vorgeschrieben. Damit war eine weitere Schwächung der Reichswehr beabsichtigt, da sie zwar als unmodern, dafür aber sehr kostspielig galt.

Die Kavallerie-Divisionen waren 1930/1931 für eine kurze Zeit direkt der Heeresleitung unterstellt.

Gliederung

Eine Kavallerie-Division bestand lediglich aus sechs Reiter-Regimentern ohne sonstige Verbände oder Einheiten anderer Waffengattungen.

Die für die Kavallerie-Divisionen vorgesehenen drei reitenden Batterien waren in die bestehenden Artillerie-Regimenter eingegliedert.

Verweise

Weblinks

Siehe auch

Literatur

  • Georg Tessin: Deutsche Verbände und Truppen 1918 – 1938, Biblio Verlag Osnabrück, 1974, ISBN 3-7648-1000-9
  • Edgar Graf von Matuschka: Organisation der Reichswehr, in Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939 in Handbuch zur Deutschen Militärgeschichte 1648 – 1939 2. Band, VI Die Reichswehr 1918 – 1935, Hrsg. Militärgeschichtliches Forschungsamt, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwesen München, 1975
  • Bodo Zimmermann: Die Soldatenfibel, Verlag „Offene Worte“ Berlin, ohne Jahreszahl [wahrscheinlich 1933]
  • Klaus Christian Richter: Die feldgrauen Reiter, Die berittenen und bespannten Truppen in Reichswehr und Wehrmacht, Motorbuch Verlag Stuttgart, 1986, ISBN 3-613-01100-X
Die Geschichte der deutschen Kavallerie 1919 – 1945, Motorbuch Verlag Stuttgart, 1.Aufl. 1978, ISBN 3-87943-603-7

Einzelnachweise

  1. Zimmermann: Die Soldatenfibel S. 44: „Nach dem Grundsatz, nur Teile der Gefechtskraft (meist 23) für den Kampf einzusetzen und Teile (meist 13) in Reserve zu behalten, herrscht in bezug auf die Gliederung die Dreiteilung vor.“
  2. Edgar Graf von Matuschka: Organisation der Reichswehr, S. 317

Anmerkungen

  1. Gem. Artikel 160 § 1 des Friedensvertrag von Versailles maximal 2 Gruppenkommandos
  2. früher Train
  3. Der Personalanteil der Kavallerie am Reichsheer lag über dem der Artillerie.

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