Fachunternehmererklärung

Fachunternehmererklärung

Als Fachunternehmererklärung (oder auch Fachunternehmerbescheinigung) wird ein Schriftstück bezeichnet, in dem ein Unternehmen seine fachliche Kompetenz erklärt. Der Begriff wird häufig in der Bauwirtschaft verwendet.

Nach der VOB/A "§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote" Nr. 2 [1] muss der Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Hierzu kann er im Vergabeverfahren vom Bietern einen Nachweis zu ihrer Eignung (die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen) verlangen (vgl. VOB/A "§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts", Abs. 3 [2]).

Auch nach der Musterbauverordnung "§ 55 Unternehmer" [3], welche sich in vielen Landesbauordnungen wiederfindet, ist der am Bau beteiligte Unternehmer verpflichtet auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der Anlage in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung abhängt, seine Eignung nachzuweisen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 16 VOB/A Prüfung und Wertung der Angebote. Abgerufen am 12. Februar 2011.
  2. § 15 VOB/A Aufklärung des Angebotsinhalts. Abgerufen am 12. Februar 2011.
  3. MUSTERBAUORDNUNG. Abgerufen am 12. Februar 2011.

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