Europäisch-Iranische Handelsbank

Europäisch-Iranische Handelsbank
  Europäisch-Iranische Handelsbank AG
Staat Deutschland
Sitz Hamburg
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 1971
Website www.eihbank.de
Geschäftsdaten 2009[1]
Bilanzsumme 2.942 Mio. EUR
Mitarbeiter 112
Leitung
Vorstand Siavosh Naghshineh (Vorsitzender), Hans Wunderlich
Aufsichtsrat Mohammad-Reza Pishrow (Vorsitzender), Ali Divandari, Majidreza Davari, Ahmad Hatami Yazd, Norbert Eisenmenger, Frank Guergen

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Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG (EIHB) ist eine 1971 von iranischen Kaufleuten in Hamburg als Deutsch-Iranische Handelsbank gegründetes, im iranischen Staatsbesitz befindliches Bankinstitut mit Hauptsitz in Hamburg. Aufgabenstellung ist die Unterstützung des Handels zwischen Europa und Iran.

Inhaltsverzeichnis

Eigentümer

Die Europäisch-Iranische Handelsbank ist eine deutsche Aktiengesellschaft. Sie gehört zu 52% der iranischen Bank für Industrie und Bergbau, zu 26 % der iranischen Bank Mellat und zu 19% der iranischen Bank Tejarat.[2]

Aufsichtsratsvorsitzender der EIBH war bis Ende 2010 der Chef der Bank-Mellat Ali Divandari, dessen Vermögenswerte aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren sind. Die Teheraner Bank Mellat ermögliche – so die Europäische Union[3] – das iranische Atom- und Raketenprogramm. Die Europäische Union hat ihre Sanktionen auch auf alle Tochterunternehmen der Bank Mellat ausgedehnt.[3]

Sanktionen

US-amerikanische und UNO-Sanktionen

Die Bank befindet sich auf Sanktionslisten des US-amerikanischen Finanzministeriums,[4] ist jedoch (im Unterschied zu den Banken Melli und Saderat) nicht Objekt der Resolution 1803 der Vereinten Nationen.[5] Die Sanktionen verbieten Geschäfte mit der Bank, um eine Proliferation atomarer Technik und Raketentechnik in den Iran zu verhindern. Vermögenswerte der Bank sind als Folge der Sanktionen in verschiedenen Ländern eingefroren.[2]

Gegen die EIH-Bank bestanden bis zum 23. Mai 2011 keine deutschen oder europäischen Sanktionen,[6] wie dies u.a. von elf amerikanischen Senatoren in der Vergangenheit von der deutschen Bundesregierung gefordert worden war.[2] Daher hatte die Bundesbank der EIHB ermöglicht, ein 9 Milliarden Euro Ölgeschäft der indischen Regierung finanztechnisch abzuwickeln, indem die Bundesbank indisches Geld annimmt und der EIH-Bank auf einem Bundesbankkonto zugänglich macht.[2] Die Bank verweist darauf, dass sie als deutsches Unternehmen lediglich an Finanzierungen und der Abwicklung von Transaktionen beteilige, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt oder nicht genehmigungspflichtig seien, und alle UN-Resolutionen und EU-Richtlinien beachte.[6] Geschäfte innerhalb des Rahmens des US-Finanzsystems betreibe die Bank nicht.

Europäische Sanktionen

Zentrale der Europäisch-Iranischen Handelsbank in Hamburg.

Im Zusammenhang mit der Freilassung der beiden Journalisten Marcus Hellwig und Jens Koch wurde die Vermutung geäußert, dass die deutsche Bundesregierung im Gegenzug bei der Abwicklung eines Öl-Geschäfts mit Indien der Europäisch-Iranischen Handelsbank behilflich war.[7]

