- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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Mittels Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll sichergestellt werden, dass das Fleisch bestimmter Tierarten als Lebensmittel nur in den Verkehr gelangt, wenn es als tauglich zum Genuss für Menschen beurteilt worden ist. Diese Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Gewährleistung der Fleischhygiene.
Die Untersuchung erfolgt durch amtliche Tierärzte oder Fleischkontrolleure (Amtliche Fachassistenten) in zwei Schritten. Der erste Schritt ist die Untersuchung am zu schlachtenden Tier. Durch diese Untersuchung des lebenden Schlachttiers soll festgestellt werden, ob es gesund und somit zur Schlachtung geeignet ist. Das zu schlachtende Tier wird zur Schlachtung freigegeben, wenn es sich in einem guten Gesundheitszustand befindet. Ist dies nicht der Fall, wird ein Schlachtverbot für das jeweilige Tier ausgesprochen.
Der zweite Schritt ist die Fleischuntersuchung als Untersuchung des Schlachtkörpers und der Organe nach der Schlachtung. Hierbei wird auch sichergestellt, dass alle nicht zum menschlichen Verzehr zugelassenen Körperteile und Organe als Konfiskate ordnungsgemäß beseitigt werden. Ergibt die Fleischuntersuchung keine Beanstandung, so wird der Schlachtkörper durch Bestempeln mit dem amtlichen Fleischuntersuchungsstempel als tauglich gekennzeichnet. Als untauglich befundenes Fleisch darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Bei bestimmten Tierarten, namentlich bei Pferden und Schweinen, findet zusätzlich zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung noch die Trichinenuntersuchung statt.
Die Vorschriften zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft weitgehend harmonisiert worden, teilweise durch unmittelbar geltende EG-Verordnungen, so dass einzelstaatliche Regelungen mehr und mehr gegenstandslos werden.
Weblinks
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs PDF-Datei 292 KB
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs PDF-Datei 279 KB
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Aufhebung der früheren Fleischhygiene-Verordnung in Art. 7)
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- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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