- Erbschaftsteuer in Malta
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Malta kennt keine Erbschafts- und Schenkungsteuer, sie wurde 1992 abgeschafft. Beim Übergang von Immobilien fällt jedoch eine Steuer (transfer tax) in Höhe von 5 % aus dem Wert der Immobilie an, bei Rechtsübergängen unter Ehegatten nur aus der Hälfte des Wertes. Ein von Ehegatten selbstgenutztes Haus bleibt unter der Voraussetzung gänzlich steuerfrei, dass es der überlebende Ehegatte nicht zu seinen Lebzeiten verkauft. Marktgängige Wertpapiere, vor allem Aktien an maltesischen Gesellschaften, werden mit 2 % besteuert. [1]
Einzelnachweise
Literatur
- Troll-Gebel-Jülicher: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Loseblattkommentar, 37. Aufl. 2009, Vahlen, ISBN 978-3-8006-2402-7, § 21 ErbStG Rdnr. 115a (Malta)
Siehe auch
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- Recht (Malta)
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