Nach Antrag der britischen Regierung und nach Zustimmung der Deutschen Regierung wurde am 23. Mai 2011 durch den EU-Außenministerrat beschlossen, die Europäisch-Iranische Handelsbank zusammen mit weiteren 100 Firmen und 5 Privatpersonen auf die europäische Sanktionsliste zu setzen.[8] Nach Auskunft der EIHB[9] sind die Vermögenswerte der EIHB gemäß der EU-Verordnung zwar eingefroren, jedoch nach Genehmigung durch das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank, München, verfügbar. Entgegen aktuellen Presseberichten müsse die EIHB ihr Geschäft nicht vollständig einstellen, sondern würde auch weiterhin im Rahmen der bestehenden EU-Verordnungen das Bestandsgeschäft abwickeln.[9] Ihren eingegangenen Verpflichtungen werde sie uneingeschränkt nachkommen. Bis einschließlich 23. Mai 2011 von der EIBH avisierte Akkreditive genößen Bestandsschutz und könnten im Einklang mit den aktuell gültigen EU-Verordnungen weiter bedient werden. Dies gelte auch für Akkreditive gelisteter iranischer Banken, die von der EIHB avisiert wurden, bevor die eröffnende Bank bzw. die EIHB in den Anhang VIII aufgenommen wurden.[9]

Begründet werden die europäischen Sanktionen gegen die EIHB mit ihrer zentralen Rolle bei der Hilfe für Alternativlösungen für die Durchführung von Transaktionen einer Reihe iranischer Banken, die ihrerseits EU-sanktioniert waren. Die EIHB habe bei diesen Transaktionen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wahrgenommen. Zwar habe beispielsweise die EIHB Anfang August 2010 die Konten der mit EU-Sanktionen belegten Banken Bank Saderat Iran und Bank Mellat eingefroren, dann aber diese Euro-Geschäfte mit einer nicht mit Sanktionen belegten iranischen Bank fortgeführt und dabei EIHB-Konten verwendet. Die EIHB habe im August 2010 ein System aufgebaut, welches Routinezahlungen an die Bank Saderat London und die Future Bank Bahrain ermöglichte, so dass Sanktionen der EU umgangen wurden. Seit Oktober habe ein derartig motivierter kontinuierlicher Zahlungsfluß bestanden. Mit Sanktionen belegte Banken hätten über die iranische Bank Bank of Industry and Mine Geld an die EIHB weitergeleitet. Im Jahr 2009 sei die EIH von der Post Bank im Rahmen eines Systems zur Umgehung der Sanktionen genutzt worden; dabei seien Transaktionen im Namen der von den Vereinten Nationen benannten Bank Sepah durchgeführt. Die von der EU benannte Bank Mellat ist eine der Muttergesellschaften der EIH.[10]

Weitere Banken, die seit dem 23. Mai von der EU sanktioniert werden sind die

  • weißrussische Bank Onerbank ZAO, (auch bekannt als Eftekhar Bank bzw. Honor Bank), die
  • iranische Ansar Bank (auch bekannt als Ansar Finance and Credit Fund, Ansar Financial and Credit Institute oder Ansae Institute oder Ansar al-Mojahedin No-Interest Loan Institute, Ansar Saving and Interest Free-Loans Fund), sowie die
  • iranische Mehr Bank (alias Mehr Finance and Credit Institute oder Mehr Interest-Free Bank)[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geschäftsbericht 2009
  2. a b c d Handelsblatt: 29. März 2011 Die Iran-Connection der Bundesbank
  3. a b Europäische Union, 26. Juli 2010: Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union 27. Juli 2010, S. 61
  4. Iranian Banks, The United States department of the Treasury. 
  5. Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Resolution 1803, 3. März 2008: Security Council Tightens Restrictions on Irans's Proliferation-Sensitive Nuclear Activities, Increases Vigilance Over Iranian Banks, Has States Inspect Cargo. Adopting Resolution 1803 by 14-0-1, Council Welcomes Agreement between Iran, Atomic Energy Agency to Resolve Outstanding Issues on Iran’s Nuclear Programme
  6. a b Statement of Europäisch-Iranische Handelsbank AG, September 2010
  7. Spiegel.de vom 1. April 2011 Bundesbank-Hilfe bei Ölgeschäft: Das Rätsel um den deutschen Iran-Deal
  8. Berlin lässt iranische Bank in Hamburg fallen (15. Mai 2011)
  9. a b c EIHB: Erklärung der Europäisch-Iranischen Handelsbank AG vom 25. Mai 2011 (englisch/deutsch)
  10. a b Amtsblatt der Euroäische Untion, 24. Mai 2011: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 503/2011 DES RATES vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

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