Feuerungs- und Schornsteinbauer

Feuerungs- und Schornsteinbauer

Der Feuerungs- und Schornsteinbauer ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Feuerungs- und Schornsteinbauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Es handelt sich um die zweite Stufe einer Stufenausbildung zum Hochbaufacharbeiter.

Arbeitsgebiete

Feuerungs- und Schornsteinbauer stellen feuerfeste Baukonstruktionen für Feuerungen und Abgaskanäle aus Steinen her. Sie bauen Schornsteine, stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her und kümmern sich um einen ausreichenden Blitzschutz. Sie finden ihren Arbeitsplatz im Industriebau, im Wohnungsbau und im öffentlichen Bau. Sie können sowohl in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung von feuerfesten Konstruktionen eingesetzt werden, wie auch im Neubau.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e.V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart:[3]

  • 1. Ausbildungsjahr: 614,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 943,00 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.191,00 Euro.

Einzelnachweise

  1. [1] Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris. Abgerufen am 11. Oktober 2010.
  2. [2] Rahmenlehrpläne der KMK für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Abgerufen am 11. Oktober 2010
  3. [3] Information zur Ausbildungsvergütung der Handelskammer Hamburg. Abgerufen am 11. Oktober 2010

Weblinks


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